Verglichen mit anderen Arbeitsuchenden ist die Position arbeitsbehinderter Personen deutlich unterschiedlich. Im Hinblick auf die Anstrengungen, die zur Rückkehr in Beschäftigung unternommen werden müssen (d.h. Inhalte der speziellen Wiedereingliederungspläne), ist beispielsweise der Grad körperlicher Arbeitsfähigkeit entscheidend. Deshalb wird bei arbeitsbehinderten Personen der Abstand zum Arbeitsmarkt nicht mittels der JCI-Methode zur Phaseneinteilung bestimmt (siehe Kapitel I, 3.4). Die unterschiedliche Situation arbeitsbehinderter Arbeitsuchender hat die politischen Entscheidungsträger veranlaßt, die für diese Gruppe vorgesehenen Reintegrationsinstrumente in einer Regelung zusammenzufassen, dem Gesetz zur (Wieder-)Eingliederung arbeitsbehinderter Personen in Beschäftigung (REA; siehe NL-v.8).
Behinderten Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Einschränkung nur unter besonders angepaßten Bedingungen arbeiten können, kann im Rahmen des Gesetzes über geschützte Beschäftigung (WSW; siehe NL-v.5) ein Arbeitsplatz angeboten werden.
Auch wenn sich der Schwerpunkt der Wiedereingliederungsbemühungen für Arbeitsuchende (mit Ausnahme arbeitsbehinderter Personen) von den traditionellen "Zielgruppen" zu Personen "mit Abstand zum Arbeitsmarkt" verschoben hat, gibt es noch viele Gesetze und spezielle Arbeitsmarktmaßnahmen, die bestimmten Arbeitsmarktkategorien - wie älteren Arbeitnehmern, Frauen, ethnischen Minderheiten und Langzeitarbeitslosen - besondere Aufmerksamkeit widmen.
Beschreibungen dieser Maßnahmen und Gesetzgebungen finden sich unter verschiedenen Themenbereichen des vorliegenden Berichtes.
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