Die Direktion für Arbeitslosenversicherung wurde 1984 eingerichtet. Nach dem Gesetz über die staatliche Arbeitsverwaltung und das Arbeitslosenversicherungssystem usw. ist sie für die Kontrolle der staatlich anerkannten Arbeitslosenversicherungskassen verantwortlich sowie für die Aufdeckung und Verhinderung von Betrug und Mißbrauch des Arbeitslosenversicherungssystems. Sie übt auch bestimmte Funktionen als Berufungsbehörde aus, bei der gegen Entscheidungen der Leitungen der Arbeitslosenversicherungskassen Widerspruch eingelegt werden kann, unter anderem bei Beschwerden im Zusammenhang mit dem Programm zur Gewährung von Leistungen für den freiwilligen Vorruhestand.
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