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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

DK-i.2 Job-Training
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3.1.2.DK-i.2 Job-Training
(Jobtræning)


3.1.2.1. Ziel

Durch Job-Training sollen die Aussichten des Arbeitslosen, auf dem regulären Arbeitsmarkt Beschäftigung zu finden, verbessert werden.

3.1.2.2. Rechtsgrundlagen

Konsolidiertes Gesetz über aktive Arbeitsmarktpolitik, Gesetz Nr. 1199 vom 27.12.1993.

3.1.2.3. Inhalt

Dem Arbeitslosen wird Beschäftigung angeboten, und zwar entweder bei einem staatlichen oder einem privaten Arbeitgeber, der (nach dem Stand vom März 1995) einen Lohnkostenzuschuß von 43,77 DKK je Stunde erhält. Bei Beschäftigung durch einen privaten Arbeitgeber müssen die angebotenen Bedingungen denjenigen des anwendbaren Tarifvertrages entsprechen. Bei Beschäftigung im staatlichen Sektor gilt ein Stundenhöchstlohn von 82 DKK. Die übrigen Arbeitsbedingungen müssen den Bestimmungen des anwendbaren Tarifvertrages entsprechen.

3.1.2.4. Finanzierung

Die Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird in erster Linie durch den Staat sichergestellt. Die Amtsbezirks- bzw. Kommunalbehörden leisten ihren Beitrag durch Zahlung der Netto-lohnkosten im Zusammenhang mit Job-Training-Plätzen im Amtsbezirks- oder Kommunalsektor.

3.1.2.5. Institutionelle Durchführung

Regionale Arbeitsmarkträte und staatliche Arbeitsverwaltung.

3.1.2.6. Dauer

Arbeitslosen Mitgliedern einer Arbeitslosenversicherungskasse kann in den Teilzeiträumen 1 und 2 Job-Training für die Dauer von bis zu zwei Jahren angeboten werden. Jedoch wird der Lohnkostenzuschuß längstens für die Dauer eines Jahres gezahlt.


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