Ausbildung, Umschulung und berufliche Mobilität zielen auf die Verbesserung der Aussichten, die Arbeitsuchende auf dem Arbeitsmarkt haben. Bis vor kurzem wurden die Einrichtungen, die Ausbildung und Umschulung bereitstellen (d.h. CVs, CBBs und VVSs), auf Grundlage subventionierter Maßnahmen finanziert. Dies hat sich grundlegend geändert.
Obwohl Ausbildung und Umschulung nach wie vor als sehr wichtig für Arbeitsuchende beurteilt werden, erfolgt die Zuweisung dieser Aktivitäten an die oben genannten Einrichtungen nicht länger automatisch. Die Subventionsmaßnahmen zur Finanzierung der Centra voor Beroepsoriëntatie en Beroepsoefening (CBB) und der Vrouwen-Vakscholen (VVS) wurden abgeschafft. Diese Einrichtungen können von Arbeitsämtern vertraglich beauftragt werden, und sie müssen sich dem Wettbewerb auf dem Markt für Ausbildungsdienstleistungen stellen. In der gegenwärtigen Situation ist eine gesonderte Erläuterung der für diese Institutionen aufgewandten öffentlichen Mittel im Rahmen dieses Berichts schwierig.
Wie schon unter Punkt 1 dieses Kapitels erwähnt, wurden auch Ausbildungsmaßnahmen der Staatlichen Arbeitsverwaltung - KRS und KBS - eingestellt; nur die Beitragsregelung für branchenspezifische Berufsbildung arbeitsloser Personen (BBSW) besteht weiter.
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