3.6.3.DK-vi.3 Ausbildungsprogramme gegen Bezahlung (Iværksættelse af uddannelse mod betaling)
3.6.3.1. Ziel
Die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Jugendlichen und anderen benachteiligten Gruppen von Arbeitslosen.
3.6.3.2. Rechtsgrundlagen
Gesetz über kommunale Aktivierung, Juni 1993.
3.6.3.3. Inhalt
Um dem Ausbildungsaspekt der Maßnahmen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit mehr Nachdruck zu verleihen, können die Kommunal-/Bezirksbehörden nun Ausbildungskurse kaufen. Diese Regelung gilt nicht nur für Erwachsenenberufsbildungskurse (die sogenannten AMU-Kurse), sondern auch für alle anderen Kursangebote. Die Kommunal-/Bezirksbehörden müssen sich über die gemeinsame Finanzierung der Ausbildungsprogramme einigen. Dies gilt auch für Ausgleichsbeihilfen für die Kursteilnehmer.
Teilnehmer an Erwachsenenberufsbildungskursen können bis zu vier Wochen an einer betrieblichen Ausbildung teilnehmen.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com