Einführung  |  Basisinformationsberichte 

NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Das staatliche dänische Sozialforschungsinstitut
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

4.2.1.Das staatliche dänische Sozialforschungsinstitut


4.2.1.1. Gesetzliche Grundlage des Instituts

Das staatliche dänische Sozialforschungsinstitut (Socialforskningsinstituttet) wurde durch die Verabschiedung eines Parlamentsgesetzes vom 18.4.1958 (i.d.F. vom 19.5.1977) als ein unabhängiges Forschungsinstitut errichtet.

Der Direktor wird auf Vorschlag des Sozialforschungsrates vom Minister für Soziale Angelegenheiten ernannt.

Das Gesetz schreibt zwingend vor, daß das Institut seine Forschungsarbeiten zu veröffentlichen hat. Dies trägt gleichzeitig zur Wahrung der Unabhängigkeit des Instituts bei.

4.2.1.2. Aufgaben des Institutes

Das staatliche dänische Sozialforschungsinstitut soll durch seine Forschungstätigkeit die sozialen Bedingungen darstellen. Das Gesetz definiert das Forschungsgebiet des Instituts als Forschung und Studien zur Erläuterung der sozialen Bedingungen, einschließlich des Sozialversicherungssystems, der Sozialhilfe, der Arbeitsmarktprobleme und der sozialen Aspekte von Familien- und Jugendproblemen, Wohnungssituation und Gesundheitsfragen.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com