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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

DK-vi.3 Ausbildungsprogramme gegen Bezahlung
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3.6.3.DK-vi.3 Ausbildungsprogramme gegen Bezahlung
(Iværksættelse af uddannelse mod betaling)


3.6.3.1. Ziel

Die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Jugendlichen und anderen benachteiligten Gruppen von Arbeitslosen.

3.6.3.2. Rechtsgrundlagen

Gesetz über kommunale Aktivierung, Juni 1993.

3.6.3.3. Inhalt

Um dem Ausbildungsaspekt der Maßnahmen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit mehr Nachdruck zu verleihen, können die Kommunal-/Bezirksbehörden nun Ausbildungskurse kaufen. Diese Regelung gilt nicht nur für Erwachsenenberufsbildungskurse (die sogenannten AMU-Kurse), sondern auch für alle anderen Kursangebote. Die Kommunal-/Bezirksbehörden müssen sich über die gemeinsame Finanzierung der Ausbildungsprogramme einigen. Dies gilt auch für Ausgleichsbeihilfen für die Kursteilnehmer.

Teilnehmer an Erwachsenenberufsbildungskursen können bis zu vier Wochen an einer betrieblichen Ausbildung teilnehmen.


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