Der Wiedereingliederungsmarkt verändert sich schnell. Noch wird ein beträchtlicher Teil der bestehenden öffentlichen Wiedereingliederungsbemühungen von der Staatlichen Arbeitsverwaltung vorgenommen, doch ist insbesondere im Bereich der Reintegration arbeitsbehinderter und kranker Arbeitnehmer eine steigende Anzahl von privaten Wiedereingliederungsagenturen aktiv. Es wird erwartet, daß in naher Zukunft ein wachsender Teil des Reintegrationsmarktes kommerzialisiert wird.
Die Maßnahmen NL-vii.2 bis NL-vii.4 des Basisinformationsberichts 1997 wurden gestrichen. Die Jobklubs stellen lediglich eine der Reintegrationsaktivitäten der Arbvo dar und werden nicht länger getrennt berücksichtigt; START wurde eine der regulären kommerziellen Zeitarbeitsagenturen (wenn auch immer noch mit einem besonderen Interesse an schwervermittelbaren Arbeitsuchenden), und es existieren keine weiteren aus der Rahmenregelung KRU (abgeschafft im Jahr 1995) resultierenden Verpflichtungen.
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EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
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