Es gibt keine allgemeine Gesetzgebung, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für alle Gruppen von Arbeitnehmern regelt. Die bestehende Gesetzgebung enthält Gesetze zu bestimmten Bereichen, die für alle Arbeitnehmer gelten, und andere, die sich auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern beziehen.
Die allgemeine Gesetzgebung umfaßt folgende Bereiche:
- Abwesenheit wegen Krankheit und Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub;
- Abwesenheit wegen Leistung des Militärdienstes;
- Urlaub und Urlaubsgeld;
- Gleichbehandlung und gleiche Entlohnung von Männern und Frauen;
- Vereinigungsfreiheit;
- Rechtslage bei Betriebsübernahme;
- Massenentlassungen;
- Arbeitsverträge;
- Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung oder nationalen, sozialen odeer ethnischen Herkunft;
- Erfassung und Verwendung von Daten zum Gesundheitszustand auf dem Arbeitsmarkt;
- Erziehungs- und Bildungsurlaub.
Zu beachten ist, daß einige dieser Gesetze vorsehen, daß gewisse Bestimmungen durch tarifvertragliche Vereinbarungen ersetzt werden können, wenn ein solcher Tarifvertrag den Arbeitnehmern mindestens den gesetzlich vorgesehenen Schutz bietet.
Außerdem gelten spezielle Gesetze für besondere Gruppen von Arbeitnehmern:
- Büro- oder Ladenangestellte, Angestellte im technischen oder klinischen Bereich und Aufsichtspersonen;
- Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und in privaten Haushalten, die vom Arbeitgeber Unterkunft und Verpflegung oder nur Verpflegung erhalten;
- Lehrlinge und vergleichbare Auszubildende;
- Seeleute;
- staatliche Bedienstete in der Regierung oder Verwaltung einschließlich des staatlichen Schulsystems und der Staatskirche.
Die Gesetze regeln in unterschiedlichem Maß die Arbeitsbedingungen für die jeweilige Arbeitnehmergruppe. Im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Arbeitsgesetz von 1971 sind überwiegend die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt, während die anderen Gesetze mehr die Rechte und Pflichten während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses festlegen.
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