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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Organisation
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1.1.3.Organisation


Die Zentralbehörden im dänischen Arbeitsmarktmodell sind die Hauptabteilung des Ministeriums für Arbeit, die Staatliche Arbeitsmarktbehörde und zwei Direktionen, ein Berufungsausschuß sowie Beiräte und Ausschüsse, in denen die Sozialpartner vertreten sind. Aufgabe dieser Organe ist die Umsetzung der Arbeitsmarkt- und Arbeitsumweltpolitik.

Das Ministerium für Arbeit ist die höchste Politikplanungs- und Verwaltungsbehörde in Arbeitsmarktangelegenheiten. Beratung und Unterstützung erfährt der Minister für Arbeit durch die Hauptabteilung des Ministeriums für Arbeit (Department of the Ministry of Labour), der ein Ständiger Sekretär vorsteht. Die Hauptabteilung umfaßt acht Abteilungen und ein Sekretariat für internationale Koordinierung und Arbeitsmarktpolitik-Systeme (SISA). Ferner sind folgende andere Institutionen dem Ministerium für Arbeit unterstellt: die Direktion des Arbeitsumweltamtes, die Staatliche Arbeitsmarktbehörde und die Direktion des Arbeitslosenversicherungssystems. Darüber hinaus gibt es einige unabhängige Institutionen, nämlich den Arbeitsmarkt-Berufungsausschuß, die Staatliche Schlichtungsstelle und das Arbeitsgericht. Die wichtigsten Beiräte sind der Staatliche Arbeitsmarktrat, der Berufsbildungsrat und der Arbeitsumweltrat.

Das Ministerium für Arbeit ist zuständig für:

  • - Fragen der Arbeitsgesetzgebung einschließlich der industriellen Beziehungen, einkommenspolitische Initiativen und gesetzliche Grundlagen der Staatlichen Schlichtungsstelle und des Arbeitsgerichts, das Arbeitsmarkt-Zusatzrentenprogramm (ATP), die Arbeitnehmer-Garantiekasse, die Gesetzgebung für Angestellte, Urlaubsgesetzgebung usw.;
  • - das Arbeitslosenversicherungssystem, das Programm für den freiwilligen Vorruhestand und das Übergangsgeldprogramm;
  • - Arbeitsumweltvorschriften (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz);
  • - die staatliche Arbeitsverwaltung und das Berufsbildungswesen einschließlich Erwachsenenberufsbildung, Berufsbildungskurse für Ungelernte und Umschulung;
  • - Beschäftigungs- und Berufsbildungsmaßnahmen, Unternehmenssubventionsprogramme und Programme zugunsten von Arbeitslosen.

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