Die staatliche Arbeitsverwaltung ist in 14 Regionalämter unterteilt, die Dänemarks 14 Amtsbezirken entsprechen. Jede Region hat einen Arbeitsmarktrat, in dem die Sozialpartner und die Kommunalbehörden vertreten sind. Der Arbeitsmarktrat überwacht Entwicklungen auf dem regionalen Arbeitsmarkt und organisiert Regionalinitiativen. Auf nationaler Ebene gibt es als analoges Organ den Staatlichen Arbeitsmarktrat. Außer den 14 Regionalämtern gibt es in jedem Amtsbezirk eine Anzahl lokaler Ämter.
Der Staatliche Arbeitsmarktrat besteht aus Vertretern der Sozialpartner, der Kommunalbehörden und der Staatlichen Arbeitsmarktbehörde. Der Rat beteiligt sich an der allgemeinen Verwaltung, Planung und Koordinierung von Vermittlungsdiensten und dem Setzen von Zielen und Prioritäten im Zusammenhang mit den initiierten Maßnahmen. Ferner berät der Rat den Generaldirektor des Arbeitslosenversicherungssystems in Fragen der Arbeitslosenversicherung und des freiwilligen Vorruhestandes.
Das Erwachsenen-Berufsbildungssystem umfaßt landesweit 24 Berufsbildungszentren, von denen 19 unabhängige Anstalten und fünf staatliche Schulen sind. Die Schulen haben sich auf Kurse spezialisiert, die technische Spezialausrüstungen erfordern oder viel Raum beanspruchen.
Die dreiseitige Zusammenarbeit in der Erwachsenenberufsbildung läuft wie ein roter Faden durch die gesamte Berufsbildungsstruktur, d. h. von der obersten Behörde, dem Berufsbildungsrat, bis zu den einzelnen lokalen Berufsbildungszentren. Ausbildungsmöglichkeiten bestehen in mehr als 50 Sektoren und Berufsfeldern. Für jedes größere Berufsfeld wurde ein Berufsausschuß gebildet, der zusammen mit der Staatlichen Arbeitsmarktbehörde für den Inhalt der Berufsbildungsprogramme usw. verantwortlich ist. Gegenwärtig existieren vier solche Ausschüsse, denen jeweils Berufsbildungsausschüsse für einzelne Gewerbe/Berufe unterstehen. Ferner gibt es einen besonderen Berufsbildungsausschuß für Arbeitseinführungsprogramme.
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