NL-v.9 Der Gesamtansatz
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3.5.9.NL-v.9 Der Gesamtansatz
(De sluitende aanpak)


3.5.9.1. Ziel

Der "Gesamtansatz" entstand in Luxemburg, wo Ende 1997 die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in einer europaweiten gemeinsamen Anstrengung eine Vereinbarung erzielten, jedem Arbeitsuchenden einen Neuanfang (durch Ausbildung, Arbeitserfahrung, soziale Aktivierung usw.) vor Ablauf einer zwölfmonatigen Arbeitslosigkeit zu ermöglichen.

Für die Niederlande bedeutet dies, den schon bestehenden umfassenden Ansatz für arbeitslose Jugendliche, der im Gesetz zur Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW, siehe NL-v.7) enthalten ist, auf neu in Arbeitslosigkeit eintretende Personen im Alter von 23 Jahren und darüber auszuweiten.

Der neue Ansatz erfordert, die Arbeitsmethoden der Agenturen oder Einrichtungen, die mit der Umsetzung von Reintegrationsmaßnahmen befaßt sind, zu organisieren. Da diese (Re-)Organisation kosten- und zeitaufwendig ist, hat sich das niederländische Kabinett für eine allmähliche Umsetzung entschieden, in deren Rahmen der Gesamtansatz innerhalb von etwa fünf Jahren erreicht werden muß, beginnend mit dem Jahr 1999.

3.5.9.2. Inhalt

Ziel des Gesamtansatzes ist es, jeder neu in die Arbeitslosigkeit eintretenden Person innerhalb von zwölf Monaten einen Reintegrationsplan anzubieten. Für Jugendliche ist die umfassende Reintegration im WIW geregelt, und für arbeitsbehinderte Personen sind entsprechende Regelungen im REA (siehe NL-v.8) enthalten. Da die Hauptanstrengung hinsichtlich arbeitsbehinderter Personen auf Neueintritte gerichtet ist, werden alle neueintretenden Arbeitsbehinderten, die Anspruch auf einen Wiedereingliederungsplan haben, praktisch schon im Rahmen dieses Gesetzes erreicht. Deshalb muß die Reintegration für diese Personengruppe nicht aus den zusätzlichen Finanzmitteln bestritten werden, die im Rahmen des Gesamtansatzes zur Verfügung stehen werden.

Zusammengefaßt betrifft der Gesamtansatz in den Niederlanden

  • - Personen im Alter von 23 Jahren und darüber;
  • - die nicht arbeitsbehindert sind;
  • - die vor nicht mehr als zwölf Monaten in die Arbeitslosigkeit eingetreten sind (und nicht vor dem 1. Januar 1999);
  • - die eine Beschäftigung für mindestens zwölf Wochenstunden suchen; und
  • - die Unterstützung benötigen, um eine Beschäftigung zu finden.

    Die letztgenannte Voraussetzung ist folgendermaßen zu verstehen: Personen der "Phase 1", die innerhalb von sechs (bis zwölf) Monaten keine Beschäftigung finden können, und Personen mit Abstand zum Arbeitsmarkt, die direkt den Phasen 2, 3 oder 4 zugeordnet werden (siehe Kapitel I, 3.4).

    Solange der Gesamtansatz noch nicht vollständig umgesetzt ist, wird davon ausgegangen, daß die verschiedenen Gruppen neueintretender Personen (mit und ohne Leistungsbezug, den unterschiedlichen Phasen zugeordnete Personen) entsprechend ihres Anteils an der Gesamtheit neuer Arbeitsloser mit Anspruch auf einen Wiedereingliederungsplan erreicht werden.

    3.5.9.3. Finanzierung

    Für das Jahr 1999 hat die niederländische Regierung zusätzliche Mittel in Höhe von 165 Mio. NLG für den Gesamtansatz zur Verfügung gestellt, die auf die Realisierung von zusätzlich 30.000 individuellen Eingliederungsplänen zielen. In den kommenden Jahren wird die Regierung außerdem einen strukturellen finanziellen Beitrag leisten und hat ein strukturelles Budget von 250 Mio. NLG für den Gesamtansatz vorgesehen. Auch der Europäische Sozialfonds ist eine wesentliche Finanzierungsquelle. Neu ist, daß auch die aufgrund erfolgreicher Wiedereingliederung eingesparten Leistungen der Sozialversicherung für den Gesamtansatz verwendet werden. Die zusätzlichen Mittel, die so als Überschüsse verfügbar sind, werden auf Basis von Monitoring und Evaluation geschätzt werden. In struktureller Hinsicht wird sich das Bruttobudget auf insgesamt 800 Mio. NLG jährlich belaufen, mit denen zusätzlich 135.000 individuelle Eingliederungspläne realisiert werden sollen.

    3.5.9.4. Ergebnisse

    Jährlich melden sich etwa 865.000 Personen (Zahlen von 1998) bei einem Arbeitsamt arbeitsuchend. Die meisten von ihnen finden innerhalb kurzer Zeit selbst eine Beschäftigung. Ungefähr 265.000 Arbeitsuchenden (einschließlich Jugendliche unter 23 Jahren und arbeitsbehinderte Personen) gelingt dies jedoch nicht, und sie benötigen zusätzliche Unterstützung. Mit den vorhandenen Instrumenten kann in etwa die Hälfte dieser Gruppe erreicht werden. Die zusätzlichen Mittel werden eingesetzt, um die gesamte Zielgruppe zu erfassen. Grob gesagt, ermöglichen es die zusätzlichen Finanzmittel in struktureller Hinsicht, zusätzlich 135.000 Personen pro Jahr einen "Vertrag" für Ausbildung oder Unterstützung bei der Arbeitsuche zu gewähren. Geschätzte 40 % dieser Gruppe erhalten Arbeitslosenunterstützung (WW), 35 % Sozialhilfe (Abw) und 25 % beziehen keine Leistungen. Diese Situation kann sich natürlich stark verändern, wenn sich das wirtschaftliche Klima wandelt.

    Das Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung wird - in Absprache mit den umsetzenden Einrichtungen des Gesamtansatzes (lokale Behörden, Sozialversicherungsagenturen und Arbeitsämter) - die Ergebnisse überwachen, um die Fortschritte und Wirkung des Gesamtansatzes im Auge zu behalten. Es ist beabsichtigt, daß diese Einrichtungen Daten liefern, die detaillierte und individuelle Informationen über alle von ihnen im Bereich Ausbildung und Aktivierung vorgenommenen Aktivitäten umfassen. Das Überwachungsinstrument soll im Jahr 2000 einsatzbereit sein. Die Einrichtungen wurden aufgeforderte, für 1999 einen eingeschränkten Datensatz zu liefern.


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