Erhaltung von Arbeitsplätzen
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3.2.Erhaltung von Arbeitsplätzen


Nach den ökonomischen Umwälzungen, die um das Jahr 1974 stattfanden (Rezession, Ölkrise etc.), wurden viele politische Maßnahmen eingeführt, um die Beschäftigung in gefährdeten Unternehmen aufrechtzuerhalten und die betroffenen Unternehmen bei der Anpassung an die sich verändernden wirtschaftlichen Verhältnisse zu unterstützen. Anfang der achtziger Jahre wurde diese Strategie aufgegeben. Seit dieser Zeit hat sich der Schwerpunkt allmählich auf die Schaffung allgemeiner günstiger Bedingungen für die Entwicklung der Produktion und (neuer) Beschäftigung verlagert. Diese neue sozialökonomische Politik konzentriert sich auf die Makroökonomie, die Steuerpolitik, technologische Innovation, Infrastruktur usw.

Obwohl die Regierung natürlich nicht tatenlos zusieht, wenn große Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, sind die Interventionen in solchen Fällen eher gering.

Eine besondere Arbeitsmarktmaßnahme, die ebenfalls unter die Kategorie Beschäftigungserhaltung fallen kann, basiert auf Artikel 8 des "Außerordentlichen Erlasses zu Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen" von 1945 (siehe auch Kapitel II, 1.1 "Beendigung von Arbeitsverträgen"). Danach haben Arbeitgeber die Möglichkeit, mit Genehmigung des Ministeriums für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung die wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen. Wenn diese Genehmigung erteilt wird, kann den betroffenen Arbeitnehmern zusätzlich Arbeitslosenunterstützung gewährt werden. Diese besondere Maßnahme zielt auf Unternehmen ab, die aufgrund außerordentlicher wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Ursachen zeitweilig eine geringere ökonomische Aktivität aufweisen.


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