Das Ministerium für Arbeit hat folgende Aufgabenbereiche:
- das Arbeitslosenversicherungssystem, das Vorruhestandsgeld-Programm und das Übergangsgeldprogramm;
- die staatliche Arbeitsvermittlung und die Berufsbildung, darunter auch die Erwachsenenberufsbildung, Fortbildungskurse für angelernte Arbeiter und Umschulungen;
- Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen und -programme für arbeitslose Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Behinderte und andere besondere Risikogruppen;
- beschäftigungsfördernde Maßnahmen und das Programm zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen.
Zu den ebenfalls in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit fallenden arbeitsrechtlichen Belangen zählen: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Einkommenspolitik und die Gesetze über die Staatliche Schlichtungsstelle und das Arbeitsgericht, das Arbeitsmarkt-Zusatzrentenprogramm, der Arbeitgeber-Garantiefonds, die Gesetzgebung für Angestellte, die Urlaubsgesetzgebung sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Kurse für berufliche Grundausbildung (sogenannte efg-Kurse) fallen in den Aufgabenbereich des Ministeriums für Volksbildung.
Zur Ausführung der Arbeitsmarktpolitik wurden folgende Exekutivorgane eingerichtet:
- die Staatliche Arbeitsmarktbehörde;
- die Direktion für das Arbeitslosenversicherungssystem.
Außerdem ist das Ministerium für Arbeit für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Dieser Bereich wird von einem dritten Organ verwaltet, dem dänischen Arbeitsumweltamt.
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