DK-vii.1 Programm zur Gewährung von Leistungen für den freiwilligen Vorruhestand
3.7.1.DK-vii.1 Programm zur Gewährung von Leistungen für den freiwilligen Vorruhestand (Efterlønsordningen)
3.7.1.1. Ziel
Ziel dieses Programms ist es, Arbeitnehmern zwischen 60 und 67 Jahren die Möglichkeit zu geben, in den Vorruhestand zu treten und jüngeren Arbeitnehmern die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
3.7.1.2. Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die staatliche Arbeitsverwaltung und das Arbeitslosenversicherungssystem usw.;
- Konsolidiertes Gesetz 586 vom 13.8.1990;
- Konsolidiertes Gesetz 855 vom 17.9.1996.
3.7.1.3. Inhalt
Das Programm zur Gewährung von Leistungen für den freiwilligen Vorruhestand wendet sich an Mitglieder von Arbeitslosenversicherungskassen ab dem 60. Lebensjahr, die vor dem üblichen Rentenalter (67 Jahre) in den Ruhestand treten, unabhängig davon, ob sie vor der Teilnahme an dem Programm einer Beschäftigung nachgingen oder arbeitslos waren.
3.7.1.4. Finanzierung
Die Kosten werden vom Staat getragen, Mitglieder von Arbeitslosenversicherungskassen müssen jedoch einen Beitrag leisten. Auf Jahrbasis handelt es sich um etwa den vierfachen Satz des Arbeitslosengeldes per 1. Juli des abgelaufenen Jahres. Der Arbeitgeberbeitrag wird jährlich per Statut als Promillesatz der Mehrwertsteuer festgesetzt.
3.7.1.5. Institutionelle Durchführung
Das Programm zur Gewährung von Leistungen für den freiwilligen Vorruhestand wird von den Arbeitslosenversicherungskassen durchgeführt.
3.7.1.6. Dauer
Vorruhestandsleistungen können ab dem vollendeten 60. bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres bezogen werden. Ab dem 67. Lebensjahr gilt die normale Ruhestandsregelung.
3.7.1.7. Ergebnisse
Das Programm trat am 1.1.1979 in Kraft. Ende 1996 bezogen 123.735 Personen Leistungen für den freiwilligen Vorruhestand.
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