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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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DK-vi.6 Einjähriges Berufsbildungsprogramm für Arbeitslose P47
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3.6.6.DK-vi.6 Einjähriges Berufsbildungsprogramm für Arbeitslose P47
(Den et-årige arbeijdsmarkedsuddannelse for ledige P47)


3.6.6.1. Ziel

Das einjährige Berufsbildungsprogramm für Arbeitslose zielt darauf, den Teilnehmern berufliche und allgemeine Fertigkeiten zu vermitteln, die ihre Flexibilität, ihr Selbstvertrauen und ihre Problemlösungsfähigkeit stärken, so daß sie weithin für die Erfüllung von Arbeitsfunktionen innerhalb des Berufsfeldes qualifiziert werden, auf das das jeweilige Programm ausgerichtet ist.

3.6.6.2. Zielgruppe

Arbeitslose über 25 Jahren die über keine den aktuellen Anforderungen entsprechenden beruflichen Fertigkeiten verfügen.

3.6.6.3. Rechtsgrundlagen

– Gesetz Nr. 430 vom 30.6.1993 über Berufsbildung;

– Verordnung Nr. 1047 vom 17.12.1993 des Ministeriums für Arbeit über Inhalt und Struktur der Berufsbildung usw.

3.6.6.4. Inhalt

Die Berufsbildungsmaßnahme besteht aus einem theoretischen Teil von 30 bis 36 Wochen Dauer und einem praktischen Teil von 10 bis 13 Wochen Dauer.

3.6.6.5. Finanzierung

Die Berufsbildungsmaßnahme ist für die Teilnehmer kostenfrei. Die Teilnehmer erhalten ein Berufsbildungsgeld.

3.6.6.6. Dauer

Etwa 33 Wochen plus 10 bis 13 Wochen Praktikum.


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