Die Centra Vakopleiding (CV) sind die Institutionen, die am längsten auf dem Gebiet der Umschulung und Weiterbildung für Arbeitslose und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, tätig sind. Sie wurden in den vierziger Jahren gegründet und gehören zur Staatlichen Arbeitsverwaltung. In den Niederlanden gibt es insgesamt 60 dieser Einrichtungen, die. den Regionalverwaltungen direkt verantwortlich und den Arbeitsämtern angeschlossen sind.
Die Centra voor Beroepsorientatie en Beroepsoefening (CBB) wurden Ende der siebziger Jahre mit der Zielstellung gegründet, die Einstellungschancen von Personen zu verbessern, die aus sozio-kulturellen Gründen benachteiligt sind und deren bisherige Bildung für die direkte Teilnahme an Berufsausbildungs- und Weiterbildungskursen unzureichend ist. Diese Zentren wurden als kommunale Institute eingerichtet, die von der Staatlichen Arbeitsverwaltung auf der Grundlage einer nationalen Fördermaßnahme finanziert werden. Gegenwärtig gehören einige von ihnen zur Staatlichen Arbeitsverwaltung, andere wurden in Privatunternehmen umgewandelt und manche sind noch kommunale Einrichtungen.
Anfang der achtziger Jahre wurden Vrouwen-Vakscholen (VVS) errichtet, in denen Frauen, die über sehr geringe berufliche Qualifikationen verfügen, älter als 25 Jahre sind, noch keine Arbeitsstelle hatten oder nach langer Pause wieder ins Erwerbsleben eintreten möchten, ausgebildet werden. Die meisten dieser Einrichtungen wurden vom "Frauenbund des Landesverbandes der Gewerkschaften" (Vrouwenbond-FNV) ins Leben gerufen. Sie wurden ursprünglich von der Staatlichen Arbeitsverwaltung im Rahmen einer nationalen Fördermaßnahme finanziert. Gegenwärtig gibt es sechs unabhängige Berufsschulen für Frauen, die von der Staatlichen Arbeitsverwaltung oder anderen Arbeitsmarktakteuren im Rahmen der Reintegrationsdienstleistungen beauftragt werden können.
Diese Entwicklungen haben die Diskussion über die Eingliederung der CVs, CBBs und VVSs in die regionalen Bildungszentren befördert, wobei die Staatliche Arbeitsverwaltung ihre Dienste auf vertraglicher Grundlage in Anspruch nehmen kann. Gleichzeitig können auch die Dienstleistungen anderer Institute und Schulen unter Vertrag genommen werden. Darüber hinaus können diese drei Institute ihre Leistungen auch anderen anbieten (etwa Kommunen, Unternehmen etc.). Außerdem können sie als freie Unternehmen auch andere marktfähige Dienstleistungsformen entwickeln.
Ein wichtiges Ergebnis dieser Entwicklungen besteht darin, daß die drei erwähnten Institute ihrem Wesen nach keine spezifischen Arbeitsmarktmaßnahmen mehr sind. Die "Funktion" der angemessenen beruflichen Bildung Arbeitsloser bleibt zwar erhalten, muß aber nicht notwendig mit der Existenz dieser Institute verbunden sein. Das Konzept der "Arbeitsmarktmaßnahmen" wird nur noch im Zusammenhang mit der Politik und den Aktivitäten in Bezug auf die Integration von Arbeitsuchenden "mit Abstand zum Arbeitsmarkt" auftauchen. Wer Ausbildung durchführt, wird zunehmend nach den Prinzipien des freien Marktes entschieden werden.
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