Nach diesem Gesetz wird für ältere und teilerwerbsunfähige Personen, die arbeitslos sind, ein Einkommen in Höhe des Mindesteinkommens bereitgestellt.
Die Bruttobeträge (inkl. 8 % Urlaubsgeld) der IOAW-Unterstützung belaufen sich seit dem 1. Juli 1999 auf folgende monatliche Zahlungen:
1.968,09 NLG;
2.342,67 NLG;
2.530,52 NLG.
Für Alleinstehende unter 23 Jahre sind die Beträge niedriger.
Folgende Personen sind im Rahmen des IOAW anspruchsberechtigt:
Das IOAW stockt das Einkommen von Arbeitslosen, Teilerwerbsunfähigen und deren Partner (Arbeitseinkommen, Leistungen, Renten) bis zur Höhe des garantierten Mindesteinkommens auf.
Bei der Berechnung des Leistungsumfanges bleiben Besitz, z.B. Eigenheime, und Kapital in Form von Ersparnissen unberücksichtigt.
Zu den Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Vereinbarung und Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen siehe: Sozialhilfegesetz (Kapitel II, 3.3).
Dieses Programm wird vom Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung finanziert und von den kommunalen Sozialdiensten verwaltet.
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