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Japan am Scheideweg?
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Japan am Scheideweg?
Peter Auer*


Nicht nur im Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung der Europäischen Kommission wird häufig das Beispiel Japans zitiert, wenn es um wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Erfolge geht. Zwar steckt auch Japan heute in einer tiefen Krise, doch bleibt die Arbeitslosigkeit - wie auch in früheren Konjunktureinbrüchen - auf niedrigerem Niveau als in Europa. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über einige Besonderheiten des japanischen Systems, die diesen Umstand mit erklären, und geht nach einer Kurzbeschreibung der derzeitigen Lage auf einige grundsätzliche Veränderungen im japanischen Beschäftigungssystem ein.

7.1.1. Japan in der Krise

In letzter Zeit mehren sich die Zeichen, daß das derzeitige Wirtschaftstief in Japan (für 1993 wird mit einem Nullwachstum gerechnet) nicht nur konjunkturell bedingt ist, sondern strukturelle Ursachen hat, die insbesondere die Weiterführung der bisherigen Vollbeschäftigungspolitik verhindern könnten. Faktoren dieses Strukturwandels sind neben der langfristigen Aufwertung des Yen und den damit einhergehenden Wettbewerbsproblemen die (vor allem amerikanischen) Forderungen nach einer ausgeglicheneren Handelsbilanz durch den Abbau direkter und indirekter Handelsbeschränkungen sowie einer teilweisen Substitution des Exportmarktes durch den Binnenmarkt. Auch der Aufbau von Produktionskapazität im Ausland beginnt gerade in einer Zeit von Überkapazitäten und der Aufwertung des Yen auf Japans Beschäftigung zurückzuwirken.1

Neben diesen beiden Außenwirtschaftsfaktoren, die für die exportabhängige japanische Wirtschaft von großer Bedeutung sind, ist es auch die Krise des Finanzsektors nach dem ,Platzen" des Spekulationsbooms (bubble economy) Anfang der neunziger Jahre, die der bisher als vorbildlich bezeichneten Liquidität der Betriebe, die damit auch Konjunkturkrisen überbrücken konnten, engere Grenzen setzt. Gleichzeitig gibt es eine Reihe struktureller Faktoren, die im engeren Rahmen des japanischen Beschäftigungssystems wirken und dieses auf eine Bewährungsprobe stellen: Dazu gehört beispielsweise die demographische Entwicklung, die zu einer Alterung der Erwerbsbevölkerung und zu Problemen bei der weiteren Entwicklung interner Arbeitsmärkte und bei der Rentenfinanzierung führt.

7.1.2. Erfolgreiche Wirtschaft, hohe Erwerbsquoten und niedrige Arbeitslosigkeit

Ein kontinuierlich hohes Wirtschaftswachstum, das in den letzten 30 Jahren nur zweimal unter 3 % lag (1974 und 1986) und nur einmal im Vergleich zum Vorjahr rückläufig war, katapultierte Japan in den Rang eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Industrieländer der Welt mit am Ende der achtziger Jahre einem der höchsten Pro-Kopf-Einkommen. Gemeinsam mit der Bundesrepublik zählt es zu den ,Exportweltmeistern" unter den Industrienationen und wird zusammen mit den USA und Europa als dritter Pol der ,Triade" der Weltwirtschaft angesehen. Auch bei Beschäftigungswachstum und Arbeitslosigkeit steht Japan mit an der Spitze: So stieg die Arbeitslosigkeit nur einmal in den letzten 30 Jahren auf 3 % (Anfang 1987), blieb sonst aber immer darunter und liegt auch Ende 1993 noch darunter (Dezember 1993: 2,9 %), während sie in der EU nun über 11 % beträgt (Diagramm 1). Zwar stieg die Beschäftigung nicht so stark wie in den USA, und die Beschäftigungselastizität ist - auch aufgrund der höheren Produktivität - zumindest in den achtziger Jahren vergleichsweise niedriger als in Europa (Diagramm 2), doch wuchs die Zahl der Beschäftigten zwischen 1973 und 1991 um über 11 Millionen. Dies entspricht einem Anstieg von über 21 %. Zwar verzeichnete man auch in der EU einen Beschäftigungszuwachs - vor allem zwischen 1984 und 1991 -, doch blieb dieser weit unter dem japanischen Niveau (Diagramm 3). Auch die Struktur des Beschäftigungszuwachses war unterschiedlich: So erhöhte sich die abhängige Beschäftigung der Frauen in Japan zwischen 1980 und 1991 um insgesamt 41 %, die der Männer um 18 %, wobei der Zuwachs in absoluten Zahlen in etwa gleich verteilt war. Rund 60 % dieser Stellen (Frauen: 47 %) waren Vollzeitstellen (Tabelle 1). In der EU stieg die Beschäftigung der Männer zwischen 1980 und 1990 insgesamt nur um rund 1 %, die der Frauen aber um etwa 16 % (vgl. Europäische Kommission 1993b), wobei auch mehr Teilzeitstellen geschaffen wurden als in Japan. Ebenso wie in Europa oder den USA erhöhte sich auch in Japan die Beschäftigung vor allem im Dienstleistungssektor (ca. 70 % des gesamten Beschäftigungszuwachses), doch legte im Gegensatz zu Europa auch der Industriesektor weiter zu. Außerdem war der öffentliche Sektor in Japan nur marginal an der Schaffung zusätzlicher Beschäftigung beteiligt.

Der Beschäftigungsanstieg liegt dabei nicht allein im hohen Wirtschaftswachstum begründet: Pro

Wachstumsprozent wird langfristig weit weniger Beschäftigung geschaffen als in den USA (und nur wenig

mehr als in Europa)2, da die Industrie und auch die firmenbezogenen Dienstleistungen wie Banken und

Versicherungen überdurchschnittlich hohe Produktivitätsraten aufweisen. Dagegen liegt die Produktivität bei

den persönlichen Dienstleistungen - die einen hohen Anteil an der Beschäftigung haben - in Japan sehr niedrig.

Nach Petit (1992) stieg der Beschäftigungsanteil der persönlichen Dienstleistungen von 1973 bis 1989 von 13,6

% auf 19,7 %, während ihr Anteil an der Wertschöpfung sogar um ca. einen Prozentpunkt auf 11,3 % fiel.

Der damit verbundene Beschäftigungsanstieg ist beachtlich: Es kam zur Schaffung von rund 5 Millionen neuen

Stellen, das sind ca. 60 % des Beschäftigungsanstieges bei den Dienstleistungen (Petit 1992, S. 19). Auf die

niedrige Produktivität in diesem Teil des Dienstleistungssektor geht also ein relativ großer Teil des

Beschäftigungszuwachses in Japan zurück. Es gibt also in Japan einen ausgeprägteren Dualismus zwischen

hochproduktiven und niedrigproduktiven Sektoren als anderswo, mit insgesamt positiven

Beschäftigungseffekten.

7.1.3. Tabelle 1: Beschäftigungswachstum in Japan 1980-1991*

Voll- und Teilzeit Vollzeit Teilzeit
Insgesamt 10 300 (+ 26 %) 6 180 4 120
Frauen 5 560 (+ 41 %) 2 620 2 940
Männer 4 740 (+ 18 %) 3 560 1 180

* Abhängig Beschäftigte in Tsd.; im selben Zeitraum ging die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen um rund 660 000 Personen zurück, so daß der Anstieg per saldo bei ca. 9,7 Millionen lag.

Quelle: Japan Institute of Labor (1993, S. 24); Sasajima (1993, S. 32)

7.1.4. Diagramm 1

7.1.5. Diagramm 2

7.1.6. Diagramm 3

7.1.7. Konjunkturankurbelung durch den Staat

Sicherlich haben auch die bei Konjunktureinbrüchen periodisch aufgelegten Konjunkturprogramme (Steuersenkungen und öffentliche Infrastrukturarbeiten) zur Stabilisierung und zum Wachstum der Beschäftigung beigetragen. Dabei liegen die Staatsausgaben im Vergleich zur EU insgesamt um ca. 20 Prozentpunkte niedriger3, doch verschlingt - nicht zuletzt aufgrund der Konjunkturprogramme - die Rückzahlung der Staatsschulden (bzw. die Zinszahlungen auf Staatsanleihen) nun ca. 20 % des Staatshaushaltes. Trotzdem sind die Steuer- und Abgabenquoten niedriger als Europa: Das Steuer- und Abgabeneinkommen liegt in Japan bei etwas über 30 % des BIP, in Europa aber bei über 40 % (zu dieser Frage vgl. OECD 1993b).

Wenn auch über öffentliche Arbeiten ein Beitrag zur Schaffung und zum Erhalt der Beschäftigung geleistet wird4, ist insgesamt gesehen der (direkte) Beitrag des öffentlichen Sektors zur Beschäftigungsschaffung geringer als in Europa (britischer Beitrag in: Europäische Kommission 1993c, Teil C, S. 277).

7.1.8. Das japanische Beschäftigungssystem

Hauptmotor der Beschäftigungsentwicklung bleibt also die Privatwirtschaft. Die im Vergleich insgesamt geringe Beschäftigungselastizität, die nicht nur im Aufschwung, sondern auch im Abschwung wirkt, geht jedoch auch auf institutionelle Gründe zurück: Es sind nicht zuletzt die einzelnen Elemente des japanischen Beschäftigungssystem wie ,lebenslange" Beschäftigung, Seniorität und Humankapitalinvestitionen sowie unternehmenszentrierte Arbeitsbeziehungen, die Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Japan mitbestimmen.

Traditionell werden die ,lebenslange Beschäftigung", das Senioritätsprinzip bei Lohnfestsetzung und Aufstieg sowie die betrieblich organisierten Gewerkschaften als die drei miteinander verwobenen Eckpfeiler des japanischen Beschäftigungssystems bezeichnet (vgl. z.B. Inagami 1988; Sasajima 1993; Suzuki 1993). Das Prinzip der "lebenslangen Beschäftigung" (das sich auf das Erwerbsleben bezieht) ist das wichtigste: In seiner Idealform bedeutet es, daß ein(e) Japaner(in) nach Schule oder Universität von einem Betrieb rekrutiert wird und sein/ihr Erwerbsleben bis zur Rente dort verbringt. Nach dem Senioritätsprinzip steigen Gehalt und Status dabei nach Alter, wobei die berufliche Karriere wiederum eng mit Kompetenzerwerb verbunden ist, da der Aufstieg von kontinuierlicher Weiterbildung (meist ,on-the-job", aber auch ,off-the-job") begleitet wird, was zu insgesamt hoher Berufsbildungsbeteiligung führt (Tabelle 2). Allgemeine Lohnerhöhungen sowie die Höhe des meist zweimal im Jahr ausgezahlten Bonus, der bis zu mehr als sechs Monate Basislohn umfassen kann, werden von eng an den Betrieb gebundenen Gewerkschaften jeweils einmal im Jahr verhandelt. Bei der Verrentung wird überdies eine betriebliche Rente ausgezahlt, die bis zu 45 Monatslöhnen betragen kann. Während diese früher als Pauschalsumme ausgezahlt wurde, wird sie heute oft in monatlichen Beträgen überwiesen (eine staatliche Rente gibt es ab 60 Jahren).

Die lebenslange Beschäftigung führt dabei zur Herausbildung interner Arbeitsmärkte mit starker Betriebsbindung, deren Pendant eine eingeschränkte Mobilität auf externen Arbeitsmärkten ist.

7.1.9. Tabelle 2: Betriebliche berufliche Bildung nach Sektoren

mit ohne keine
Sektor und Bildungsgröße beruflicher berufliche Angaben
Bildung Bildung
alle Betriebe 100,0 69,0 27,2 3,8
Baugewerbe 100,0 65,9 30,1 4,0
Verarbeitende Industrie 100,0 67,3 30,9 1,8
Transport und Kommunikation 100,0 67,8 26,5 5,7
Groß- und Einzelhandel, Gastgewerbe 100,0 72,2 25,7 2,1
Finanzwesen und Versicherungen,
Immobilien 100,0 87,1 10,7 2,1
Dienstleistungen 100,0 65,3 27,8 6,8
> 1000 Beschäftigte 100,0 96,2 1,7 2,1
500-999 Beschäftigte 100,0 95,0 3,7 1,3
300-499 Beschäftigte 100,0 88,0 9,0 3,1
100-299 Beschäftigte 100,0 80,5 15,4 4,2
30- 99 Beschäftigte 100,0 63,2 33,0 3,8

Quelle: Ministry of Labor (1993)

7.1.10. Lebenslange Beschäftigung für wen?

Unbestritten ist, daß das Prinzip erwerbslebenslanger Beschäftigung für die Stammbelegschaften der Großbetriebe der Industrie gilt, aber es wird vor allem aus Sicht der Segmentationstheorie auf den Dualismus (bzw. die Dualismen) des japanischen Arbeitsmarktes hingewiesen (Sako 1992). Diese ,Dualismen" betreffen Stamm- und Randbelegschaften in den Großfirmen, Unterschiede zwischen großen, kleinen und mittleren Betrieben, zwischen Industrie und Dienstleistungen sowie zwischen Männern und Frauen, zwischen ,Standardbeschäftigten" und den wachsenden Kategorien ,flexibler" Beschäftigung wie Teilzeitkräfte, Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und Leiharbeitnehmer.

7.1.11. Nicht für Frauen

Besonders die Beschäftigungssituation eines großen Teiles der rund 26 Millionen erwerbstätigen Frauen (1991, entspricht 41 % der Erwerbsbevölkerung und einer Erwerbsquote von 61,5 %) ist dabei weniger vom Prinzip lebenslanger Beschäftigung geleitet als die der Männer. Dies hängt zwar wie überall mit der Rolle der Frau als Mutter und Berufstätige zusammen, die zu einer Unterbrechung des Erwerbslebens wegen Kindererziehung führt. Diese Unterbrechung ist aber in einer Beschäftigungstradition, in der Beschäftigte ihren Firmen ihre Arbeitskraft extensiver zur Verfügung stellen als in typischen europäischen Firmen, ausgrenzender. Dies zeigt sich bei den Teilzeitkräften, deren Zahl sich seit 1980 mehr als verdoppelt hat (1991: 8 Millionen, rund 16 % aller Beschäftigten und ca. 30 % aller weiblichen Beschäftigten). Zwar werden Teilzeitkräfte auch in Japan statistisch als diejenigen mit weniger als 35 Stunden Arbeitszeit in der Woche definiert, doch kommt es oft (in

ca. 20 % der Fälle) vor, daß Teilzeitkräfte Vollzeit arbeiten, jedoch niedrigere Löhne und Nebenleistungen (z.B. Bonus) erhalten. Auch daher liegt

die Arbeitszeit der "Teilzeitkräfte" mit durchschnittlich rund 29 Stunden im internationalen Vergleich hoch. Die Stundenlöhne teilzeitarbeitender Frauen liegen bei ca. 70 % von vollbeschäftigten Frauen und bei rund 45 % vollzeitbeschäftigter Männer. Normalerweise sind Teilzeitkräfte auch nicht permanent beschäftigt, sondern haben befristete Arbeitsverträge (Sasajima 1993), so daß sich diese beiden Merkmale flexibler Verträge in "Teilzeitbefristungsverträgen" kumulieren. Etwa 850 000 Personen (überwiegend Frauen) sind Heimarbeiterinnen (mit Löhnen, die noch unter denen von Teilzeitkräften liegen); allerdings geht die Heimarbeit in Japan zurück (1973 erreichte sie einen Höhepunkt mit 1,85 Millionen).

Unterstützt wird die ,flexible" Beschäftigung von Frauen durch das Steuer- und Sozialabgabensystem, das eine Freigrenze von 1 Million Yen (ca. 8 000 ECU) jährlich vorsieht. Erst darüber hinausgehende Einkommen unterliegen der Steuer- und Sozialabgabenpflicht.

7.1.12. Flexible Beschäftigung und Ausländer

Neben den Teilzeitkräften gibt es auch rund ca. 500 000 Leiharbeitnehmer (in gesetzlich geregelten Berufen) und ca. 2 Millionen ,arubeito", das sind meist ,jobbende" Studenten und Schüler.

Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte beträgt einschließlich

arbeitender Studenten (60 000), Ausländer japanischer Abstammung (150 000) und legaler ausländischer Arbeitskräfte (ca. 110 000 in 28 Berufen) rund 320 000 Personen (nur 0,5 % der Erwerbsbevölkerung). Die Gesetze sind sehr restriktiv (nur Personen, die über eine Qualifikation verfügen, die japanische Staatsbürger nicht bieten, können eingestellt werden), und der japanische Arbeitsmarkt ist nach wie vor abgeschottet. Trotzdem gibt es eine wachsendes Problem mit illegal Beschäftigten, deren Zahl auf bis zu 500 000 Personen geschätzt wird. Während in früheren Jahren vor allem Frauen in ,Unterhaltungsberufen" zuwanderten, sind in den letzten Jahren hauptsächlich jüngere männliche Arbeitskräfte aus dem asiatischen Raum in den sogenannten 3-K-Jobs (kitsui, kitanai und kiken: anstrengend, schmutzig und gefährlich) illegal tätig.

Die Dualisierung hat auch kumulativen Charakter: So arbeiten Frauen und andere flexibel Beschäftigte häufiger in Kleinbetrieben und im Dienstleistungssektor, während ,Standardbeschäftigte" in den Großbetrieben der Industrie überproportional vertreten sind.

7.1.13. Erwerbslebenslange Beschäftigung soziale Norm

Trotz dieser Einschränkungen ist das Konzept lebenslanger Beschäftigung noch immer die den japanischen Arbeitsmarkt strukturierende Norm. Die lebenslange Beschäftigung beruht dabei auf keinen rechtlichen Grundlagen (außer einem Recht auf Arbeit in der japanischen Verfassung und einem Kündigungsschutzgesetz, das ,Fairness" auch bei Massenentlassungen vorschreibt; vgl. Gould 1993), sondern ist eher eine soziale Norm, der sich jedoch viele Arbeitgeber verpflichtet sehen und die von Gewerkschaften auch eingefordert wird. So befindet beispielsweise Inagami (1988), daß sich dieses Prinzip im Laufe der vorangegangen 20 Jahre - zumindest bei den männlichen Beschäftigten in der Industrie - sogar noch verstärkt hat: 1985 sind rund 72 % der männlichen Beschäftigten in der Industrie ,Standardbeschäftigte", in Großfirmen (über 1 000 Beschäftigte) sogar 90 %, in Kleinfirmen (10 bis 99 Beschäftigte) nur etwa 55 % (Inagami 1988). Sako (1992) zeigt zwar - für alle Beschäftigten - einen Rückgang der mit regulären Arbeitsverträgen eingestellten Beschäftigten zwischen 1982 und 1987, doch sind auch 1987 noch rund 75 % aller Beschäftigten ,Standardarbeitnehmer". Vergleiche von Betriebszugehörigkeitsdaten bestätigen die im Gegensatz zu anderen Ländern längere Betriebszugehörigkeit in Japan und die geringere (externe) Mobilität der Arbeitskräfte.

7.1.14. Beschäftigungssicherheit durch Flexibilität?

Jedes Beschäftigungssystem, das Beschäftigungsstabilität in Kernbereichen des Arbeitsmarktes institutionalisiert hat, ist auch auf Flexibilitätspuffer angewiesen (Auer 1993). Neben der flexibleren Anpassung der Arbeitsstunden (Reduzierung/Ausweitung von Überstunden) und einer Anpassung durch Lohnflexibilisierung sowie der steigenden Zahl ,flexibler" Arbeitsverhältnisse ist in japanischen Firmen die interne, ,funktionale" Flexibilität höher als in manchen europäischen Ländern. Japanische ,Standardarbeiter" sind breit qualifiziert (,multi-skilled") und nicht nur für eng definierte Arbeiten zuständig. Dem tragen auch die Löhne Rechnung, die sich nicht auf spezifische Tätigkeiten der Beschäftigten beziehen, sondern auf ihre Eingangsqualifikationen sowie die Seniorität und den Kompetenzerwerb. Die Organisation der Arbeit in Gruppen, die Integration von Qualitätskontrolle und Instandhaltung, das Verleihen von Arbeitnehmern über Funktionsgrenzen hinweg sind ebenfalls Elemente dieser Flexibilität. Selbst wenn Koike (1992) darauf hinweist, daß auch japanische Arbeiter meist klar definierte Aufgaben und Funktionen zu erledigen haben, so tragen doch ebenfalls die Aufstiegskanäle, bei denen Beschäftigte in einer Vielzahl von Tätigkeiten beschäftigt werden, zu ihrer breiteren Qualifizierung bei.

Mehr als die funktionale Flexibilität ist es jedoch eine Art erweiterter interner Arbeitsmarkt, der das japanische Beschäftigungssystem von betrieblichen Arbeitsmärkten in Europa unterscheidet. Diese Art der Flexibilität schließt nicht nur Abteilungen und Einzelbetriebe von Großkonzernen mit ein, sondern auch die Zulieferbetriebe (mit und ohne Kapitalbeteiligung der Großen) und sogar andere Branchen. Der ,Beschäftigungstransfer" hat dabei verschiedene Dimensionen: Er dient einerseits dem Kompetenztransfer etwa zwischen Produzenten und ihren Zulieferern sowie der Promotion von Managern zu Direktoren der Zulieferfirmen; andererseits ist er eine Form der "abgepufferten" Entlassung vor allem für ältere Arbeitnehmer (Leclerc 1992). Nagano (1989) unterscheidet zwei Arten dieser Praxis (shukko), je nachdem, ob sie im Interesse des Verleihers oder des Empfängers sind: ,push" (abstoßend, etwa ältere Arbeitskräfte, die ,überschüssig" sind) und ,pull" (anziehend, meist, aber nicht ausschließlich jüngere Arbeitskräfte, was einen Kompetenztransfer darstellt). Die Transfers können vorübergehend oder permanent sein, wobei grob gezeichnet ,push"-begründete Versetzungen permanent sind, durch ,pull"-Faktoren angezogene Arbeitskräfte eher temporär verliehen werden (vgl. Leclerc 1992). Die verschiedenen Flexibilitätsströme, die letztlich der Aufrechterhaltung des erweiterten internen Arbeitsmarktes dienen, sind in der Inagami (1988) entnommenen Graphik zusammengefaßt (vgl. Diagramm 4).

7.1.15. Diagramm 4

7.1.16. Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung der Anpassung interner Arbeitsmärkte?

Die Feststellung, daß bei Rigiditäten am Arbeitsmarkt auch Flexibilitätspuffer notwendig sind, läßt sich auch auf einen Teil der japanischen Arbeitsmarktpolitik ausweiten. Die besondere Form der Beschäftigungsstabilität in Japan ist auch dadurch möglich, weil eine Art "Beschäftigungsversicherung" besteht, die Firmen bei Konjunkturanpassungen - ähnlich wie bei Kurzarbeit - vorübergehend von der Lohnzahlung entlastet. Diese "Beschäftigungsanpassungssubvention" sieht vor, daß Betriebe, die entweder - jeweils bei Aufrechterhaltung von Bezügen und Arbeitsverträgen - nur vorübergehend entlassen, weiterbilden oder vorübergehend an andere Firmen transferieren, eine Subvention in Höhe von zwei Dritteln des Lohns (50 % in Großfirmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten) für bis zu ein Jahr (verlängerbar) aus einem Beschäftigungsstabilisierungsfonds erhalten. Finanziert wird dieser Fonds aus einem Arbeitgeberbeitrag von 0,35 % der Lohnsumme.

In der derzeitigen Rezession hat der Fonds einen historischen Rekord erreicht und mehr Mittel ausgegeben als 1975/76. Von Oktober 1992 bis September 1993 meldeten 16 800 Betriebe insgesamt 977 578 Kurzarbeiter, 4 172 Betriebe 259 202 Weiterbildungsteilnehmer und 458 Unternehmen 4 206 Versetzungen.

Der Erhalt der Beschäftigung bei den Stammarbeitnehmern der Groß-, Klein- und Mittelbetriebe ist also ein bedeutender Teil der japanischen Arbeitsmarktpolitik, wobei für rund 20 % aller Teilnehmer diese Zeit aktiv durch Weiterbildung genutzt wird. Ein damit zusammenhängender und in Zukunft wichtiger werdender Teil sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (Subventionen für Beschäftigungserhalt) für Ältere (siehe unten).

7.1.17. Arbeitslosigkeit

(siehe dazu auch Kasten auf Seite 25)

Zwar tragen diese institutionellen Faktoren zu einer niedrigen Arbeitslosenquote bei, doch weisen auch in Japan Jugendliche und Ältere eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote auf, während die ,Kerngruppen" des Arbeitsmarktes niedrigere Zahlen verbuchen.5 Dies bestätigt den Beschäftigungsschutz besonders dieser Gruppen. Nur unwesentlich höher liegt die Arbeitslosenquote für Frauen, was jedoch auch darauf zurückzuführen sein dürfte, daß vor allem die Frauenarbeitslosigkeit ungenügend erfaßt ist. Ein Unterschied zwischen Frauen und Männern ist weiterhin, daß der Anteil der Frauen an den Arbeitslosen der Kernaltersgruppen in der Rezession stärker ansteigt als der der Männer, was auf den geringeren Beschäftigungsschutz von Frauen zurückgehen dürfte. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen liegt mit rund 15 % weit unter den Niveaus der meisten EU-Länder (die zwischen 62 % in Belgien und 28 % in Großbritannien betragen). Bei einer nationalen Arbeitslosenquote von 2,5 % (Durchschnitt Juli-September 1993) streut die Arbeitslosigkeit regional zwischen 1,6 % in der mitteljapanischen Westküstenregion Hokuriko und 3 % in der Region Kinki. Diese Streuung ist sowohl zwischen den einzelnen Staaten Europas (mit etwa 20 % in Spanien bis zu 2,5 % in Luxemburg) als auch innerhalb einiger europäischer Staaten stärker ausgeprägt (Europäische Kommission 1993b).

Obwohl die Arbeitslosigkeit zunimmt und ein in Japan gebräuchlicher Konjunkturindikator, der das Verhältnis offener zu nachgefragten Stellen mißt, sich von 1,45 Stellen pro Bewerber im ersten Quartal 1991 auf 0,70 im dritten Quartal 1993 verschlechterte, steigt die Beschäftigung nach wie vor, zuletzt um fast 1 % im September 1993.

7.1.18. Hohe Beschäftigung und niedrige Arbeitslosigkeit auch in der Zukunft?

Das allgemein hohe Niveau der Wachstumsraten, das beschäftigungsintensive Wachstum bei den Dienstleistungen, aber auch die Anpassungsfähigkeit an Konjunktur- und Strukturwandel über Variation der Arbeitsstunden, der Löhne und Bonuszahlungen (die jedoch nicht so konjunkturreagibel sind, wie oft behauptet wird, und z.B. in der Autoindustrie in den letzten 20 Jahren in einem engen Intervall zwischen 4,8 und 5,3 Monatslöhnen schwanken6) haben zum Ausbau und Erhalt der Beschäftigung und den niedrigen Arbeitslosenquoten ebenso beigetragen wie die betrieblich zentrierte und staatlich flankierte Politik der ,erwerbslebenslangen Beschäftigung" und die periodisch aufgelegten Konjunkturprogramme.

Obwohl es sicherlich zu früh wäre, vom Ende des ,Modell Japan" zu sprechen, das die wirtschaftlich stärkste Kraft in einem Wirtschaftsraum bleibt, der als das ,power house" der nächsten Jahrzehnte angesehen wird, gibt es heute doch einige Veränderungen, die sich auf die Stabilität des Systems auswirken könnten. Für das Beschäftigungssystem selbst ist es besonders der rasche Anstieg des Anteils der älteren Arbeitnehmer, der ein Umdenken bei der ,erwerbslebenslangen Beschäftigung" notwendig macht, wobei sich hier betriebliche und staatliche Politik in einem Interessenkonflikt befinden. Um die Finanzierungslast (und damit die Lohnnebenkosten) für die Rentenversicherung gering zu halten, will der Staat das Rentenalter von derzeit 60 auf 65 Jahre erhöhen (dies ist bereits beschlossen, doch nicht implementiert). Selbst dann müßten die Beiträge zur Rentenversicherung von derzeit 14 % auf 26 % im Jahr 2010 steigen. Für die Betriebe ist es aber heute bereits schwer, genügend Arbeitsplätze für die älteren Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Neuere Studien belegen, daß ca. 50 % der Betriebe einen nicht nur konjunkturell bedingten Arbeitskräfteüberhang haben, der vor allem die mittleren Angestellten ab 45 Jahren betrifft. Die Zahl der ,beschäftigten Arbeitslosen" wird dabei auf bis zu 2 Millionen geschätzt.

Ob durch die vorgesehene Ausrichtung der ,Beschäftigungsstabilisierungspolitik" auf den Arbeitsplatzerhalt Älterer die Probleme gelöst werden können, sei dahingestellt. Im härter werdenden Wettbewerb könnten auch japanische Firmen gezwungen werden, ihre Beschäftigungsprobleme über Entlassungen und nicht mehr über den Arbeitsplatzerhalt und "shukko" zu regeln - dies auch, um die zum Funktionieren des Beschäftigungssystems notwendigen Aufstiegsplätze mit Nachrückern besetzen zu können. Ferner kann das veränderte Angebotsverhalten junger Japaner, die nun häufiger als ihre Mütter und Väter den Job wechseln, in Zukunft mit dem System der lebenslangen Beschäftigung und der beschränkten externen Mobilität kollidieren. Experten gehen davon aus, daß zukünftig zwei Probleme erwachsen, die sich auch in Europa - wenn auch weniger zugespitzt - in den nächsten Jahren stellen werden: ein Überhang an älteren Arbeitskräften bei gleichzeitigem Mangel an jüngeren.

7.1.19. Arbeitslosenstatistik und Arbeitslosenversicherung in Japan

Mit einer offiziellen Arbeitslosenquote von immer noch unter 3 % gehört Japan zu den Industrienationen, die das Beschäftigungsproblem bislang offensichtlich erfolgreich handhaben konnten. Die Zahl der Arbeitslosen wird nicht, wie in der Bundesrepublik üblich, auf die Zahl der abhängigen Erwerbstätigen bezogen, sondern - wie auch in anderen Ländern (etwa Frankreich, die USA, seit kurzem auch Großbritannien) - auf die Gesamtzahl der Erwerbstätigen, einschließlich der Selbständigen und mithelfenden Familienmitglieder. Schlösse man diese Kategorien aus, würde die Quote um rund einen Prozentpunkt höher liegen. Auch eine weniger restriktive Definition der Arbeitslosigkeit würde die Arbeitslosenquote - vor allem für Frauen - erhöhen: In der monatlich durchgeführten Haushaltsstichprobe, Basis der offiziellen Statistik, gilt nämlich nur als arbeitslos, wer im Erhebungszeitraum nicht oder weniger als eine Stunde pro Woche entgeltlich beschäftigt war. Nicht als arbeitslos werden demnach selbst geringfügigst Beschäftigte, daneben aber auch Ausländer, Heim- und Saisonarbeiter und mithelfende Familienangehörige gezählt.

7.1.20. Arbeitslosenversicherung

In Japan gibt es seit 1947 eine Arbeitslosenpflichtversicherung, die in ihrer heutigen Gestalt auf das Gesetz zur Reform der Arbeitslosenversicherung von 1974 zurückgeht, welche die Arbeitslosenversicherung in eine ,Beschäftigungsversicherung" umbenann-te. Von der Pflichtversicherung erfaßt

sind reguläre Beschäftigte aller Betriebe in der Privatwirtschaft, mit Ausnahme der Beschäftigten von Kleinstbetrieben (weniger als fünf Beschäftigte) in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, für die die Versicherung freiwillig ist. Seit 1989 sind auch Teilzeitbeschäftigte in die Pflichtversicherung einbezogen; für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, Seeleute, Saisonarbeiter und Tagelöhner bestehen besondere Versicherungen.

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung betragen im Regelfall 60 % des durchschnittlichen Grundlohnes. Bei Beziehern niedriger Löhne können jedoch bis zu 80 % gewährt werden. Die Leistungen beziehen sich allerdings nur auf den Grundlohn, nicht auf den Bonus und die Überstundenvergütungen, die zusammen etwa ein Drittel des durchschnittlichen Gesamtverdienstes ausmachen. Nach Berechnungen der OECD werden nur etwa 32 % des effektiven Nettoeinkommens eines durchschnittlichen Arbeitslosen durch die Arbeitslosenversicherung ersetzt - ein Satz, der zwar über dem britischen und italienischen Niveau, jedoch deutlich unter dem verschiedener anderer europäischer Länder liegt. Berechtigt zum Bezug von Leistungen ist, wer im Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate versichert war, als arbeitslos registriert ist

und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Für Versicherte, die länger als ein Jahr Beiträge gezahlt haben, hängt die Dauer der Bezugsberechtigung vom Lebensalter und der vorherigen Beschäftigungsdauer ab (vgl. Tabelle). Die Bezugsdauer kann in individuellen Härtefällen verlängert werden; sie kann im Fall von Massenarbeitslosigkeit auch für ganze Regionen oder landesweit ausgedehnt werden. Für Arbeitslose über 65 Jahre gibt es ein Sondersystem, in dem je nach vorhergehender Arbeitslosigkeit eine Pauschalsumme von bis zu 150 Tagen Arbeitslosenunterstützung geleistet wird. Ein ähnliches System (pauschale Leistung von 50 Tagen) gibt es für bestimmte Saisonberufe.

Bezugsdauer der japanischen Arbeitslosenversicherung 1) 2)

vorherige
Beschäftigungsdauer
Alter < 6 Monate 6 Mon.-1 Jahr 1-5 Jahre 5-10 Jahre > 10 Jahre
<30 90 90 180
<30-45 kein 90 180 210
<45-55 Anspruch 90 Tage 180 210 240
<55-66 210 240 300

1) Für Schwervermittelbare (Behinderte etc.) gelten längere Bezugszeiten, maximale Dauer beträgt jedoch auch hier 300 Tage.

2) Für Teilzeitkräfte gelten kürzere Bezugszeiten, maximal 210 Tage.

Arbeitslosigkeit in Japan

Aloquoten
in % Langzeitarbeitslose in
in Tsd. Insg. M F Jugendliche % aller Arbeitslosen
15-24 15-19 20-24 +6 Mon. +12 Mon.
1975 1.000 1,0 - - 3,0 3,6 2,9 - -
1980 1.140 2,0 2,0 2,0 - - - - -
1985 1.560 2,6 2,6 2,7 - - - - -
1986 1.670 2,8 - - - - - - -
1987 1.730 2,8 - - - - - - -
1988 1.550 2,5 - - - - - 40,5 20,2
1989 1.420 2,3 2,2 2,3 4,5 7,0 3,8 37,3 18,7
1990 1.340 2,1 2,0 2,2 4,3 6,6 3,7 39,0 19,1
1991 1.360 2,1 2,0 2,2 4,5 6,6 3,9 38,1 17,9
1992 1.420 2,2 - - 4,4 6,7 3,8 35,0 15,3
(1993)1 (2,9) - - - - - - -

Quellen: Japan Institute of Labor (1993); OECD (1993a)

1) Dezember

7.1.21. Finanzierung

Die Beiträge zur staatlich verwalteten Arbeitslosenversicherung betragen insgesamt nur 1,25 % des Bruttoverdienstes (ohne Bonus und Überstunden). (In Branchen mit hohem Arbeitslosigkeitsrisiko und hohem Anteil an Saisonarbeitern - Baugewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - beträgt der Beitrag 1,45 bis 1,55 %.) 0,9 % bzw. 1,0 oder 1,1 % der Abgabe werden zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Weitere 0,35 % (0,45 % im Baugewerbe) werden allein vom Arbeitgeber in einen Beschäftigungsstabilisierungsfonds eingezahlt. Aus diesem Fonds erhalten Betriebe bei konjunkturellen Krisen oder bei Produktionsumstellungen vor allem Lohnsubventionen in Höhe von 50 % (Kleinbetriebe 66,6 %). Diese Subventionen sollen es den Betrieben ermöglichen, ihre Arbeitnehmer nicht zu entlassen, sondern entweder befristet kurzarbeiten zu lassen, innerbetrieblich weiterzubilden oder in andere Unternehmen zu transferieren. Neben diesen beschäftigungserhaltenden Lohnsubventionen bzw. Umschulungsbeihilfen gibt es noch Wiedereingliederungsbeihilfen für aus konjunkturellen oder strukturellen Gründen Entlassene und Subventionen bei Einstellung älterer Arbeitnehmer (vgl. auch Text)

7.1.22. Ausgewählte Literatur

Auer, Peter (1993): ,Sequences of Rigidity and Flexibility and their Implications for the Italien Labor Market." In: C.F. Büchtemann (Hg.), Employment Security and Labor Market Behavior. ILR Press. Ithaka, New York

Deutschmann, Christoph (1987): ,Beschäftigung und Arbeitsmarktpolitik in Japan." In: Internationale Chronik, 29, Juli 1987. WZB

Europäische Kommission (1993a): Europäische Sozialpolitik - Weichenstellung für die Europäische Union. Luxemburg

Europäische Kommission (1993b): Beschäftigung in Europa. Luxemburg

Europäische Kommission (1993c): Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Herausforderung der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert. Weißbuch, Bulletin der EG, Beilage 6/93 (auch Teil C: Positionen der Länder). Luxemburg

Gould, William B. (1993): ,Employment Protection and Job Security Regulations in the United States and Japan: A Comparative View." In: C.F. Büchtemann (Hg.), Employment Security and Labor Market Behavior. ILR Press. Ithaka, New York

Inagami, Takeshi (1988): Japanese Workplace Industrial Relations. Japanese Industrial Relations Series, No. 14. Japan Institute of Labour. Tokio

Japan Institute of Labor (1993): Japanese Working Life Profile 1992-1993. Tokio

Japan Productivity Center (1993): Practical Handbook of Productivity and Labor Statistics 92-93. Tokio

Koike, Kazuo (1993): ,Learning and Incentive

Systems in Japanese Industry." In: M. Aoki/R. Dore (Hg.), The Japanese Firm: The Sources of Competitive Strength. Oxford University Press. Oxford

Leclerc, Yveline (1992): ,Les relations inter-entreprises et la flexibilité du travail: le cas du Japon." In: H. Nadel (Hg.), La place du système d'emploi et des relations industrielles dans la dynamique de l'économie japonaise. Cahier Spécial du GERTTD-M. Paris

Ministry of Labor (1993): Survey on Education and Training in Private Enterprises. Human Resources Development Bureau. Tokio

Nagano, Hitoshi (1989): Kigyo gurupunai jinzai idô no kenkyu (Studie über Arbeitskräftemobilität in Konzernen). Tagaskuppan. Tokio

OECD (1992): Employment Outlook 1992. Paris

OECD (1993a): Employment Outlook 1993. Paris

OECD (1993b): Economic Survey, Japan 1993. Paris

Petit, Pascal (1992): ,L'économie des services: les avantages et les limites du modèle japonais." In: H. Nadel (Hg.), La place du système d'emploi et des relations industrielles dans la dynamique de l'économie japonaise. Cahier Spécial du GERTTD-M. Paris

Sako, Mari (1992): ,Dualism in the Japanese Economy: Perception, Trends and Mechanisms." In: H. Nadel (Hg.), La place du système d'emploi et des relations industrielles dans la dynamique de l'économie japonaise. Cahier Spécial du GERTTD-M. Paris

Sasajima, Yoshio (1993): Labor in Japan. Japan Series No. 9. Foreign Press Center. Tokio

Suzuki, Hiromasa (1993): Pay Classification in Japan. Waseda University. Tokio. Ms.

7.1.23. Erwerbsquotenvergleich zwischen Japan und der EU

Sowohl das "Grünbuch" als auch das "Weißbuch" heben hervor, daß in Japan (wie auch in den USA) die Erwerbsquoten um ca. 10 % über denen der Europäischen Union liegen. Die Erwerbsquote wird normalerweise als Anteil der Erwerbsbevölkerung (Beschäftigte und Arbeitslose) an der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren gemessen.

Bei japanischen Quellen fällt auf, daß die veröffentlichten Erwerbsquoten um ca. 10 % niedriger sind als die im internationalen Vergleich (z.B. OECD oder Europäische Kommission) zitierten. Dies erklärt sich daraus, daß die erwerbsfähige Bevölkerung in Ja-

pan als Bevölkerung von mehr als 15 Jahren verstanden wird, ohne Obergrenze ab 65 Jahren. Dies wiederum geht darauf zurück, daß die Erwerbsbeteiligung der älteren Japaner und auch Japanerinnen wesentlich höher ist als in Europa. So liegt 1990 bei einer Erwerbsbeteiligung von insgesamt 62,4 % (Frauen: 41,3 %) die der 65- bis 69jährigen Männer bei 54,1 % (Frauen: 27,6 %) und die der 70- bis 74jährigen bei 37,4 % (Frauen: 17,5 %). Selbst 18,5 % (Frauen: 6,5 %) der über 75jährigen sind noch am Erwerbsleben beteiligt. In Großbritannien beträgt der Prozentsatz bei den 65- bis 69jährigen Männern 8 % (Frauen: 2,8 %), in der (alten) Bundesrepublik 6,9 % (Frauen: 3,0 %), in Frankreich 6,5 % (Frauen: 4,3 %). Bei den über 70jährigen liegen die Erwerbsquoten in den EU-Ländern zwischen 4 und 2 %.

Dagegen sind die Erwerbsquoten der Kernaltersgruppen durchaus vergleich-

bar, und die Erwerbsquoten der Jugendlichen liegen aufgrund der Unterschiede in den Schulsystemen in Europa höher als in Japan. Dabei muß aber die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa berücksichtigt werden, die die Beschäftigungsquoten senkt, die aussagekräftiger als die normalen Erwerbsquoten sind, da sie den Anteil der Beschäftigten an der erwerbsfähigen Bevölkerung messen. Auch hier ergibt sich, je nach Konzept, ein Unterschied von bis zu 10 Prozentpunkten.

Daraus folgt als Konsequenz: Wenn Europa mit Japan vergleichbare Erwerbsquoten erhalten will, müßte die Erwerbsbeteiligung der Älteren erhöht werden - ein Ziel, das sozialpolitisch umstritten sein dürfte. Will es höhere Beschäftigungsquoten, so muß zusätzlich (und vorrangig) die Beschäftigung der Jugendlichen gefördert werden.

Schlüsselindikatoren des Arbeitsmarktes Japan und Europa (EUR 12) (in Mio., wenn nicht anders angegeben)

Veränderung
1975 1991 1975/91 in %
EU Japan EU Japan EU Japan
1 Gesamtbevölkerung 312,4 111,8 328 124 5 11
2 Bevölkerung im erwerbs-
fähigen Alter (15-64) 197,9 78,00 221,2 89,6 12 15
3 15 und älter 1) - (84,7) - (102,3) - 21
4 Gesamtbeschäftigte 124,3 52,4 135,2 63,6 8,8 21,3
5 Arbeitslose 5,3 1,0 12,8 1,4 142 40
6 Erwerbsquoten in % 2) M+F M F M+F M F M+F M F M+F M F - -
A. 4+5/2 65,4 - - 68,5 - - 67,0 - - 72,5 - - - -
B. 4/2 62,8 - - 67,2 - - 61,1 75 49 71,0 - - - -
C. 4/3 - - - 61,9 - - - - - 62,2 - - - -
D. OECD (Konzept A.) - - - 71,7 90,1 54,0 3) - - - 75,2 88,9 61,5 - -
7 Arbeitslosenquoten 4) in % 4,1 1,9 8,7 2,1
8 Verteilung der Beschäftigten
nach Wirtschaftssektoren
Landwirtschaft 11,2 10,3 6,2 7,2
Industrie 38,8 35,2 31,3 33,9
Dienstleistungen 50,0 54,5 62,3 58,9

1) japanische Definition, siehe oben

2) siehe oben; die OECD verwendet im Prinzip Konzept A, d. h. die Erwerbsbevölkerung wird auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 15-64 bezogen

3) 1973

4) siehe auch Kasten auf S. 25

Quelle: Europäische Kommission (1993b); Japan Institute of Labor (1993); Japan Productivity Center (1993)


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