Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

2.4.Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt


Die Hauptaufgabe der niederländischen Staatlichen Arbeitsverwaltung besteht in der Vermittlung von Arbeitskräften. Somit liegt auch bei den lokalen Arbeitsämtern der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf Arbeitsvermittlungsaktivitäten. In diesem Zusammenhang haben die Arbeitsämter auch zusätzliche Aufgaben zu erfüllen, die eng mit der Vermittlungsfunktion verbunden sind.

Die standardisierte Erfassung von Arbeitsuchenden und freien Stellen per Computer (PGI-System) trägt wesentlich dazu bei, daß die Berufsberater nicht nur eines Arbeitsamtes, sondern im ganzen Land bei Bedarf Zugriff auf alle Anbieter und ihre beschriebenen Eigenschaften haben.

Sind Arbeitsuchende aufgrund unzureichender Qualifikationen nicht sofort vermittelbar (was entweder an der Struktur des Arbeitsmarktes oder an verschiedensten persönlichen Unzulänglichkeiten liegen kann), setzt das Arbeitsamt ein Verfahren um (siehe Kapitel I, 3.4 und 7.), in dessen Verlauf ausgiebige individuelle Beratung zum Erwerb notwendiger Fähigkeiten führen soll, wenn notwendig, auch unter Einbeziehung spezieller Möglichkeiten und Leistungen.

In den Niederlanden setzt die Anpassung von Angebot und Nachfrage durch die Staatliche Arbeitsverwaltung einen entscheidenden Einfluß spontaner Anpassungsmechanismen auf dem Arbeitsmarkt voraus, der von den vermittelnden Aktivitäten vieler anderer Unternehmen und Institutionen, die außerhalb der Staatlichen Arbeitsverwaltung an der Vermittlung von Arbeitskräften beteiligt sind, ergänzt wird (siehe Kapitel I, 3.6 und II, 1.4). Die Staatliche Arbeitsverwaltung ist vorrangig für die Unterstützung schwervermittelbarer Arbeitsuchender und schwer zu besetzender Stellen verantwortlich, die sich nicht über spontane Mechanismen oder durch die Hilfe anderer Arbeitsmarktagenturen vermitteln lassen.

Die praktische Organisierung der Vermittlungsaufgaben ist in den verschiedenen Regionen bis zu einem bestimmten Grad unterschiedlich. Diese Unterschiedlichkeit zeigt sich besonders in der zentralen Funktion des Berufsberaters, die sich nicht nur auf die Registrierung, sondern zugleich auf die weitere Beratung der Arbeitsuchenden erstreckt.

Gegenüber den Arbeitgebern sind die Berater gewöhnlich für die aktive Beschaffung von freien Stellen verantwortlich. Zunehmende Bedeutung erlangen dabei Besuche der Produktionsstätten und -gelände der Arbeitgeber. Oftmals sind die Berater für bestimmte Wirtschafts- oder Industriebereiche zuständig, was darauf zurückzuführen ist, daß sich die Vermittlung von Arbeitskräften vorrangig an der Nachfrage orientiert, Arbeitgebern also gezielt Arbeitskräfte vermittelt werden, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Die Arbeitsämter sind streng untergliedert in eine Abteilung für "Arbeitgeberdienstleistungen" (die sich wiederum aus branchenbezogenen Arbeitsgebieten zusammensetzt, die sich vorrangig mit direkt vermittelbaren Arbeitsuchenden beschäftigen) und eine Abteilung für "Dienstleistungen für Arbeitsuchende", von der es in jeder Region mindestens eine gibt.

Dort, wo CWIs eingerichtet wurden (siehe Kapitel I, 7.), wirkte sich dies spürbar auf die gesamte Arbeitsorganisation der staatlichen Arbeitsverwaltung aus.

Die Tendenz der frühen neunziger Jahre, eine regionale Dezentralisierung der Arbvo-Aktivitäten zu fördern, wurde in den letzten Jahren mehr oder weniger revidiert.

Bei der Vermittlung wird nach zwei Methoden verfahren: a) nach der traditionell "geschlossenen" Vermittlungsmethode und b) nach "halboffenen" Methoden. Die zweite Verfahrensweise findet sich in "Banken offener Stellen" und in einem computergestützten Instrument der Arbeitsuche (VIDEOTEX und Internet). Darin werden detaillierte, jedoch anonyme Beschreibungen angeboten. Die Aufnahme der freien Stellen in dieses "halboffene" Informationssystem bedarf der Zustimmung der Arbeitgeber. Im vergangenen Jahrzehnt wurden die persönlichen Initiativen der Arbeitsuchenden zunehmend begrüßt und angeregt, da durch derartige Initiativen der Einsatz von "halboffenen" Vermittlungsmethoden gefördert wird.

Den Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsämter liegt das sogenannte "Folgevermittlungskonzept" zugrunde. Ausgangspunkt ist die Tatsache, daß die Staatliche Arbeitsverwaltung die (Wieder-)Eingliederung von mehr oder weniger benachteiligten Arbeitsuchenden in die Erwerbstätigkeit unter den gegenwärtigen Bedingungen des Arbeitsmarktes als seine wichtigste öffentliche Aufgabe anerkennt. Das "Folgevermittlungskonzept" basiert auf der Annahme, daß die Staatliche Arbeitsverwaltung dieser Aufgabe dadurch nachkommt, daß sie ihre Leistungen gegenüber den Arbeitgebern verbessert und sich somit einen größeren Anteil an freien Stellen auf dem Arbeitsmarkt verschafft. Wenn die Staatliche Arbeitsverwaltung die Arbeitgeber davon überzeugen kann, daß sie ihre Bedürfnisse in guter Qualität erfüllt, wird sie sich dadurch eine bessere Position für die Vermittlung von schwervermittelbaren Arbeitskräften schaffen, die ansonsten nur sehr begrenzte Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben.

In der gegenwärtigen günstigen Wirtschaftslage ist die Besetzung freier Stellen für viele Arbeitgeber zunehmend ein Problem. Diese derzeit angespannte Arbeitsmarktlage veranlaßt eine wachsende Zahl von Unternehmen, Arbeitsuchende einzustellen (wenn auch häufig mit befristetem Vertrag), die von der Arbvo die Klassifizierung eines "Abstandes zum Arbeitsmarkt" erhalten haben. Trotz der steigenden Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und des schnell sinkenden Bestands an Arbeitsuchenden, ist bei der Staatlichen Arbeitsverwaltung immer noch ein "harter Kern" zumeist langzeitarbeitsloser Personen registriert, deren Reintegrationsmöglichkeiten in Beschäftigung zu gering bleiben. Gegenwärtig sind jedoch auch viele Arbeitnehmer am unteren Ende des Arbeitsmarkts aktiv, die für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten eigentlich überqualifiziert sind. Um das potentielle Arbeitsvermögen dieser Beschäftigten besser zu nutzen, ist in den Unternehmen ein stärkerer innerbetrieblicher, mobilitätsorientierter Ansatz erforderlich. Aufgrund der stagnierenden inneren Mobilität, stehen am unteren Ende des Arbeitsmarktes unzureichende Beschäftigungsoptionen für einen neuen Zustrom vermittelbarer Arbeitsloser zur Verfügung.

Diese Analyse (d.h. mehr schwer zu besetzende Stellen bei einem gleichzeitig relativ steigenden Anteil schwervermittelbarer Arbeitsuchender) veranlaßte die Staatliche Arbeitsverwaltung, bei ihren Maßnahmen größeres Gewicht auf die Bereitstellung intensiverer individueller Dienstleistungen für ihre Kunden zu legen (sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber). Die Annäherung an das Problem der sich vergrößernden Kluft zwischen Angebot an und Nachfrage nach Arbeit erfolgt von zwei Seiten: Einerseits werden Engpässe bei der Besetzung freier Stellen durch konzentrierte und intensive Sektorenmaßnahmen (d.h. Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber bei der Realisierung von innerbetrieblicher Mobilität) sowie durch nachfrageorientierte Ausbildung der Stellenanwärter in Angriff genommen; andererseits werden für die am unteren Ende des Arbeitsmarktes aufgrund der innerbetrieblichen Mobilitätsstrategien der Arbeitgeber entstehenden freien Stellen, Arbeitsuchende vorbereitet und weitergebildet. Die Staatliche Arbeitsverwaltung hat infolgedessen 1999 beispielsweise Möglichkeiten zur Ausbildung von Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag geschaffen.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com