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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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DK-i.6 Erziehungsurlaub
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3.1.6.DK-i.6 Erziehungsurlaub
(Orlov til børnepasning)


3.1.6.1. Ziel

Die Maßnahme soll es Eltern ermöglichen, Urlaub zum Zwecke der Betreuung ihrer Kinder zu nehmen. Auf dem Arbeitsmarkt soll sie eine Arbeitsplatzrotation herbeiführen.

3.1.6.2. Rechtsgrundlagen

Konsolidiertes Gesetz über Urlaub, Gesetz Nr. 1060 vom 20.12.1995.

3.1.6.3. Inhalt

Erziehungsurlaub kann für eine ununterbrochenen Dauer von 13 bis 52 Wochen gewährt werden. Die Zielgruppe besteht aus Beschäftigten, Selbständigen und Arbeitslosen mit Kindern in der Altersgruppe von 0 bis 8 Jahren. Beide Eltern können (gemeinsam oder getrennt) für jedes ihrer Kinder im Alter von 0 bis 8 Jahren bis zu 52 Wochen Urlaub nehmen.

Für Arbeitnehmer und Selbständige ist Voraussetzung für die Gewährung von Erziehungsurlaub, daß sie im Falle von Krankheit oder Mutterschaft Anspruch auf Barleistungen haben. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Urlaub von 13 Wochen (bzw. von 26 Wochen, falls das Kind das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat). Die restliche Urlaubsdauer wird durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt. Für Arbeitslose ist Voraussetzung für die Gewährung von Erziehungsurlaub, daß sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Sozialhilfe beziehen.

3.1.6.4. Finanzierung

Während des Erziehungsurlaubs wird ein Urlaubsgeld von (bis zu) 70 % des Arbeitslosengeld-Höchstsatzes gewährt. Ab 1.4.1997 wird das Urlaubsgeld auf 60 % dieses Höchstsatzes gekürzt. Die Kommunalbehörden können das Urlaubsgeld durch eine Zulage von bis zu 35.000 DKK aufstocken.

3.1.6.5. Institutionelle Durchführung

Die Durchführung der Urlaubsprogramme fällt in den Aufgabenbereich der staatlichen Arbeitsverwaltung, die auch im Zusammenhang mit der Einführung von Vereinbarungen zur Arbeitsplatzrotation Hilfe anbieten muß. Das Gesetz über Urlaubsprogramme ist im Kontext des Gesetzes über aktive Arbeitsmarktpolitik zu sehen. Es soll sicherstellen, daß die Arbeitsverwaltung, indem sie die Arbeitnehmer über Beurlaubungs- sowie Berufsbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten berät, dazu beiträgt, daß die Urlaubsprogramme durch Vereinbarungen über Arbeitsplatzrotation zu einem Anstieg der Beschäftigung führen.

3.1.6.6. Dauer

Erziehungsurlaub kann für eine ununterbrochene Dauer von 13 bis 52 Wochen gewährt werden.

3.1.6.7. Ergebnisse

Ende 1995 waren insgesamt etwa 70.000 Personen beurlaubt; von diesen befanden sich etwa 34.000 auf Erziehungsurlaub.


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