Das Ministerium für Arbeit beteiligt sich an der Arbeit innerhalb der Europäischen Union, der OECD, der IAO, des Europäischen Rates und der Nordischen Kooperation.
1.1.7.1. Der Nordische Rat
Dänemark ist Mitglied des gemeinsamen nordischen Arbeitsmarktes. Bürger der nordischen Staaten dürfen in jedem nordischen Mitgliedsland wohnen und arbeiten, ohne dazu eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu benötigen. Die nordischen Staaten arbeiten auf dem Gebiet von Arbeitsmarktfragen sehr eng zusammen. Dem Nordischen Kooperationsabkommen zufolge sind der Nordische Rat (der aus Mitgliedern der nordischen Parlamente besteht) und der Nordische Ministerrat (die zusammenarbeitenden Minister und die betroffenen Ministerien) in die formale Zusammenarbeit miteinbezogen.
In der Regel treffen sich die nordischen Arbeitsminister einmal im Jahr. Der Nordische Ministerrat (die Arbeitsminister) wird - wie andere Ministerräte - von einem Ausschuß von Regierungsbeamten unterstützt. Darüber hinaus beschäftigen sich einige Beamtenausschüsse mit Fragen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik. Eine besondere Nordische Koordinationsgruppe befaßt sich mit EU-Angelegenheiten.
1.1.7.2. Die Europäische Union
Die Zusammenarbeit innerhalb der EU ist nicht nur eine direkte Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Sozialpartner sind bei Beratungen und Entscheidungsfindungsprozessen miteinbezogen, und dies sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene.
In Dänemark ist der besondere parlamentarische EU-Ausschuß für Arbeitsmarktfragen und soziale Angelegenheiten die erste Instanz in dem Entscheidungsfindungsprozeß, der Vorschläge der Kommission zu Arbeitsmarkt- oder sozialen Fragen betrifft. Neben dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium für Soziale Angelegenheiten setzt sich dieser Ausschuß aus folgenden ständigen Mitgliedern zusammen: dem Außenministerium, dem Justizministerium und dem Ministerium für Wohnungswesen. Der Dänische Arbeitgeberbund, der Dänische Gewerkschaftsbund sowie der Bund der Organisationen der Angestellten und Beamten sind diesem Ausschuß angeschlossen. Der Ausschuß formuliert die dänische Haltung zu Vorschlägen der Kommission. Die Ansichten der Sozialpartner spielen in diesen Diskussionen eine wichtige Rolle. Die verschiedenen Gruppen haben demnach bereits in einem sehr frühen Stadium die Möglichkeit, ihre Ansichten in Entscheidungsfindungsprozessen, die Vorschläge zu Arbeitsmarkt- und sozialen Bedingungen betreffen, zu äußern. Nach der Anhörung im besonderen EU-Ausschuß geht der betreffende Vorschlag den normalen Weg durch den allgemeinen EU-Ausschuß, den Regierungsausschuß des Gemeinsamen Marktes und den parlamentarischen Ausschuß des Gemeinsamen Marktes.
1.1.7.3. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
Die wichtigsten Arbeitsmarktorganisationen, die das Ministerium für Arbeit in IAO-Angelegenheiten konsultiert, sind:
- der Dänische Arbeitgeberbund;
- der Dänische Gewerkschaftsbund;
- der Bund der Organisationen der Angestellten und Beamten;
- die AC (Zentralorganisation der Akademiker).
Die Zusammenarbeit von Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in Fragen, die die Aufgaben der Internationalen Arbeitsorganisation betreffen, findet im Rahmen des ständigen IAO-Ausschusses statt, der beim Ministerium für Arbeit eingerichtet wurde. Der ständige IAO-Ausschuß setzt sich aus Vertretern des Dänischen Arbeitgeberbundes (3), des Dänischen Gewerkschaftsbundes (2), des Bundes der Organisationen der Angestellten und Beamten (1), der AC (1) und dem Ministerium für Arbeit zusammen. Die Vertreter werden auf Vorschlag der betreffenden Organisationen ernannt. Das Ministerium für Arbeit übernimmt alle Sekretariatsfunktionen und die Präsidentschaft des IAO-Ausschusses. Der ständige IAO-Ausschuß tagt ungefähr dreimal im Jahr, meist vor den Sitzungen des IAO-Vorstandes.
1.1.7.4. Dem Ministerium für Arbeit unterstellte Institutionen
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Dem Ministerium für Arbeit unterstellte Institutionen einschließlich gemeinsame Beiräte und Ausschüsse, die nicht direkt dem Arbeitsministerium unterstellt sind, sowie unabhängige Institutionen (die staatliche Schlichtungsstelle, der Arbeitsmarkt-Berufungsausschuß und das Arbeitsgericht).
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