Die Berufsausbildungszentren (CV) bieten Vollzeit- und Teilzeit-Tageskurse an, die besonders am gegenwärtigen und künftigen Arbeitsmarktbedarf orientiert sind. Es gibt Kurse für Industrieberufe (vorwiegend in der metallverarbeitenden Industrie und im Bauwesen) und für Berufe im Dienstleistungssektor (die letztgenannten wurden in den siebziger Jahren eingerichtet).
Die Berufsausbildungszentren haben ein Verfahren größerer innerer Autonomie ausgearbeitet, das seit 1998 wirksam ist.
Die Kurse sind systematisch am Bedarf arbeitsloser Personen ausgerichtet, die jederzeit eine Ausbildung aufnehmen können, nachdem die entscheidende Institution (in der Regel das Arbeitsamt) seine Zustimmung erteilt hat. Die Kurse zielen darauf, den Teilnehmern in kurzer Zeit die notwendigen beruflichen Qualifikationen zu vermitteln und sie zu befähigen, die normalen, zeitabhängigen Produktivitätsnormen erfüllen zu können. Für die Dauer des Kurses erhalten die Arbeitslosen weiterhin Arbeitslosenunterstützung.
Die besonderen Ausbildungseinrichtungen für Büroberufe (Übungsfirmen, simulatiebedrijven) arbeiten innerhalb des europäischen Netzwerkes mit vergleichbaren Einrichtungen anderer europäischer Länder zusammen.
Die CVs bieten auch Ausbildungsmöglichkeiten für arbeitsbehinderte Personen, die Unterstützung bei der Wiedereingliederung benötigen. Seit 1. Januar 1998 liegt die Verantwortung für die (Re-)Integration dieser Personengruppe bei der Staatlichen Arbeitsverwaltung.
Im Nationalen Maßnahmenplan der Staatlichen Arbeitsverwaltung für das Jahr 1999 werden den Berufsbildungszentren 300 Mio. NLG für Ausbildung und Umschulung im Rahmen der Wiedereingliederung Arbeitsuchender zugewiesen. Von diesem Budget erhält jede Arbvo-Regionalverwaltung einen Anteil.
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