Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges gründeten die damals existierenden Landesverbände der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften eine "Stiftung für Arbeit" (Stichting van de Arbeid - StvA) als höchste gemeinsame Dialogebene. Unterstützt von einer Lohngesetzgebung, die die Regierung mit weitreichenden Machtbefugnissen ausstattete, wurde diese Stiftung zur zentralen Plattform der jährlichen Lohnverhandlungen. Sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften der verschiedenen Industriezweige betrieben die Tarifverhandlungen in einem mehr oder weniger verbindlichen Rahmen, der zuvor von den Landesverbänden in der Stiftung für Arbeit festgesetzt worden war. Dieser Rahmen umfaßte auch die Ergebnisse der vorab geführten Beratungen zwischen der Stiftung für Arbeit und der Regierung.
Im Jahre 1951 wurde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der "Sozialökonomische Rat" (Sociaal-Economische Raad - SER) ins Leben gerufen, in dem die Landesverbände der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften mit jeweils 15 Sitzen vertreten sind. Hinzu kam eine dritte, aus 15 unabhängigen Experten bestehende Partei, die von der Krone berufen worden war, um im Namen ihrer Auslegung des öffentlichen Interesses zu agieren. Der SER wurde mit der Aufgabe betraut, die Regierung in allen wichtigen Fragen sozialwirtschaftlicher Politik zu beraten. Somit wurde der SER zum zentralen Verbindungsglied in einem Modell umfassender dreiseitiger Zusammenarbeit.
Das traditionelle System zwei- und dreiseitiger Verhandlungen verlor allmählich an Bedeutung. Die staatliche Intervention bei Tarifverhandlungen - die zentral kontrollierte Lohnentwicklung der Nachkriegszeit - wandelte sich zunächst zu einer zentral gelenkten Lohnpolitik und schließlich zum System der freien Tarifverhandlungen. Diese Entwicklung wurde durch das Gesetz über Lohn- und Gehaltsfestsetzung (Wet op de Loonvorming, 1970) formalisiert (vgl. Kapitel II, 1.2).
Die zentralen Schwerpunkte und Mechanismen des weiterhin bestehenden kooperativen Ansatzes verschoben sich auf die Ebene der einzelnen Branchen und Betriebe.
Die Regierung, die von 1994 bis 1998 im Amt war initiierte eine politische Diskussion über die Effektivität der Stiftung für Arbeit und des Sozialökonomischen Rates sowie der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Dies führte zu folgenden Modernisierungen:
Unter den alten Verhältnissen mußte die Regierung bei sozialen und ökonomischen politischen Planungen und Gesetzesvorhaben den SER und bei Beschlüssen, die die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen betrafen, die "Stiftung für Arbeit" anhören. Diese Anhörungspflicht wurde bezogen auf den Sozialökonomischen Rat im Jahr 1996 in eine Kann-Bestimmung umgewandelt. Weiterhin wurde eine Unterscheidung zwischen Anhörungspflicht und Gelegenheit zur Äußerung hinsichtlich geplanter Regierungspolitik eingeführt. Formulierungen in Gesetzestexten, in denen die "Anhörungspflicht der Stiftung für Arbeit" festgeschrieben war, wurden dahingehend geändert, daß die "Stiftung für Arbeit Gelegenheit erhält, sich zu äußern". Die Gremien der Stiftung für Arbeit und des Sozialökonomischen Rates (SER) wurden verkleinert, und der Konsultationsprozeß wurde zeitlich gestrafft.
Diese gesetzlichen Änderungen änderten die Rolle des SER und der Stiftung für Arbeit kaum. Die Regierung konsultiert sie nach wie vor in allen wesentlichen Fragen. Dies wird als wichtige Gelegenheit betrachtet, gesellschaftliche Unterstützung (oder Kritik) für Regierungsvorhaben zu schaffen und/oder zu demonstrieren, insbesondere wenn man die spezifische Zusammensetzung dieser Institutionen berücksichtigt.
Auf Branchenebene haben die Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sogenannte "Waren- und Wirtschaftsräte" (product- en bedrijfsschappen) eingerichtet, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften bezeichnet werden (Publiek Rechtelijke Bedrijfsorganisatie - PBO).
Laut Regierung und PBOs mußte das PBO-System entlang dreier Linien modernisiert werden:
Eine überarbeitete Fassung des PBO-Gesetzes wurde vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Juli 1999 in Kraft. Die beiden anderen Punkte werden Anfang 2000 wirksam werden.
Insgesamt werden die Institutionen der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen modernisiert. Das Primat der Politik über die Institutionen der Sozialpartner wurde bereits eingeführt und wird, um die demokratische Kontrolle zu garantieren, ausgebaut.
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