DK-ix.3 Schutz gegen Entlassung wegen Mitgliedschaft in einer Organisation
3.9.3.DK-ix.3 Schutz gegen Entlassung wegen Mitgliedschaft in einer Organisation (Beskyttelse mod afskedigelse som følge af organisationsforhold)
3.9.3.1. Ziel
Der Schutz von Arbeitnehmern gegen Entlassung wegen der Mitgliedschaft in einer Organisation, z.B. der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einer anderen Berufsorganisation.
3.9.3.2. Rechtsgrundlagen
Das Gesetz über den Schutz gegen Entlassung wegen Mitgliedschaft in einer Organisation - Gesetz Nr. 285 vom 9.6.1987.
3.9.3.3. Inhalt
Entlassungen wegen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder einer besonderen Vereinigung oder wegen Nicht-Mitgliedschaft sind unzulässig.
3.9.3.4. Finanzierung
Wird ein Arbeitnehmer unter Verletzung der Bestimmungen des Gesetzes entlassen, ist der Arbeitgeber zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com