Erwachsenenberufsbildungskurse dienen den folgenden Zwecken:
- den Teilnehmern berufliche Fertigkeiten zu vermitteln bzw. diese zu erhalten und zu verbessern, und dies im Einklang mit den Bedürfnissen der Unternehmen, des Arbeitsmarktes und der einzelnen Arbeitnehmer, wobei auf den Berufserfahrungen des einzelnen Arbeitnehmers aufzubauen und gemäß den technischen und sozialen Entwicklungstendenzen vorzugehen ist; und
- Umschulungs- und Anpassungsprobleme auf dem dänischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
3.4.1.2. Inhalt
Die Qualifikationen, die durch die Teilnahme an einer besonderen Berufsbildungsmaßnahme erworben werden, sind bekannt und werden allgemein auf dem Arbeitsmarkt und von den Sozialpartnern anerkannt. Die Maßnahmen führen zu staatlich anerkannten Qualifikationen für die Teilnehmer.
Die Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen beruht weitgehend auf einer engen Kooperation mit den Sozialpartnern, die unter anderem bei der Erkennung von Bildungsbedarf, der Entwicklung und Aufstellung des Inhalts der Bildungsmaßnahmen und der Ausbildung von Lehrern und Ausbildern mitwirken.
Berufsbildungsmaßnahmen existieren in über 50 Berufsfeldern und -bereichen. Für jedes Berufsfeld wurde ein Weiterbildungsausschuß eingerichtet, der - unter Mitwirkung der Staatlichen Arbeitsmarktbehörde und des Ausbildungsausschusses - die Verantwortung für den Inhalt der Maßnahmen trägt.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com