Einführung  |  Basisinformationsberichte InfoMISEP Reports 

NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

InforMISEP Maßnahmen

Qualifikationsbilanz für beschäftigungssuchende Führungskräfte
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

Qualifikationsbilanz für beschäftigungssuchende Führungskräfte


Ein Gesetz vom 31.12.1991 gab jedem Beschäftigten mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und einem Jahr Betriebszugehörigkeit das Recht auf ,Urlaub zur Erstellung einer Qualifikationsbilanz". Dieses wurde entweder im Rahmen der betrieblichen Fortbildung oder über die OPACIF (Organisme Paritaire Agréé au titre du Congé Individuel de Formation - Paritätische Einrichtung für Maßnahmen des individuellen Bildungsurlaubs) ausgeübt. Arbeitslose waren bisher ausgeschlossen, obwohl gerade sie von einer Evaluation ihrer Fertigkeiten und Kenntnisse und der Erstellung eines Berufsprojekts profitieren könnten.

Ein von November 1992 bis Februar 1993 mit 400 arbeitslosen Führungskräften durchgeführter Versuch erbrachte positive Ergebnisse, und am 16. November 1993 wurde vom Minister für Arbeit, dem Präsidenten der APEC (Vereinigung für die Vermittlung von Führungskräften, Ingenieuren und Technikern) und dem Generaldirektor der ANPE eine Vereinbarung über die vorgesehene Erstellung von 15 000 Qualifikationsbilanzen für arbeitslose Führungskräfte im Jahre 1994 unterzeichnet.

Die Qualifikationsbilanz muß der betroffenen Person die Analyse und später die Synthese ihrer beruflichen und persönlichen Erfahrung sowie die Mobilisierung ihrer Ressourcen für ein zielgerichtetes und passendes Berufsprojekt erlauben und dient vorrangig dem Ziel der beruflichen Eingliederung (vgl. Rundschreiben vom 19.3.1993).

Unterstützt wird sie durch eine neues Instrument, dem ,Qualifikationsbilanz-Scheckbuch für Führungskräfte". Das Scheckbuch hat einen Wert von höchstens 5 500 FF, wovon 5 000 FF aus staatlichen Mitteln gezahlt werden, während 500 FF vom Arbeitslosen selbst aufzubringen sind.

Zielgruppe der Maßnahme sind Führungskräfte mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung, die seit höchstens sechs Monaten arbeitslos gemeldet und maximal 55 Jahre alt und in den letzten sechs Monaten nicht an einer ähnlichen Maßnahme teilgenommen haben.

Eine Qualifikationsbilanz ist eine deutlich personalisierte Maßnahme, die inhaltlich und zeitlich dem jeweiligen Fall angepaßt werden kann. Jedoch ist eine bestimmte Abfolge verbindlich vorgeschrieben: Vorab steht eine Analyse des Teilnahmeantrags, mit der förmlich festgestellt werden soll, welche Ziele die betreffende Person verfolgt und ob die angebotene Maßnahme dieser dienlich sein kann.

Es folgen drei unverzichtbare Phasen:

  • - Erstellung eines Inventars der Kenntnisse, Fertigkeiten, persönlichen Merkmale, Vorlieben und Motive des Antragstellers;
  • - Auswertung dieser Elemente im Hinblick auf die Planung von Berufslaufbahnen oder Projekten;
  • - kritische Analyse des Projekts unter Vergleich mit der Situation am Arbeitsmarkt.

    Schließlich müssen die Ergebnisse - eventuell nach Diskussion mit dem Antragsteller - diesem mitgeteilt und in Form einer schriftlichen Übersicht ausgehändigt werden.

    Wichtig ist es, den teilnahmewilligen Führungskräften zu verdeutlichen, daß die Qualifikationsbilanz eine flexible, unkomplizierte Antwort auf ihre Fragen ist. Sie liefert die für die Ausarbeitung einer neuen Berufsprojektstrategie erforderlichen Angaben.

    Andererseits gestattet die Qualifikationsbilanz - angesichts der Schwierigkeiten, die die Anforderungen der Arbeitgeber im Hinblick auf die vielfältige Einsetzbarkeit der Stellenbewerber bereiten -, die Skala und Angemessenheit der Ziele besser zu beurteilen und ein schlüssiges, passendes Berufsprojekt zu definieren.

    Mit all diesen Informationen versehen, ist die Führungskraft bestens für die Auswahl eines Bilanzierungsinstituts gerüstet; die etwa 600 zugelassenen Leistungsanbieter verteilen sich über ganz Frankreich.

    Die Erstellung einer Qualifikationsbilanz darf maximal einen Monat dauern. Im Anschluß an die Bilanzierung ist eine Nachbereitung möglich.

    Diese neue Maßnahme ist angelaufen, und die ersten Scheckhefte wurden verteilt. Die Maßnahme läuft bis Ende 1994. Alle beschäftigungssuchenden Führungskräfte, die an der Maßnahme teilgenommen haben, erhalten einen Evaluierungsbogen, der es ermöglicht, anhand der durch die Verwaltungsdienststelle gesammelten Zahlenangaben eine vollständige quantitative und qualitative Bilanz zu erstellen.


    Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


    EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
    Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
    GHK Consulting Ltd

    30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
    E-mail:
    eeo@ghkint.com