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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

DK-iv.2 VTP- und IDV-Kurse
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3.4.2.DK-iv.2 VTP- und IDV-Kurse


3.4.2.1. Ziel

VTP-Kurse sind Erwachsenenberufsbildungskurse, die speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sind.

IDV-Kurse bieten den Unternehmen Ausbildungsprogramme, die auf ihre jeweiligen speziellen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Die Kursgebühr wird von den Benutzern entrichtet.

3.4.2.2. Rechtsgrundlagen

  • - Gesetz über Erwachsenenberufsbildung;
  • - Konsolidiertes Gesetz Nr. 430 vom 30.6.1993.

    3.4.2.3. Finanzierung

    IDV:

    Das Unternehmen trägt die Gesamtkosten.

    VTP:

    Da das Ausbildungsprogramm jeweils eigens für die besonderen Bedürfnisse des Unternehmens entworfen wird, erhält das Unternehmen keinen staatlichen Kostenzuschuß. Es wird ein Zuschuß gezahlt, der die Gehälter der Ausbilder und Lehrer abdeckt. Weiterhin werden die Teilnehmer wie bei Fortbildungskursen für angelernte Arbeiter usw. für ihren Einkommensverlust entschädigt.


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