NL-viii.5 Beschäftigungspools
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3.8.5.NL-viii.5 Beschäftigungspools


Eine weitere Arbeitsmarktmaßnahme, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, heißt "Beschäftigungspools". Hierbei handelt es sich um Pools, die Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber verleihen. Im Unterschied zur Praxis von Leiharbeitsfirmen schließen die "Beschäftigungspools" unbefristete Arbeitsverträge mit ihren Arbeitnehmern ab. Es gibt verschiedene Formen dieser Pools:

1. "Flex-Pools"

Ziel dieser Pools ist es, unbefristete Arbeitsverträge in Wirtschaftsbereichen abzuschließen, deren Arbeitsumfang saisonabhängig ist. Die Pools in den Seehäfen bestehen schon seit der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts und sind ein bekanntes Beispiel. Vor kurzem wurde ein Pool für den Güterkraftverkehr eingerichtet. Die Sozialversicherungsagenturen übernehmen einen Teil der finanziellen Kosten, insbesondere für die Leerlaufzeiten.

2. "Freisetzungs-Pools"

Ziel dieser Pools ist es, Arbeitsverträge mit freigesetzten Arbeitskräften aufrechtzuerhalten. Statt entlassen zu werden, können diese Arbeitnehmer an andere Unternehmer ausgeliehen, aber auch für zeitweilige Tätigkeiten im Unternehmen ihres früheren Arbeitgebers eingesetzt werden. Bei der Besetzung neu zur Verfügung stehender Arbeitsplätze werden sie bevorzugt wiedereingestellt. Auch hier übernehmen die Sozialversicherungsagenturen einen Teil der entstehenden Kosten.

3. "Beschäftigungseingliederungs-Pools"

Ziel dieser Pools ist es, vormals arbeitslose Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber auszuleihen, so daß sie nach einiger Zeit wieder in feste Beschäftigung eingegliedert werden können. In der Hoffnung, diese Arbeitnehmer für einen ständigen Arbeitsplatz anderswo qualifizieren zu können, ist es möglich, bei der Vermittlung hauptsächlich kurzfristige Zeitarbeitsjobs anzustreben. Die Vermittlung kann sich auch auf Unternehmer konzentrieren, die die Zeitarbeitsbeziehung zu dem jeweiligen Leiharbeitnehmer nach einiger Zeit in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln wollen. Diese Pools werden "Zugangs-Pools" (instroom-pools) genannt. Eine der Zielsetzungen des ehemaligen "20.000 Stellenplans" - jetzt im WIW integriert (siehe NL-v.7) - bestand darin, die Entwicklung solcher Pools zu fördern.


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