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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Zusammenarbeit und Koordination
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1.3.6.Zusammenarbeit und Koordination


Die Direktion für Arbeitslosenversicherung arbeitet mit den Arbeitslosenversicherungskassen, dem Gemeinsamen Verband der Arbeitslosenversicherungskassen, den staatlichen Arbeitsämtern und der dänischen Staatlichen Arbeitsmarktbehörde zusammen. Bei Überprüfungen wird auf öffentliche Register zurückgegriffen. Es besteht auch eine enge Kooperation mit der Polizei und mit der Steuer- und Zollbehörde.


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