Programm zur Einkommensversorgung von Künstlern
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2.3.6.Programm zur Einkommensversorgung von Künstlern
(Wet inkomensvoorziening kunstenaars - WIK, 1998)


Das WIK zielt auf die Unterstützung von neueinsteigenden Künstlern für die Zeit des Aufbaus einer einträglichen Berufslaufbahn und bietet etablierten Künstlern in schwierigen Zeiten ein Sicherheitsnetz. Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung auf WIK-Leistung ist der Abschluß einer offiziell anerkannten künstlerischen Ausbildung. Außerdem wird durch ein Beratungsgremium beurteilt, ob der Antragsteller tatsächlich Profikünstler ist.

Das WIK wurde eingeführt, weil das Sozialhilfegesetz (Abw) dem speziellen Bedarf von Künstlern nicht entspricht. Sozialhilfebeziehende Künstler müssen sich entweder auf Arbeitsplätze bewerben oder eine Umschulung absolvieren, ungeachtet ihres Wunsches dem eigenen Beruf nachzugehen. Aus diesem Grund wurde dieses besondere Gesetz verfaßt. Künstler, die vom WIK Gebrauch machen, sind nicht verpflichtet, sich um Arbeitsplätze zu bewerben und müssen keine Stellen annehmen, die als angemessen gelten.

Das WIK trat am 1. Januar 1999 in Kraft.

Ein Künstler kann eine WIK-Leistung für maximal vier Jahre innerhalb eines Zehnjahreszeitraums erhalten. Die WIK-Leistung entspricht 70 % des Sozialhilfeniveaus zuzüglich einer Beihilfe für Alleinstehende. Alleinerziehende und (verheiratete) Paare erhalten über 70 %, d.h. den für diese Gruppen im Rahmen der Sozialhilfe vorgesehenen Betrag abzüglich 447,12 NLG.

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Die WIK-Leistung kann auf bis zu 125 % des jeweils für den/die AntragstellerIn geltenden Sozialhilfesatzes durch zusätzliches Einkommen aufgestockt werden. Von dem zusätzlichen Einkommen (10.000 NLG für bildende/darstellende Künstler, 5.000 NLG für andere künstlerische Bereiche) können Berufsausgaben zunächst abgezogen werden.

Eine WIK-Leistung kann niemals durch Sozialhilfe ergänzt werden. Künstler, die am 1. Januar 1999 im Sozialhilfebezug standen, müssen sich bis 1. Januar 2000 entscheiden, ob sie in den WIK-Leistungsbezug wechseln wollen. In diesem Fall erhalten sie eine Leistung in Höhe von 80 % des entsprechenden Sozialhilfesatzes für 1999.

Die Umsetzung des WIK obliegt 39 zugelassenen Kommunen, die das Programm auch für Kommunen in umliegenden Regionen verwalten.


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