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Der branchenübergreifende Mindestlohn für 1994
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Der branchenübergreifende Mindestlohn für 1994


Mit der Königlichen Verordnung 2318/1993 vom 29. Dezember 1993 hat die Regierung den branchenübergreifenden Mindestlohn festgelegt, der seit dem 1. Januar 1994 für unbefristete, befristete Arbeitsverhältnisse, aber auch für Gelegenheitsarbeiter und Hausangestellte gilt.

Die neuen Beträge, die einem 3,5- prozentigen Anstieg im Vergleich zu 1993 entsprechen, wurden unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Preisindexes für Konsumgüter, der durchschnittlich erreichten nationalen Produktivität, des Zuwachses der Lohnquote am Volkseinkommen und der allgemeinen wirtschaftlichen Konjunkturlage errechnet. Insbesondere wurde dabei die von der Regierung angestrebte Inflationsbegrenzung berücksichtigt. Lohnbeschränkungen sind vor allem im Zusammenhang mit dem signifikanten Rückgang des Beschäftigungsquoten in den Jahren 1992 und 1993 unumgänglich geworden. Damit soll eine Entspannung der Situation herbeigeführt werden, die der spanischen Wirtschaft ermöglicht, aus der nächsten Phase des Aufschwunges den größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Auf diese Art hofft man ein positives Wachstum im Wirtschaftsjahr 1994 zu erzielen, das groß genug ist, den Prozeß des Arbeitsplatzabbaus aufzuhalten und den Weg für eine wirtschaftliche Erholung und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ebnen.

Die Mindestlöhne und -gehälter in der Landwirtschaft, der Industrie und den Dienstleistungen wurden auf monatlich 60 570 Pts. für Arbeitnehmer über 18 Jahre und auf monatlich 40 020 Pts. für minderjährige Arbeitnehmer festgesetzt. Auf das Jahr gerechnet beträgt der Mindestlohn inklusive zwei Sonderzahlungen von 30 Tageslohnsätzen nun 847 980 bzw. 560 280 Pts. - je nachdem, ob es sich um Arbeitnehmer über oder unter 18 Jahren handelt.


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