3.1.5.DK-i.5 Berufsbildungsurlaub (Orlov til uddannelse)
3.1.5.1. Ziel
Die Maßnahme soll es Beschäftigten ermöglichen, Urlaub zu Berufsbildungszwecken zu nehmen. Auf dem Arbeitsmarkt soll sie eine Arbeitsplatzrotation herbeiführen.
3.1.5.2. Rechtsgrundlagen
Konsolidiertes Gesetz über Urlaub, Gesetz Nr. 1060 vom 20.12.1995.
3.1.5.3. Inhalt
Berufsbildungsurlaub kann für genehmigte Berufsbildungskurse für die Dauer von einer Woche bis zu einem Jahr gewährt werden. Jedoch gilt als wichtigste Regel, daß Berufsbildungsurlaub nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an mittel- oder langfristigen Studienprogrammen gewährt werden darf.
Die Zielgruppe besteht aus Arbeitslosen, Arbeitnehmern und Selbständigen im Alter von über 25 Jahren. Voraussetzung für die Gewährung von Berufsbildungsurlaub ist, daß der Bewerber Mitglied einer Arbeitslosenversicherungskasse ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Arbeitnehmer und Selbständige müssen ferner innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang gearbeitet haben. Bei Arbeitnehmern wird der Berufsbildungsurlaub durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt.
3.1.5.4. Finanzierung
Während des Berufsbildungsurlaubs wird ein Urlaubsgeld von (bis zu) 100 % des Arbeitslosengeld-Höchstsatzes gewährt.
3.1.5.5. Institutionelle Durchführung
Die Durchführung der Urlaubsprogramme fällt in den Aufgabenbereich der staatlichen Arbeitsverwaltung, die auch im Zusammenhang mit der Einführung von Vereinbarungen zur Arbeitsplatzrotation Hilfe anbieten muß. Das Gesetz über Urlaubsprogramme ist im Kontext des Gesetzes über aktive Arbeitsmarktpolitik zu sehen. Es soll sicherstellen, daß die Arbeitsverwaltung, indem sie die Arbeitnehmer über Beurlaubungs- sowie Berufsbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten berät, dazu beiträgt, daß die Urlaubsprogramme durch Vereinbarungen über Arbeitsplatzrotation zu einem Anstieg der Beschäftigung führen.
3.1.5.6. Dauer
Berufsbildungsurlaub kann für eine Dauer von einer Woche bis zu einem Jahr gewährt werden.
3.1.5.7. Ergebnisse
Ende 1995 waren insgesamt etwa 70.000 Personen beurlaubt; von diesen befanden sich etwa 34.000 auf Berufsbildungsurlaub.
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