NL-iv.2 Drei Institutionen, die speziell für die Ausbildung Arbeitsloser entwickelt wurden: CVs, CBBs und VVSs
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3.4.2.NL-iv.2 Drei Institutionen, die speziell für die Ausbildung Arbeitsloser entwickelt wurden: CVs, CBBs und VVSs


Die Centra Vakopleiding (CV) sind die Institutionen, die am längsten auf dem Gebiet der Umschulung und Weiterbildung für Arbeitslose und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, tätig sind. Sie wurden in den vierziger Jahren gegründet und gehören zur Staatlichen Arbeitsverwaltung. In den Niederlanden gibt es insgesamt 60 dieser Einrichtungen, die. den Regionalverwaltungen direkt verantwortlich und den Arbeitsämtern angeschlossen sind.

Die Centra voor Beroepsorientatie en Beroepsoefening (CBB) wurden Ende der siebziger Jahre mit der Zielstellung gegründet, die Einstellungschancen von Personen zu verbessern, die aus sozio-kulturellen Gründen benachteiligt sind und deren bisherige Bildung für die direkte Teilnahme an Berufsausbildungs- und Weiterbildungskursen unzureichend ist. Diese Zentren wurden als kommunale Institute eingerichtet, die von der Staatlichen Arbeitsverwaltung auf der Grundlage einer nationalen Fördermaßnahme finanziert werden. Gegenwärtig gehören einige von ihnen zur Staatlichen Arbeitsverwaltung, andere wurden in Privatunternehmen umgewandelt und manche sind noch kommunale Einrichtungen.

Anfang der achtziger Jahre wurden Vrouwen-Vakscholen (VVS) errichtet, in denen Frauen, die über sehr geringe berufliche Qualifikationen verfügen, älter als 25 Jahre sind, noch keine Arbeitsstelle hatten oder nach langer Pause wieder ins Erwerbsleben eintreten möchten, ausgebildet werden. Die meisten dieser Einrichtungen wurden vom "Frauenbund des Landesverbandes der Gewerkschaften" (Vrouwenbond-FNV) ins Leben gerufen. Sie wurden ursprünglich von der Staatlichen Arbeitsverwaltung im Rahmen einer nationalen Fördermaßnahme finanziert. Gegenwärtig gibt es sechs unabhängige Berufsschulen für Frauen, die von der Staatlichen Arbeitsverwaltung oder anderen Arbeitsmarktakteuren im Rahmen der Reintegrationsdienstleistungen beauftragt werden können.

  • - Diese Institute durchliefen in den letzen Jahren einen Reformprozeß, der sich sowohl auf ihre Stellung und ihr Finanzierungsmodell als auch auf die Inhalte ihrer Arbeit ausgewirkt hat. Die Ursachen der Veränderungen sind vielfältig: Ein Ergebnis des Prinzips der regionalen Dezentralisierung, das mit der neuen Gesetzgebung im Jahre 1990 in der Staatlichen Arbeitsverwaltung zum Tragen kam, war, daß jede regionale Arbeitsverwaltung mit Befugnissen ausgestattet wurde, die es ihnen erlaubten, ihre eigenen Richtlinien für die Arbeit dieser Ausbildungsinstitute zu entwerfen.
  • - Zweitens führte die im Unternehmensbereich entwickelte Ausbildungspolitik zu einer zusätzlichen Nachfrage nach den Dienstleistungen dieser Institute auf dem Arbeitsmarkt.
  • - Drittens initiierte das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (OCW) eine grundlegende Reform der bestehenden institutionellen Struktur der mittleren Berufsausbildung unter Einbeziehung der verschiedenen existierenden Gesetze und Verordnungen zu folgenden Bereichen: a) Lehre; b) Schulen für die mittlere Teilzeit-Berufsausbildung; c) Schulen für die mittlere Vollzeit-Berufsausbildung; d) Institute für die Erwachsenenbildung (Allgemeinbildung und Berufsausbildung) und nach Möglichkeit e) bestehende Institute für die Berufsausbildung Arbeitsloser. Ergebnis dieses Projekts war ein umfassendes Gesetz über Bildung und Berufsausbildung (Wet Educatie en Beroepsonderwijs - WEB), das am 1. Januar 1996 in Kraft trat. Gleichzeitig wurde ein Prozeß zur Schaffung integrierter "Regionaler Bildungszentren" (Regionale Opleidingscentra - ROC) eingeleitet, der alle existierenden Schulen und Institute umfaßt. Im Laufe der letzten zehn Jahre haben bereits viele der für diese regionalen Zentren vorgesehenen Bildungseinrichtungen Möglichkeiten für die Berufsausbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen geschaffen. Somit befinden sie sich mit den drei oben erwähnten, von der Staatlichen Arbeitsverwaltung finanzierten Instituten im Wettbewerb.

    Diese Entwicklungen haben die Diskussion über die Eingliederung der CVs, CBBs und VVSs in die regionalen Bildungszentren befördert, wobei die Staatliche Arbeitsverwaltung ihre Dienste auf vertraglicher Grundlage in Anspruch nehmen kann. Gleichzeitig können auch die Dienstleistungen anderer Institute und Schulen unter Vertrag genommen werden. Darüber hinaus können diese drei Institute ihre Leistungen auch anderen anbieten (etwa Kommunen, Unternehmen etc.). Außerdem können sie als freie Unternehmen auch andere marktfähige Dienstleistungsformen entwickeln.

    Ein wichtiges Ergebnis dieser Entwicklungen besteht darin, daß die drei erwähnten Institute ihrem Wesen nach keine spezifischen Arbeitsmarktmaßnahmen mehr sind. Die "Funktion" der angemessenen beruflichen Bildung Arbeitsloser bleibt zwar erhalten, muß aber nicht notwendig mit der Existenz dieser Institute verbunden sein. Das Konzept der "Arbeitsmarktmaßnahmen" wird nur noch im Zusammenhang mit der Politik und den Aktivitäten in Bezug auf die Integration von Arbeitsuchenden "mit Abstand zum Arbeitsmarkt" auftauchen. Wer Ausbildung durchführt, wird zunehmend nach den Prinzipien des freien Marktes entschieden werden.


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