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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Gesetzliche Grundlagen
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1.1.1.Gesetzliche Grundlagen


Das Ministerium für Arbeit wurde durch Königlichen Erlaß vom 9.11.1942 errichtet. Es wird vom Minister für Arbeit geleitet. Dieser wird offiziell vom König ernannt und ist Mitglied der Regierung.


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