Einführung  |  Basisinformationsberichte 

NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

DK-ix.4 Untersagung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

3.9.4.DK-ix.4 Untersagung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
(Forbud mod diskrimination på arbejdsmarkedet)


3.9.4.1. Ziel

Ziel der Maßnahme ist die Untersagung jeglicher Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung oder nationalen, sozialen oder ethnischen Herkunft und den Vollzug des Abkommens Nr. 111 der IAO über Diskriminierung im Beruf und bei der Arbeit sowie des UN-Abkommens über Rassendiskriminierung.

3.9.4.2. Gesetzliche Grundlage

Gesetz Nr. 459 vom 12.6.1996 gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt usw.

3.9.4.3. Inhalt

Dem Arbeitgeber ist es untersagt, Beschäftigte oder Bewerber aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung oder nationalen, sozialen oder ethnischen Herkunft zu diskriminieren. Das Diskriminierungsverbot gilt auch im Zusammenhang mit Einstellung, Kündigung, Versetzung und Beförderung sowie im Hinblick auf Vergütung und Arbeitsbedingungen. An das Verbot gebunden sind auch alle Personen, die Berufsberatungs-, Ausbildungs- oder Vermittlungsaktivitäten ausüben.

3.9.4.4. Finanzierung

Verstößt ein Arbeitgeber gegen dieses Gesetz durch die Diskriminierung eines Arbeitnehmers, erhält der Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung. Arbeitgeber, die diskriminierende Stellenangebote veröffentlichen, können mit einer Geldstrafe belegt werden.

3.9.4.5. Institutionelle Durchführung

Sollte die Rasse, Hautfarbe, ethnische Herkunft usw. einer Person im Zusammenhang mit der Ausübung von bestimmten beruflichen Aktivitäten oder einer Ausbildung bedeutsam sein, kann - nach Konsultation mit dem Arbeitsministerium - von den zuständigen Ministern eine Befreiung von den Hauptvorschriften des Gesetzes erteilt werden.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com