Kooperationsprojekte zwischen Arbeitsamt und Berufsgenossenschaften
Kooperationsprojekte zwischen Arbeitsamt und Berufsgenossenschaften
Das Arbeitsamt und die für die Arbeitslosenversicherungsleistungen zuständigen Berufsgenossenschaften (bedrijverenigingen) arbeiten seit dem 1. November 1993 in vier niederländischen Regionen bei der Registrierung, Begleitung und Vermittlung von Arbeitslosen intensiv zusammen.
3.1.1.1. Ziel der Kooperation
Die Föderation der Berufsgenossenschaften (FBV) und die Zentrale Arbeitsverwaltung (CBA) erwarten, daß diese Zusammenarbeit dazu beiträgt, den gemeinsamen ,Klienten" schneller und effektiver in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern. Die Dauer der Leistungen kann dadurch verkürzt werden.
3.1.1.2. Modellprojekte
Vier Modellprojekte machen den Anfang. In zwei Regionen wird ein Versuch mit sogenannten gemeinsamen Schaltern gestartet. Der Klient kann sich somit gleichzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos melden und das Arbeitslosengeld beantragen. Der gemeinsame Schalter wird sowohl von Mitarbeitern des Arbeitsamtes als auch der Berufsgenossenschaften besetzt. In zwei anderen Regionen wird eine gemeinsame ,Dossierüberprüfung" eingeführt. Der Klient meldet sich beim Arbeitsamt und bei der Berufsgenossenschaft an, die ihre Daten austauschen.
3.1.1.3. Vorgehensweise
Nach Arbeitslosmeldung werden Arbeitsamt und Berufsgenossenschaft gemeinsam den kürzesten Weg in eine neue Beschäftigung abstecken. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Begleitung und Kontrolle; das Arbeitsamt übernimmt die direkte Vermittlung und die möglicherweise notwendige Umschulung und Weiterbildung. Die Modellprojekte werden ein Jahr dauern. Die Auswertung von Erfahrungen und Resultaten soll Auskunft darüber geben, ob die gewählte Form der Zusammenarbeit weiter angewandt werden soll. Die Modellprojekte kosten 1,8 Millionen Gulden und werden je zur Hälfte von der FBV und der CBA getragen.
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