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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Rechtssystem
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2.1.1.Rechtssystem


Das allgemeine Vertragsrecht bildet die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossenen Vertrag eingegangen. Der Vertrag nennt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien; ihre Einhaltung kann gerichtlich erzwungen werden.

Gesetze und Tarifabkommen regeln und ergänzen jedoch den einzelnen Vertrag zusätzlich.


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