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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Organe der Entscheidungsfindung
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1.3.2.Organe der Entscheidungsfindung


Die Direktion für Arbeitslosenversicherung wird von einem Direktor geleitet. In bestimmten Bereichen hat der Direktor Weisungsbefugnis, z. B. bei der Zahlung von Arbeitslosengeld nach Verhandlungen mit dem Staatlichen Arbeitsmarktrat (vgl. Kapitel I, 2.2).


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