NL-v.1 Einleitung
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3.5.1.NL-v.1 Einleitung


Seit 1997 wurden eine Reihe von Maßnahmen, die auf die Schaffung oder Anhebung der Beschäftigung für arbeitslose (oder arbeitsbehinderte) Personen zielten, in neue Maßnahmen mit verbesserter Gestaltung integriert, wobei Erfahrungen mit den alten Maßnahmen aufgenommen und weitergeführt wurden.

Die Rahmenregelung Integration ins Arbeitsleben (KRA), die Stellenpools (BP), das Jugendbeschäftigungsgarantiegesetz (JWG), die Finanzmittel der Abw-Anreizmaßnahmen und die Regelungen zur Kinderbetreuung wurden zu Beginn des Jahres 1998 im Rahmen des Gesetzes zur Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW) gebündelt. Das Programm "20.000 zusätzliche Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose" (20.000 Banenplan) - offizieller Titel "Vorübergehende Subventionsregelung zur experimentellen Aktivierung von Sozialleistungen" (EAU) - ist zum Ende des Jahres 1998 ausgelaufen und wurde auch in das WIW integriert.

Die neue Regelung zur Beschäftigung im Bereich häuslicher Dienstleistungen (RSP) führt die Erfahrungen mit dem "Zeitweiligen Regulierungsexperiment zur Erweiterung des Marktes für Reinigungsdienste" (REMS) sowie mit der EAU weiter.

Eine der Innovationen infolge des WIW war die Synchronisierung der Programme für subventionierte Beschäftigung Arbeitsloser mit dem Programm für geschützte Beschäftigung. Das WIW eröffnet für Langzeitarbeitlose und arbeitslose Jugendliche die Möglichkeit, Arbeitserfahrung bei einem regulären Arbeitgeber zu erwerben; dies kann mittels eines regulären subventionierten Arbeitsvertrages oder eines (vorübergehenden) Arbeitsvertrages mit einer lokalen Behörde und nachfolgender Vermittlung zu einem regulären Arbeitgeber erfolgen. Das WIW gibt den lokalen Behörden auch die Möglichkeit, Ausbildung sowie vorbereitende und begleitende Maßnahmen für junge Arbeitslose, Langzeitarbeitslose und andere, Sozialleistungen beziehende Personen zu finanzieren. Seit 1998 gilt dies auch für arbeitsbehinderte Jugendliche, die eine Beschäftigung suchen.

Zu Beginn der neunziger Jahre wurde eine Reihe privater Initiativen entwickelt, um arbeitsbehinderte Personen in regulären Betrieben zu beschäftigen; dort werden sie von einem Anleiter unterstützt, der sie begleitet, für die Arbeitsaufgaben schult und ihnen bei Problemen hilfreich zur Seite steht. Zunächst waren dafür Finanzmittel aus verschiedenen Quellen, darunter auch die Europäische Kommission, verfügbar.

Seit 1998 haben die Gesetzgebung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie das Gesetz über geschützte Beschäftigung neue Möglichkeiten zur Subventionierung geförderter Beschäftigung eröffnet, unter der Voraussetzung, daß Arbeitsplatzbeschaffung und Ausbildung von einer in diesem Bereich professionell tätigen Einrichtung angeboten werden.

Das gegenwärtige Gesetz über geschützte Beschäftigung (WSW) ist weitgehend eine Kodifizierung der Erfahrungen aus experimentellen Veränderungen in den Jahren 1989 bis 1996. Das neue Gesetz zur (Wieder-)Eingliederung arbeitsbehinderter Personen (REA) enthält Maßnahmen für behinderte und chronisch kranke Arbeitnehmer, die nicht unter speziell angepaßten Bedingungen arbeiten müssen, sondern - mit einiger Hilfe - Beschäftigung bei einem regulären Arbeitgeber finden können. Der Einsatz der REA-Subventionen hat die Vermittlung oder Umsetzung eines Beschäftigten zu einem ziemlich frühen Zeitpunkt erleichtert. Jeder Arbeitgeber, der eine arbeitsbehinderte Person einstellt oder innerhalb seines Unternehmens auf eine andere Stelle umsetzt, kann ohne weiteren bürokratischen Aufwand einen beträchtlichen Zuschuß zu den Kosten erhalten. Die verschiedenen für arbeitsbehinderte Personen vorgesehenen Instrumente können nun flexibel zum Einsatz kommen. Außerdem ist nun klarer, wer zu welchem Zeitpunkt für eine bestimmte Maßnahme anspruchsberechtigt ist. Die vormaligen Lohnkostenzuschüsse für Behinderte (LKS) wurden in das REA aufgenommen.


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