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DK-ix.3 Schutz gegen Entlassung wegen Mitgliedschaft in einer Organisation
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3.9.3.DK-ix.3 Schutz gegen Entlassung wegen Mitgliedschaft in einer Organisation
(Beskyttelse mod afskedigelse som følge af organisationsforhold)


3.9.3.1. Ziel

Der Schutz von Arbeitnehmern gegen Entlassung wegen der Mitgliedschaft in einer Organisation, z.B. der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einer anderen Berufsorganisation.

3.9.3.2. Rechtsgrundlagen

Das Gesetz über den Schutz gegen Entlassung wegen Mitgliedschaft in einer Organisation - Gesetz Nr. 285 vom 9.6.1987.

3.9.3.3. Inhalt

Entlassungen wegen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder einer besonderen Vereinigung oder wegen Nicht-Mitgliedschaft sind unzulässig.

3.9.3.4. Finanzierung

Wird ein Arbeitnehmer unter Verletzung der Bestimmungen des Gesetzes entlassen, ist der Arbeitgeber zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet.


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