Das WVA gibt Arbeitgebern seit 1. Januar 1996 die Möglichkeit, Kürzungen bei den Lohnkosten in Anspruch zu nehmen, und zwar für gering bezahlte Arbeitnehmer (über die spezielle Senkung der Arbeitgebersteuern für Niedriglöhne [SPAK]), für Langzeitarbeitslose (über die Abgabensenkung für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen - VLW), sowie für Auszubildende im Rahmen des Lehrausbildungssystems, für Forscher und Forschungsassistenten mit abgeschlossenem Studium, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (OIO's und AIO's) und (seit Januar 1997) für Studenten von höheren beruflichen Ausbildungseinrichtungen, deren Ausbildung nach dem sogenannten "dualen Ausbildungssystem" erfolgt (über die Abgabensenkung für Ausbildung - VO).
Gesetz vom 15. Dezember 1995, Senkung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern, Stcrt. Nr. 635 vom 27.12.1995. Gesetz über die Überarbeitung einiger Steuergesetze, (Steuerplan) Stbl. Nr. 1996/654.
Im Rahmen der Gesamtsteuersenkung vom 1. Januar 1996 richtet sich die SPAK an das untere Ende des Arbeitsmarkts. Die Zielgruppe der SPAK besteht aus Personen, die maximal 115 % des gesetzlichen Mindestlohns (die sogenannte "Lohngrenze") in einer 36-Stunden-Woche verdienen (für jüngere Erwerbstätige des Mindestlohns für Jugendliche). Solange der Arbeitnehmer nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdient, wird dem Arbeitgeber ein jährlicher Steuernachlaß gewährt (3.980 NLG in 1999 auf Basis einer 36-Stunden-Woche). Seit dem 1. Januar 1997 wurde zusätzlich die Senkung der Arbeitgebersteuern für den Durchgang durch Niedriglohn-Beschäftigung eingeführt ("Durchgangs-SPAK"), um zu verhindern, daß die Lohnhöchstgrenze der SPAK-Steuersenkung einer Lohnerhöhung im Wege steht (Grenzsteuersatz). Damit soll die Situation vermieden werden, daß bei einem höheren Lohn als 115 % des Mindestlohns der Vorteil der Steuersenkung für Niedriglöhne (d.h. die SPAK) plötzlich verringert wird. Der Arbeitgeber kann für weitere zwei Jahre die "Durchgangs-SPAK" erhalten, die sich auf die Hälfte der normalen SPAK-Reduzierung beläuft (1.990 NLG in 1999 auf Basis einer 36-Stunden-Woche), vorausgesetzt der Beschäftigte verdient nicht mehr als 130 % des gesetzlichen Mindestlohns.
Ein Arbeitgeber erhält eine jährliche VLW-Steuerermäßigung (4.750 NLG in 1999 auf der Basis einer 36-Stunden-Woche) für maximal vier Jahre, solange der neueingestellte Arbeitnehmer nicht mehr als 130 % des gesetzlichen Mindestlohnes bezieht. Dies gilt bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen (über ein Jahr arbeitslos) oder ihnen gleichgestellten Personen (wie beispielsweise Flüchtlinge, arbeitsbehinderte Personen, Arbeitnehmer im Alter von 57,5 Jahren und darüber sowie - bis zum Jahr 2003 - länger als sechs Monate Arbeitslose, die in einer Region mit besonders hoher Arbeitslosigkeit leben, wie z.B. Amsterdam, Arnheim, Den Haag, Heerlen, Nijmegen, Rotterdam, Utrecht oder in einer nördlichen Provinz von Groningen, Friesland und Drenthe). Um eine VLW-Steuerermäßigung zu erhalten, benötigt der Arbeitgeber eine sogenannte "WVA-Erklärung" der Staatlichen Arbeitsverwaltung. Der Arbeitgeber muß nach der Einstellung eines ehemaligen Langzeitarbeitslosen diese Erklärung so schnell als möglich (keinesfalls jedoch später als vier Monate nach dem ersten Arbeitstag des neuen Beschäftigten) bei der Arbvo anfordern. Die Arbvo untersucht, ob der neue Beschäftigte zur den Zielgruppen des VLW gehört und ob andere Voraussetzungen erfüllt sind (Beschäftigungsbedingung, keine kürzlich erfolgten Kündigungen durch den Arbeitgeber, die auf unlauteren Wettbewerb hinweisen). Bei Ablehnung des Antrags muß der Arbeitgeber die Steuern zahlen.
Die SPAK und die VLW können für Langzeitarbeitslose kombiniert werden, die nicht mehr als 115 % des gesetzlichen Mindestlohns verdienen. Dadurch kann die Gesamtförderung für die Beschäftigung eines Langzeitarbeitslosen bis zu 8.730 NLG jährlich auf Basis einer 36-Stunden-Wochen (1999) betragen.
Die Abgabensenkung für Ausbildung (VO) muß, soweit sie im Lehrausbildungssystem Anwendung finden kann, auch im Zusammenhang mit den Kürzungen des Haushalts der Staatlichen Arbeitsverwaltung im Zeitraum 1994-1998 gesehen werden. Die Abgabensenkung VO bedeutete de facto eine Besteuerung des Lehrausbildungssystems. Dadurch konnte die Staatliche Arbeitsverwaltung die KBS-Förderung abschaffen. Wo sich die VO insbesondere an Forscher und Forschungsassistenten mit abgeschlossenem Studium, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (OIO's und AIO's), richtet, will sie die Technologiepolitik und darüber hinaus die Beschäftigung von Jungakademikern vorantreiben. Anfang 1997 wurde der Geltungsbereich der VO erweitert: die "dualen Ausbildungsysteme" der höheren beruflichen Ausbildungseinrichtungen (HBO) wurden ebenfalls eingeschlossen (mit einer Geltungsdauer von höchstens 24 Monaten pro Person). Für jeden Auszubildenden (einschließlich OIO-, AIO- oder HBO-Auszubildende), der nicht mehr als 130 % des gesetzlichen Mindestlohns verdient (für jüngere Personen des gesetzlichen Mindestlohns für Jugendliche), erhält der Arbeitgeber eine jährliche Steuerermäßigung, die sich 1999 auf 4.750 NLG auf Basis einer 36-Stunden-Woche belief.
SPAK und VO können für Auszubildende, die nicht mehr als 115 % des gesetzlichen Mindestlohns (für Jugendliche) verdienen, kombiniert werden. Diese Kombination wurde 1999 auf 6.440 NLG auf Basis einer 36-Stunden-Woche erhöht.
Ab 1. Januar 2000 kann die VO auch mit der VLW-Ermäßigung ohne Maximierung kombiniert werden (analog zu den Bedingungen des Jahres 1999 könnte sich die Ermäßigung auf bis zu 8.730 NLG belaufen). Ebenfalls ab Anfang 2000 können alle drei Ermäßigungen kombiniert werden. Diese Kombination liegt dann in Höhe der Summe aus SPAK/VO-Ermäßigung zuzüglich der VLW-Ermäßigung, und könnte - legt man die Werte aus 1999 zugrunde - insgesamt 11.190 NLG betragen.
Der Arbeitgeber kann die zu zahlenden Steuern für den betroffenen Zeitraum kürzen, vorausgesetzt, daß er die Bedingungen für die Steuersenkung für Niedriglöhne (SPAK), für Langzeitarbeitslose (VLW) oder für Ausbildung (VO) erfüllt.
Schätzungen der Steuerbehörden zufolge werden für 1999 folgende Steuerermäßigungen erwartet: 1,9 Mrd. für SPAK, 0,6 Mrd. für VLW und 0,5 Mrd. für VO.
Die in 1998 gewährten Steuerermäßigungen bezogen sich auf ungefähr
Das WVA wird Ende 1999 evaluiert.
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