Das staatliche dänische Sozialforschungsinstitut (Socialforskningsinstituttet) wurde durch die Verabschiedung eines Parlamentsgesetzes vom 18.4.1958 (i.d.F. vom 19.5.1977) als ein unabhängiges Forschungsinstitut errichtet.
Der Direktor wird auf Vorschlag des Sozialforschungsrates vom Minister für Soziale Angelegenheiten ernannt.
Das Gesetz schreibt zwingend vor, daß das Institut seine Forschungsarbeiten zu veröffentlichen hat. Dies trägt gleichzeitig zur Wahrung der Unabhängigkeit des Instituts bei.
4.2.1.2. Aufgaben des Institutes
Das staatliche dänische Sozialforschungsinstitut soll durch seine Forschungstätigkeit die sozialen Bedingungen darstellen. Das Gesetz definiert das Forschungsgebiet des Instituts als Forschung und Studien zur Erläuterung der sozialen Bedingungen, einschließlich des Sozialversicherungssystems, der Sozialhilfe, der Arbeitsmarktprobleme und der sozialen Aspekte von Familien- und Jugendproblemen, Wohnungssituation und Gesundheitsfragen.
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