Die Staatliche Arbeitsmarktbehörde trägt die Gesamtverantwortung für die staatliche Arbeitsverwaltung und das Erwachsenen-Berufsbildungssystem. Die Behörde wurde 1989 durch die Zusammenlegung der beiden Direktionen gebildet, die für Erwachsenenberufsbildung bzw. für die staatliche Arbeitsvermittlung zuständig waren. Diese Vereinigung ist Ausdruck des Bewußtseins über den klaren Zusammenhang beider Funktionen als Instrumente für die Gestaltung eines möglichst effizienten Arbeitsmarktes.
Charakteristisch für das dänische System ist, daß die Sozialpartner durch besondere dreiseitige Organe gemeinsam Einfluß auf die staatliche Arbeitsverwaltung und das Erwachsenen-Berufsbildungssystem ausüben.
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