Im Zusammenhang mit der seit dem 1. Januar 1994 laufenden dänischen Arbeitsmarktreform sind die Beurlaubungsmöglichkeiten verbessert worden. Drei unterschiedliche Urlaubsmaßnahmen sind vorgesehen: Erziehungs-, Bildungs und "Sabbaturlaub" (siehe iMi 43).
Ziele der Regelungen sind:
- die berufliche Mobilität der Arbeitnehmer durch Arbeitsplatzwechsel zu verbessern;
- das Ausbildungsniveau von Beschäftigten und Arbeitslosen anzuheben;
- die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Familien mit kleinen Kindern zu verbessern.
Nun stehen die Teilnahmequoten für die ersten sieben Wochen des Jahres 1994 zur Verfügung. Insgesamt haben 22 617 Personen Urlaub genommen. Besonders der Erziehungsurlaub verzeichnet einen deutlichen Anstieg. Er wurde vorwiegend von Frauen in Anspruch genommen. 45 % der Beurlaubten waren vor Inanspruchnahme des Urlaubs arbeitslos.
Die Dauer der Beurlaubung variiert stark. Die Dauer des Bildungsurlaubs liegt meistens zwischen entweder 21 und 24 oder zwischen 49 und 52 Wochen; beim Erziehungsurlaub (nach der alten Regelung) betrug die Dauer in 60 % (bei den "Sabbaticals" in 50 %) der Fälle mehr als 49 Wochen. Beim Erziehungsurlaub nach der neuen Regelung liegt die Dauer meistens zwischen 25 und 28 sowie zwischen 49 und 52 Wochen.
Der "Sabbaturlaub" ist eine der Möglichkeiten zur Arbeitsumverteilung. Entscheiden sich beispielsweise drei Personen, eine Woche pro Monat "Sabbaturlaub" zu nehmen, besteht die Möglichkeit, eine vierte Person einzustellen, die ebenfalls eine Woche pro Monat Urlaub nimmt. Während der "Sabbatperiode" würden sie dann 80% des maximalen Arbeitslosengelds erhalten. Dieses Model heißt auch "Müllmänner-Modell", weil eine Gruppe von Stadtreinigern diese Idee ins Leben gerufen hat. Über genaue Regeln und Bedingungen für solche Arbeitsumverteilungsmodelle wird derzeit diskutiert.
In 7 000 von 12 500 Fällen von Beurlaubungen in diesen ersten sieben Wochen gaben die Arbeitgeber an, daß sie Ersatzeinstellungen vornehmen werden. Dies entspricht theoretisch einer Ersatzquote von 56 %. Im Gegensatz zum "Sabbaturlaub" sind Ersatzeinstellungen für Bildungs- und Erziehungsurlaub nicht zwingend vorgeschrieben.
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