Allgemeine Maßnahmen
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3.1.Allgemeine Maßnahmen


Eine Reihe periodisch erscheinender Dokumente zielt darauf ab, Orientierung für die Arbeitsmarktpolitik zu geben. Dabei ist zuerst der jährliche Haushaltsvorschlag, der dem Parlament vom Minister für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung unterbreitet wird, zu erwähnen. Seit einigen Jahren wird dieser Vorschlag von einem getrennten umfangreichen Dokument über Fragen der Sozialpolitik, der "Sociale Nota", begleitet. Von großer Bedeutung ist auch die Reaktion des Parlaments auf die Vorlage dieser politischen Programme. In der Regel wird ihre endgültige Fassung nach Erörterung im Parlament zum Ende des Kalenderjahres veröffentlicht. Wenn es die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erfordern, können dem Parlament im Laufe des Jahres zusätzliche politische Maßnahmen und bereits angekündigte detaillierte Vorschläge zur Abstimmung vorgelegt werden (die z.B. im Vorschlag zum Jahreshaushalt oder in der ursprünglichen Koalitionsvereinbarung des Kabinetts verankert sind).

Die Staatliche Arbeitsverwaltung (Arbeidsvoorzieningsorganisatie - Arbvo) organisiert ihre Arbeit auf der Grundlage eines jährlichen Nationalen Maßnahmenplanes. Die Erarbeitung des Plans für das folgende Jahr beginnt am Anfang des Jahres, und die Verabschiedung erfolgt zum Jahresende. Seit 1997 basieren die Vorbereitung des Nationalen Maßnahmenplans und des Budgets für das folgende Jahr auf dem Arbvo-Gesetz aus dem Jahr 1996 (siehe Kapitel I, 3.).

Wichtige Elemente des Arbvo-Zyklus bei der Vorbereitung von Maßnahmen und Budget sind die beiden jährlichen Treffen des Ministers für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und der zentralen Verwaltung der Staatlichen Arbeitsverwaltung (CBA). Diese politischen Treffen sind gesetzlich vorgeschrieben. Das erste Treffen findet im späten Frühjahr statt. Gegenstand dieses Treffens sind politische Grundlinien, die Mittelzuteilung durch die Arbvo und die Höhe des staatlichen Beitrages. Kurz nach diesem Treffen wird die CBA vom Minister über die Zuteilung und das vorläufige Budget informiert, die das Kabinett für den Grundbeitrag (basisbijdrage) und den leistungsbezogenen Beitrag (prestatiebijdrage) im kommenden Jahr bereitstellen will. Auf Grundlage der Vereinbarungen mit dem Minister bereitet die Arbvo einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. Dabei arbeiten die CBA und die 18 RBAs eng zusammen. Die CBA legt basierend auf den Haushaltsentwürfen der 18 RBAs vor dem 1. November einen nationalen Haushaltsentwurf fest. Dieser wird auf dem zweiten politischen Treffen im Herbst zwischen CBA und dem Minister des SZW diskutiert. Daraufhin wird der endgültige Arbvo-Haushalt verabschiedet.

Die Arbvo hat weitere Einkommensquellen (den ESF, die Sozialversicherungsagenturen, die Kommunen sowie einzelne Arbeitgeber). Aufgrund der Diversifikation der Finanzierung wurde die Rolle der Arbvo als Anbieter von Dienstleistungen und Vertragspartner verstärkt.

Die allgemeinen Zielsetzungen für das kommende Jahr stellen einen wichtigen Bestandteil des Nationalen Maßnahmenplanes, wie er in den Verhandlungen/Beratungen mit der Regierung und den Regionalbüros erarbeitet wurde, dar. Bezüglich dieser allgemeinen Zielsetzungen muß erwähnt werden, daß - in Übereinstimmung mit dem neuen Arbvo-Gesetz von 1996 - der Schwerpunkt von der Konzentration auf bestimmte Zielgruppen (Frauen, Angehörige ethnischer Minderheiten und Langzeitarbeitslose) auf die Vermittlung von individuellen Entwicklungsplänen, hauptsächlich für arbeitslose schwervermittelbare Arbeitsuchende, verlagert wird (basierend auf einer Klassifizierung des "Abstands zum Arbeitsmarkt"; siehe Kapitel I, 3.4 und 7.). Trotz dieser Schwerpunktverlagerung bleibt die Bandbreite von Entwicklungsplänen für spezifische Zielgruppen ein wesentlicher Punkt in der Arbeit der Arbvo.

Der Nationale Maßnahmenplan der Arbvo enthält die vorgesehenen Leistungen, aufgeteilt nach Basis- und Reintegrationsdienstleistungen, sowie die für die Erbringung dieser Dienstleistungen vorgesehenen Haushaltsmittel. Zur Finanzierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit den individuellen Entwicklungsplänen (trajectories) werden die Haushaltsmittel für Reintegrationsdienstleistungen verwandt. Die Entwicklungspläne sind entsprechend dem Bedarf der einzelnen Arbeitsuchenden maßgeschneidert.

Dieser Ansatz bedeutet, daß die Staatliche Arbeitsverwaltung in der gegenwärtigen Situation nicht länger Arbeitsmarktmaßnahmen verwaltet, auf die sich einzelne Arbeitgeber oder Arbeitsuchende bewerben können. Die für Reintegrationsdienstleistungen vorgesehenen Mittel werden für Dienstleistungen eingesetzt, die zur Verbesserung der Arbeitsmarktstellung eines Arbeitsuchenden beitragen. Diese Dienstleistungen - beispielsweise Ausbildung, Bewerbungstraining, Beurteilung usw. - können von einer Vielzahl von Organisationen oder Institutionen erbracht werden, die von den Arbeitsämtern vertraglich beauftragt werden. Infolgedessen wurden verschiedene Arbeitsmarktmaßnahmen, die von der Arbvo verwaltet wurden, in den letzten Jahren abgeschafft. Die einzige Ausnahme bildet die Beitragsregelung für branchenspezifische Berufsbildung arbeitsloser Personen (BBSW).

Im Rahmen der Aktivierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ist die Arbvo gegenwärtig an Arbeitsmarktmaßnahmen beteiligt, die von den Kommunen und Sozialversicherungsagenturen verwaltet und umgesetzt werden.

Die untenstehenden Tabellen zeigen die Arbvo-Leistungen für das Jahr 1998.

Tabellen III-1 und III-2: Leistungen der Staatlichen Arbeitsverwaltung 1998

III-1: Basisdienstleistungen der Arbvo im Jahr 1998

(in 1.000)
Angebotsseitig:
- Information von Arbeitsuchenden 1.925
- administrative Aufnahme 963
- qualifizierende Aufnahme 247
- Abgleich und Stellenzuweisung 1.098
Nachfrageseitig:
- Information von Arbeitgebern 512
- Registrierung freier Stellen 256
- Umgang mit freien Stellen 329
Gesetzliche Pflichten:
- Genehmigungen für Entlassungen 39
- Beschäftigungsgenehmigungen 19
- WVA-Erklärungen 470
- WIW-Erklärungen 10
- Mitteilungen 12
Wiedereingliederungspläne:
- aufgestellt 109
- durchgeführt 88

III-2: Von der Arbvo 1998 durchgeführte Vermittlungen

(in 1.000)
Vermittlungen insgesamt: 212
- mit Wiedereingliederungsplan 44
- ohne Wiedereingliederungsplan 168
Nach Phasen:
- Phase 1 119
- Phase 2 31
- Phase 3 37
- Phase 4 7
- andere/noch keiner Phase zugeordnet 18
Nach Gruppen:
- Arbeitsuchende mit Beschäftigung 53
- Arbeitsuchende ohne Beschäftigung 159
Nach ehemaligen Zielgruppen*
- länger als ein Jahr arbeitslos 56
ethnische Minderheiten 27
Frauen 76
Jugendliche (unter 23 Jahre) 45
ältere Personen (über 40 Jahre) 34
arbeitsbehinderte Personen 2
Flüchtlinge 1

  • * Da es zwischen den Gruppen Überschneidungen gibt, entsprechen die einzelnen Angaben in der Summe nicht 159.000.

    1998 wurden von der Arbvo 256.000 offene Stellen registriert und 183.000 registrierte Stellen besetzt. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem SZW und der staatlichen Arbeitsverwaltung besteht das Ziel der Arbvo darin, daß der Anteil Langzeitarbeitsloser und ethnischer Minderheiten an den gesamten aufgestellten Reintegrationsplänen ihrem Anteil im Klientenbestand der Phasen 2 oder 3 entspricht. Dieses Ziel konnte 1998 für die Gruppe langzeitarbeitsloser Personen nicht erreicht werden. Ihr Anteil bei den aufgestellten Wiedereingliederungsplänen für Klienten der Phasen 2 und 3 lag bei 38 %, während ihr Anteil im Bestand dieser Phasen sich auf 59 % belief. Bei Angehörigen ethnischer Minderheiten entsprach der Anteil bei Reintegrationsplänen nahezu ihrem Anteil im Bestand der Phasen 2 und 3: 22 % gegenüber 24 %.


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