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Haushalt 1994 der Bundesanstalt für Arbeit mit einem Volumen von 107,2 Milliarden DM
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Haushalt 1994 der Bundesanstalt für Arbeit mit einem Volumen von 107,2 Milliarden DM


Haushalt mit Auflagen der Bundesregierung in Kraft gesetzt

Die Bundesregierung hat Ende Dezember 1993 den vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit vorgelegten Haushalt 1994 mit verschiedenen Auflagen genehmigt. Diese Auflagen berücksichtigen die neueren Daten über Arbeitslosenzahlen und Lohnentwicklung sowie die Änderungen durch die Spargesetze und den Bundeshaushalt. Nachdem der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit den Haushalt unter Berücksichtigung der Genehmigungsauflagen abgelehnt hatte, hat ihn der Bundesarbeitsminister unverzüglich mit den Auflagen der Bundesregierung in Kraft gesetzt.

Der Haushalt sieht an Ausgaben 107,2 Milliarden DM vor. Dem stehen als Einnahmen Beiträge in Höhe von 89,6 Milliarden DM und ein Bundeszuschuß von fast 18 Milliarden DM gegenüber.

Ein Schwerpunkt des Haushalts ist auch im Jahr 1994 die aktive Arbeitsmarktpolitik. Während noch vor einem Jahrzehnt der Anteil der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik am Gesamthaushalt der Bundesanstalt für Arbeit bei lediglich 20 % lag, beträgt er 1994 rund 42 %. Zusammen mit den Mitteln aus dem Bundeshaushalt stehen für aktive Arbeitsmarktpolitik in diesem Jahr rund 54 Milliarden DM zur Verfügung.

Hiervon entfallen rund 15,3 Milliarden DM auf Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung. Damit können 560 000 bis 580 000 Eintritte in Qualifikationsmaßnahmen finanziert werden. Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sind 9,6 Milliarden DM vorgesehen. Jahresdurchschnittlich können so etwa 270 000 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden. Die pauschalierten Lohnkostenzuschüsse einschließlich der Bundesmittel ermöglichen in den neuen Ländern im Jahresdurchschnitt die Finanzierung von rund 80 000 Teilnehmern in Maßnahmen nach _249h Arbeitsförderungsgesetz (AFG), also bei der Umweltsanierung und in Sozial- und Jugenddiensten. Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sind 7,9 Milliarden DM für rund 320 000 Bezieher von Altersübergangsgeld vorgesehen, für weitere 170 000 Bezieher finanziert der Bund das Altersübergangsgeld.

Für Arbeitslosengeld sind im Jahr 1994 50,7 Milliarden DM vorgese-hen, für Kurzarbeitergeld 3,1 Milliarden, für Schlechtwettergeld 0,5 Milliarden und für das Wintergeld 1 Milliarde DM.


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