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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKENInforMISEP Maßnahmen
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| Voll- und Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | |
| Insgesamt | 10 300 (+ 26 %) | 6 180 | 4 120 |
| Frauen | 5 560 (+ 41 %) | 2 620 | 2 940 |
| Männer | 4 740 (+ 18 %) | 3 560 | 1 180 |
* Abhängig Beschäftigte in Tsd.; im selben Zeitraum ging die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen um rund 660 000 Personen zurück, so daß der Anstieg per saldo bei ca. 9,7 Millionen lag.
Quelle: Japan Institute of Labor (1993, S. 24); Sasajima (1993, S. 32)
Sicherlich haben auch die bei Konjunktureinbrüchen periodisch aufgelegten Konjunkturprogramme (Steuersenkungen und öffentliche Infrastrukturarbeiten) zur Stabilisierung und zum Wachstum der Beschäftigung beigetragen. Dabei liegen die Staatsausgaben im Vergleich zur EU insgesamt um ca. 20 Prozentpunkte niedriger3, doch verschlingt - nicht zuletzt aufgrund der Konjunkturprogramme - die Rückzahlung der Staatsschulden (bzw. die Zinszahlungen auf Staatsanleihen) nun ca. 20 % des Staatshaushaltes. Trotzdem sind die Steuer- und Abgabenquoten niedriger als Europa: Das Steuer- und Abgabeneinkommen liegt in Japan bei etwas über 30 % des BIP, in Europa aber bei über 40 % (zu dieser Frage vgl. OECD 1993b).
Wenn auch über öffentliche Arbeiten ein Beitrag zur Schaffung und zum Erhalt der Beschäftigung geleistet wird4, ist insgesamt gesehen der (direkte) Beitrag des öffentlichen Sektors zur Beschäftigungsschaffung geringer als in Europa (britischer Beitrag in: Europäische Kommission 1993c, Teil C, S. 277).
Hauptmotor der Beschäftigungsentwicklung bleibt also die Privatwirtschaft. Die im Vergleich insgesamt geringe Beschäftigungselastizität, die nicht nur im Aufschwung, sondern auch im Abschwung wirkt, geht jedoch auch auf institutionelle Gründe zurück: Es sind nicht zuletzt die einzelnen Elemente des japanischen Beschäftigungssystem wie ,lebenslange" Beschäftigung, Seniorität und Humankapitalinvestitionen sowie unternehmenszentrierte Arbeitsbeziehungen, die Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Japan mitbestimmen.
Traditionell werden die ,lebenslange Beschäftigung", das Senioritätsprinzip bei Lohnfestsetzung und Aufstieg sowie die betrieblich organisierten Gewerkschaften als die drei miteinander verwobenen Eckpfeiler des japanischen Beschäftigungssystems bezeichnet (vgl. z.B. Inagami 1988; Sasajima 1993; Suzuki 1993). Das Prinzip der "lebenslangen Beschäftigung" (das sich auf das Erwerbsleben bezieht) ist das wichtigste: In seiner Idealform bedeutet es, daß ein(e) Japaner(in) nach Schule oder Universität von einem Betrieb rekrutiert wird und sein/ihr Erwerbsleben bis zur Rente dort verbringt. Nach dem Senioritätsprinzip steigen Gehalt und Status dabei nach Alter, wobei die berufliche Karriere wiederum eng mit Kompetenzerwerb verbunden ist, da der Aufstieg von kontinuierlicher Weiterbildung (meist ,on-the-job", aber auch ,off-the-job") begleitet wird, was zu insgesamt hoher Berufsbildungsbeteiligung führt (Tabelle 2). Allgemeine Lohnerhöhungen sowie die Höhe des meist zweimal im Jahr ausgezahlten Bonus, der bis zu mehr als sechs Monate Basislohn umfassen kann, werden von eng an den Betrieb gebundenen Gewerkschaften jeweils einmal im Jahr verhandelt. Bei der Verrentung wird überdies eine betriebliche Rente ausgezahlt, die bis zu 45 Monatslöhnen betragen kann. Während diese früher als Pauschalsumme ausgezahlt wurde, wird sie heute oft in monatlichen Beträgen überwiesen (eine staatliche Rente gibt es ab 60 Jahren).
Die lebenslange Beschäftigung führt dabei zur Herausbildung interner Arbeitsmärkte mit starker Betriebsbindung, deren Pendant eine eingeschränkte Mobilität auf externen Arbeitsmärkten ist.
| mit | ohne | keine | |||
| Sektor und Bildungsgröße | beruflicher | berufliche | Angaben | ||
| Bildung | Bildung | ||||
| alle Betriebe | 100,0 | 69,0 | 27,2 | 3,8 | |
| Baugewerbe | 100,0 | 65,9 | 30,1 | 4,0 | |
| Verarbeitende Industrie | 100,0 | 67,3 | 30,9 | 1,8 | |
| Transport und Kommunikation | 100,0 | 67,8 | 26,5 | 5,7 | |
| Groß- und Einzelhandel, Gastgewerbe | 100,0 | 72,2 | 25,7 | 2,1 | |
| Finanzwesen und Versicherungen, | |||||
| Immobilien | 100,0 | 87,1 | 10,7 | 2,1 | |
| Dienstleistungen | 100,0 | 65,3 | 27,8 | 6,8 | |
| > 1000 Beschäftigte | 100,0 | 96,2 | 1,7 | 2,1 | |
| 500-999 Beschäftigte | 100,0 | 95,0 | 3,7 | 1,3 | |
| 300-499 Beschäftigte | 100,0 | 88,0 | 9,0 | 3,1 | |
| 100-299 Beschäftigte | 100,0 | 80,5 | 15,4 | 4,2 | |
| 30- 99 Beschäftigte | 100,0 | 63,2 | 33,0 | 3,8 |
Quelle: Ministry of Labor (1993)
Unbestritten ist, daß das Prinzip erwerbslebenslanger Beschäftigung für die Stammbelegschaften der Großbetriebe der Industrie gilt, aber es wird vor allem aus Sicht der Segmentationstheorie auf den Dualismus (bzw. die Dualismen) des japanischen Arbeitsmarktes hingewiesen (Sako 1992). Diese ,Dualismen" betreffen Stamm- und Randbelegschaften in den Großfirmen, Unterschiede zwischen großen, kleinen und mittleren Betrieben, zwischen Industrie und Dienstleistungen sowie zwischen Männern und Frauen, zwischen ,Standardbeschäftigten" und den wachsenden Kategorien ,flexibler" Beschäftigung wie Teilzeitkräfte, Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und Leiharbeitnehmer.
Besonders die Beschäftigungssituation eines großen Teiles der rund 26 Millionen erwerbstätigen Frauen (1991, entspricht 41 % der Erwerbsbevölkerung und einer Erwerbsquote von 61,5 %) ist dabei weniger vom Prinzip lebenslanger Beschäftigung geleitet als die der Männer. Dies hängt zwar wie überall mit der Rolle der Frau als Mutter und Berufstätige zusammen, die zu einer Unterbrechung des Erwerbslebens wegen Kindererziehung führt. Diese Unterbrechung ist aber in einer Beschäftigungstradition, in der Beschäftigte ihren Firmen ihre Arbeitskraft extensiver zur Verfügung stellen als in typischen europäischen Firmen, ausgrenzender. Dies zeigt sich bei den Teilzeitkräften, deren Zahl sich seit 1980 mehr als verdoppelt hat (1991: 8 Millionen, rund 16 % aller Beschäftigten und ca. 30 % aller weiblichen Beschäftigten). Zwar werden Teilzeitkräfte auch in Japan statistisch als diejenigen mit weniger als 35 Stunden Arbeitszeit in der Woche definiert, doch kommt es oft (in
ca. 20 % der Fälle) vor, daß Teilzeitkräfte Vollzeit arbeiten, jedoch niedrigere Löhne und Nebenleistungen (z.B. Bonus) erhalten. Auch daher liegt
die Arbeitszeit der "Teilzeitkräfte" mit durchschnittlich rund 29 Stunden im internationalen Vergleich hoch. Die Stundenlöhne teilzeitarbeitender Frauen liegen bei ca. 70 % von vollbeschäftigten Frauen und bei rund 45 % vollzeitbeschäftigter Männer. Normalerweise sind Teilzeitkräfte auch nicht permanent beschäftigt, sondern haben befristete Arbeitsverträge (Sasajima 1993), so daß sich diese beiden Merkmale flexibler Verträge in "Teilzeitbefristungsverträgen" kumulieren. Etwa 850 000 Personen (überwiegend Frauen) sind Heimarbeiterinnen (mit Löhnen, die noch unter denen von Teilzeitkräften liegen); allerdings geht die Heimarbeit in Japan zurück (1973 erreichte sie einen Höhepunkt mit 1,85 Millionen).
Unterstützt wird die ,flexible" Beschäftigung von Frauen durch das Steuer- und Sozialabgabensystem, das eine Freigrenze von 1 Million Yen (ca. 8 000 ECU) jährlich vorsieht. Erst darüber hinausgehende Einkommen unterliegen der Steuer- und Sozialabgabenpflicht.
Neben den Teilzeitkräften gibt es auch rund ca. 500 000 Leiharbeitnehmer (in gesetzlich geregelten Berufen) und ca. 2 Millionen ,arubeito", das sind meist ,jobbende" Studenten und Schüler.
Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte beträgt einschließlich
arbeitender Studenten (60 000), Ausländer japanischer Abstammung (150 000) und legaler ausländischer Arbeitskräfte (ca. 110 000 in 28 Berufen) rund 320 000 Personen (nur 0,5 % der Erwerbsbevölkerung). Die Gesetze sind sehr restriktiv (nur Personen, die über eine Qualifikation verfügen, die japanische Staatsbürger nicht bieten, können eingestellt werden), und der japanische Arbeitsmarkt ist nach wie vor abgeschottet. Trotzdem gibt es eine wachsendes Problem mit illegal Beschäftigten, deren Zahl auf bis zu 500 000 Personen geschätzt wird. Während in früheren Jahren vor allem Frauen in ,Unterhaltungsberufen" zuwanderten, sind in den letzten Jahren hauptsächlich jüngere männliche Arbeitskräfte aus dem asiatischen Raum in den sogenannten 3-K-Jobs (kitsui, kitanai und kiken: anstrengend, schmutzig und gefährlich) illegal tätig.
Die Dualisierung hat auch kumulativen Charakter: So arbeiten Frauen und andere flexibel Beschäftigte häufiger in Kleinbetrieben und im Dienstleistungssektor, während ,Standardbeschäftigte" in den Großbetrieben der Industrie überproportional vertreten sind.
Trotz dieser Einschränkungen ist das Konzept lebenslanger Beschäftigung noch immer die den japanischen Arbeitsmarkt strukturierende Norm. Die lebenslange Beschäftigung beruht dabei auf keinen rechtlichen Grundlagen (außer einem Recht auf Arbeit in der japanischen Verfassung und einem Kündigungsschutzgesetz, das ,Fairness" auch bei Massenentlassungen vorschreibt; vgl. Gould 1993), sondern ist eher eine soziale Norm, der sich jedoch viele Arbeitgeber verpflichtet sehen und die von Gewerkschaften auch eingefordert wird. So befindet beispielsweise Inagami (1988), daß sich dieses Prinzip im Laufe der vorangegangen 20 Jahre - zumindest bei den männlichen Beschäftigten in der Industrie - sogar noch verstärkt hat: 1985 sind rund 72 % der männlichen Beschäftigten in der Industrie ,Standardbeschäftigte", in Großfirmen (über 1 000 Beschäftigte) sogar 90 %, in Kleinfirmen (10 bis 99 Beschäftigte) nur etwa 55 % (Inagami 1988). Sako (1992) zeigt zwar - für alle Beschäftigten - einen Rückgang der mit regulären Arbeitsverträgen eingestellten Beschäftigten zwischen 1982 und 1987, doch sind auch 1987 noch rund 75 % aller Beschäftigten ,Standardarbeitnehmer". Vergleiche von Betriebszugehörigkeitsdaten bestätigen die im Gegensatz zu anderen Ländern längere Betriebszugehörigkeit in Japan und die geringere (externe) Mobilität der Arbeitskräfte.
Jedes Beschäftigungssystem, das Beschäftigungsstabilität in Kernbereichen des Arbeitsmarktes institutionalisiert hat, ist auch auf Flexibilitätspuffer angewiesen (Auer 1993). Neben der flexibleren Anpassung der Arbeitsstunden (Reduzierung/Ausweitung von Überstunden) und einer Anpassung durch Lohnflexibilisierung sowie der steigenden Zahl ,flexibler" Arbeitsverhältnisse ist in japanischen Firmen die interne, ,funktionale" Flexibilität höher als in manchen europäischen Ländern. Japanische ,Standardarbeiter" sind breit qualifiziert (,multi-skilled") und nicht nur für eng definierte Arbeiten zuständig. Dem tragen auch die Löhne Rechnung, die sich nicht auf spezifische Tätigkeiten der Beschäftigten beziehen, sondern auf ihre Eingangsqualifikationen sowie die Seniorität und den Kompetenzerwerb. Die Organisation der Arbeit in Gruppen, die Integration von Qualitätskontrolle und Instandhaltung, das Verleihen von Arbeitnehmern über Funktionsgrenzen hinweg sind ebenfalls Elemente dieser Flexibilität. Selbst wenn Koike (1992) darauf hinweist, daß auch japanische Arbeiter meist klar definierte Aufgaben und Funktionen zu erledigen haben, so tragen doch ebenfalls die Aufstiegskanäle, bei denen Beschäftigte in einer Vielzahl von Tätigkeiten beschäftigt werden, zu ihrer breiteren Qualifizierung bei.
Mehr als die funktionale Flexibilität ist es jedoch eine Art erweiterter interner Arbeitsmarkt, der das japanische Beschäftigungssystem von betrieblichen Arbeitsmärkten in Europa unterscheidet. Diese Art der Flexibilität schließt nicht nur Abteilungen und Einzelbetriebe von Großkonzernen mit ein, sondern auch die Zulieferbetriebe (mit und ohne Kapitalbeteiligung der Großen) und sogar andere Branchen. Der ,Beschäftigungstransfer" hat dabei verschiedene Dimensionen: Er dient einerseits dem Kompetenztransfer etwa zwischen Produzenten und ihren Zulieferern sowie der Promotion von Managern zu Direktoren der Zulieferfirmen; andererseits ist er eine Form der "abgepufferten" Entlassung vor allem für ältere Arbeitnehmer (Leclerc 1992). Nagano (1989) unterscheidet zwei Arten dieser Praxis (shukko), je nachdem, ob sie im Interesse des Verleihers oder des Empfängers sind: ,push" (abstoßend, etwa ältere Arbeitskräfte, die ,überschüssig" sind) und ,pull" (anziehend, meist, aber nicht ausschließlich jüngere Arbeitskräfte, was einen Kompetenztransfer darstellt). Die Transfers können vorübergehend oder permanent sein, wobei grob gezeichnet ,push"-begründete Versetzungen permanent sind, durch ,pull"-Faktoren angezogene Arbeitskräfte eher temporär verliehen werden (vgl. Leclerc 1992). Die verschiedenen Flexibilitätsströme, die letztlich der Aufrechterhaltung des erweiterten internen Arbeitsmarktes dienen, sind in der Inagami (1988) entnommenen Graphik zusammengefaßt (vgl. Diagramm 4).
Die Feststellung, daß bei Rigiditäten am Arbeitsmarkt auch Flexibilitätspuffer notwendig sind, läßt sich auch auf einen Teil der japanischen Arbeitsmarktpolitik ausweiten. Die besondere Form der Beschäftigungsstabilität in Japan ist auch dadurch möglich, weil eine Art "Beschäftigungsversicherung" besteht, die Firmen bei Konjunkturanpassungen - ähnlich wie bei Kurzarbeit - vorübergehend von der Lohnzahlung entlastet. Diese "Beschäftigungsanpassungssubvention" sieht vor, daß Betriebe, die entweder - jeweils bei Aufrechterhaltung von Bezügen und Arbeitsverträgen - nur vorübergehend entlassen, weiterbilden oder vorübergehend an andere Firmen transferieren, eine Subvention in Höhe von zwei Dritteln des Lohns (50 % in Großfirmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten) für bis zu ein Jahr (verlängerbar) aus einem Beschäftigungsstabilisierungsfonds erhalten. Finanziert wird dieser Fonds aus einem Arbeitgeberbeitrag von 0,35 % der Lohnsumme.
In der derzeitigen Rezession hat der Fonds einen historischen Rekord erreicht und mehr Mittel ausgegeben als 1975/76. Von Oktober 1992 bis September 1993 meldeten 16 800 Betriebe insgesamt 977 578 Kurzarbeiter, 4 172 Betriebe 259 202 Weiterbildungsteilnehmer und 458 Unternehmen 4 206 Versetzungen.
Der Erhalt der Beschäftigung bei den Stammarbeitnehmern der Groß-, Klein- und Mittelbetriebe ist also ein bedeutender Teil der japanischen Arbeitsmarktpolitik, wobei für rund 20 % aller Teilnehmer diese Zeit aktiv durch Weiterbildung genutzt wird. Ein damit zusammenhängender und in Zukunft wichtiger werdender Teil sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (Subventionen für Beschäftigungserhalt) für Ältere (siehe unten).
(siehe dazu auch Kasten auf Seite 25)
Zwar tragen diese institutionellen Faktoren zu einer niedrigen Arbeitslosenquote bei, doch weisen auch in Japan Jugendliche und Ältere eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote auf, während die ,Kerngruppen" des Arbeitsmarktes niedrigere Zahlen verbuchen.5 Dies bestätigt den Beschäftigungsschutz besonders dieser Gruppen. Nur unwesentlich höher liegt die Arbeitslosenquote für Frauen, was jedoch auch darauf zurückzuführen sein dürfte, daß vor allem die Frauenarbeitslosigkeit ungenügend erfaßt ist. Ein Unterschied zwischen Frauen und Männern ist weiterhin, daß der Anteil der Frauen an den Arbeitslosen der Kernaltersgruppen in der Rezession stärker ansteigt als der der Männer, was auf den geringeren Beschäftigungsschutz von Frauen zurückgehen dürfte. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen liegt mit rund 15 % weit unter den Niveaus der meisten EU-Länder (die zwischen 62 % in Belgien und 28 % in Großbritannien betragen). Bei einer nationalen Arbeitslosenquote von 2,5 % (Durchschnitt Juli-September 1993) streut die Arbeitslosigkeit regional zwischen 1,6 % in der mitteljapanischen Westküstenregion Hokuriko und 3 % in der Region Kinki. Diese Streuung ist sowohl zwischen den einzelnen Staaten Europas (mit etwa 20 % in Spanien bis zu 2,5 % in Luxemburg) als auch innerhalb einiger europäischer Staaten stärker ausgeprägt (Europäische Kommission 1993b).
Obwohl die Arbeitslosigkeit zunimmt und ein in Japan gebräuchlicher Konjunkturindikator, der das Verhältnis offener zu nachgefragten Stellen mißt, sich von 1,45 Stellen pro Bewerber im ersten Quartal 1991 auf 0,70 im dritten Quartal 1993 verschlechterte, steigt die Beschäftigung nach wie vor, zuletzt um fast 1 % im September 1993.
Das allgemein hohe Niveau der Wachstumsraten, das beschäftigungsintensive Wachstum bei den Dienstleistungen, aber auch die Anpassungsfähigkeit an Konjunktur- und Strukturwandel über Variation der Arbeitsstunden, der Löhne und Bonuszahlungen (die jedoch nicht so konjunkturreagibel sind, wie oft behauptet wird, und z.B. in der Autoindustrie in den letzten 20 Jahren in einem engen Intervall zwischen 4,8 und 5,3 Monatslöhnen schwanken6) haben zum Ausbau und Erhalt der Beschäftigung und den niedrigen Arbeitslosenquoten ebenso beigetragen wie die betrieblich zentrierte und staatlich flankierte Politik der ,erwerbslebenslangen Beschäftigung" und die periodisch aufgelegten Konjunkturprogramme.
Obwohl es sicherlich zu früh wäre, vom Ende des ,Modell Japan" zu sprechen, das die wirtschaftlich stärkste Kraft in einem Wirtschaftsraum bleibt, der als das ,power house" der nächsten Jahrzehnte angesehen wird, gibt es heute doch einige Veränderungen, die sich auf die Stabilität des Systems auswirken könnten. Für das Beschäftigungssystem selbst ist es besonders der rasche Anstieg des Anteils der älteren Arbeitnehmer, der ein Umdenken bei der ,erwerbslebenslangen Beschäftigung" notwendig macht, wobei sich hier betriebliche und staatliche Politik in einem Interessenkonflikt befinden. Um die Finanzierungslast (und damit die Lohnnebenkosten) für die Rentenversicherung gering zu halten, will der Staat das Rentenalter von derzeit 60 auf 65 Jahre erhöhen (dies ist bereits beschlossen, doch nicht implementiert). Selbst dann müßten die Beiträge zur Rentenversicherung von derzeit 14 % auf 26 % im Jahr 2010 steigen. Für die Betriebe ist es aber heute bereits schwer, genügend Arbeitsplätze für die älteren Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Neuere Studien belegen, daß ca. 50 % der Betriebe einen nicht nur konjunkturell bedingten Arbeitskräfteüberhang haben, der vor allem die mittleren Angestellten ab 45 Jahren betrifft. Die Zahl der ,beschäftigten Arbeitslosen" wird dabei auf bis zu 2 Millionen geschätzt.
Ob durch die vorgesehene Ausrichtung der ,Beschäftigungsstabilisierungspolitik" auf den Arbeitsplatzerhalt Älterer die Probleme gelöst werden können, sei dahingestellt. Im härter werdenden Wettbewerb könnten auch japanische Firmen gezwungen werden, ihre Beschäftigungsprobleme über Entlassungen und nicht mehr über den Arbeitsplatzerhalt und "shukko" zu regeln - dies auch, um die zum Funktionieren des Beschäftigungssystems notwendigen Aufstiegsplätze mit Nachrückern besetzen zu können. Ferner kann das veränderte Angebotsverhalten junger Japaner, die nun häufiger als ihre Mütter und Väter den Job wechseln, in Zukunft mit dem System der lebenslangen Beschäftigung und der beschränkten externen Mobilität kollidieren. Experten gehen davon aus, daß zukünftig zwei Probleme erwachsen, die sich auch in Europa - wenn auch weniger zugespitzt - in den nächsten Jahren stellen werden: ein Überhang an älteren Arbeitskräften bei gleichzeitigem Mangel an jüngeren.
Mit einer offiziellen Arbeitslosenquote von immer noch unter 3 % gehört Japan zu den Industrienationen, die das Beschäftigungsproblem bislang offensichtlich erfolgreich handhaben konnten. Die Zahl der Arbeitslosen wird nicht, wie in der Bundesrepublik üblich, auf die Zahl der abhängigen Erwerbstätigen bezogen, sondern - wie auch in anderen Ländern (etwa Frankreich, die USA, seit kurzem auch Großbritannien) - auf die Gesamtzahl der Erwerbstätigen, einschließlich der Selbständigen und mithelfenden Familienmitglieder. Schlösse man diese Kategorien aus, würde die Quote um rund einen Prozentpunkt höher liegen. Auch eine weniger restriktive Definition der Arbeitslosigkeit würde die Arbeitslosenquote - vor allem für Frauen - erhöhen: In der monatlich durchgeführten Haushaltsstichprobe, Basis der offiziellen Statistik, gilt nämlich nur als arbeitslos, wer im Erhebungszeitraum nicht oder weniger als eine Stunde pro Woche entgeltlich beschäftigt war. Nicht als arbeitslos werden demnach selbst geringfügigst Beschäftigte, daneben aber auch Ausländer, Heim- und Saisonarbeiter und mithelfende Familienangehörige gezählt.
In Japan gibt es seit 1947 eine Arbeitslosenpflichtversicherung, die in ihrer heutigen Gestalt auf das Gesetz zur Reform der Arbeitslosenversicherung von 1974 zurückgeht, welche die Arbeitslosenversicherung in eine ,Beschäftigungsversicherung" umbenann-te. Von der Pflichtversicherung erfaßt
sind reguläre Beschäftigte aller Betriebe in der Privatwirtschaft, mit Ausnahme der Beschäftigten von Kleinstbetrieben (weniger als fünf Beschäftigte) in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, für die die Versicherung freiwillig ist. Seit 1989 sind auch Teilzeitbeschäftigte in die Pflichtversicherung einbezogen; für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, Seeleute, Saisonarbeiter und Tagelöhner bestehen besondere Versicherungen.
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung betragen im Regelfall 60 % des durchschnittlichen Grundlohnes. Bei Beziehern niedriger Löhne können jedoch bis zu 80 % gewährt werden. Die Leistungen beziehen sich allerdings nur auf den Grundlohn, nicht auf den Bonus und die Überstundenvergütungen, die zusammen etwa ein Drittel des durchschnittlichen Gesamtverdienstes ausmachen. Nach Berechnungen der OECD werden nur etwa 32 % des effektiven Nettoeinkommens eines durchschnittlichen Arbeitslosen durch die Arbeitslosenversicherung ersetzt - ein Satz, der zwar über dem britischen und italienischen Niveau, jedoch deutlich unter dem verschiedener anderer europäischer Länder liegt. Berechtigt zum Bezug von Leistungen ist, wer im Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate versichert war, als arbeitslos registriert ist
und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Für Versicherte, die länger als ein Jahr Beiträge gezahlt haben, hängt die Dauer der Bezugsberechtigung vom Lebensalter und der vorherigen Beschäftigungsdauer ab (vgl. Tabelle). Die Bezugsdauer kann in individuellen Härtefällen verlängert werden; sie kann im Fall von Massenarbeitslosigkeit auch für ganze Regionen oder landesweit ausgedehnt werden. Für Arbeitslose über 65 Jahre gibt es ein Sondersystem, in dem je nach vorhergehender Arbeitslosigkeit eine Pauschalsumme von bis zu 150 Tagen Arbeitslosenunterstützung geleistet wird. Ein ähnliches System (pauschale Leistung von 50 Tagen) gibt es für bestimmte Saisonberufe.
Bezugsdauer der japanischen Arbeitslosenversicherung 1) 2)
| vorherige | |||||
| Beschäftigungsdauer | |||||
| Alter | < 6 Monate | 6 Mon.-1 Jahr | 1-5 Jahre | 5-10 Jahre | > 10 Jahre |
| <30 | 90 | 90 | 180 | ||
| <30-45 | kein | 90 | 180 | 210 | |
| <45-55 | Anspruch | 90 Tage | 180 | 210 | 240 |
| <55-66 | 210 | 240 | 300 |
1) Für Schwervermittelbare (Behinderte etc.) gelten längere Bezugszeiten, maximale Dauer beträgt jedoch auch hier 300 Tage.
2) Für Teilzeitkräfte gelten kürzere Bezugszeiten, maximal 210 Tage.
Arbeitslosigkeit in Japan
| Aloquoten | |||||||||
| in % | Langzeitarbeitslose in | ||||||||
| in Tsd. | Insg. | M | F | Jugendliche | % aller Arbeitslosen | ||||
| 15-24 | 15-19 | 20-24 | +6 Mon. | +12 Mon. | |||||
| 1975 | 1.000 | 1,0 | - | - | 3,0 | 3,6 | 2,9 | - | - |
| 1980 | 1.140 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | - | - | - | - | - |
| 1985 | 1.560 | 2,6 | 2,6 | 2,7 | - | - | - | - | - |
| 1986 | 1.670 | 2,8 | - | - | - | - | - | - | - |
| 1987 | 1.730 | 2,8 | - | - | - | - | - | - | - |
| 1988 | 1.550 | 2,5 | - | - | - | - | - | 40,5 | 20,2 |
| 1989 | 1.420 | 2,3 | 2,2 | 2,3 | 4,5 | 7,0 | 3,8 | 37,3 | 18,7 |
| 1990 | 1.340 | 2,1 | 2,0 | 2,2 | 4,3 | 6,6 | 3,7 | 39,0 | 19,1 |
| 1991 | 1.360 | 2,1 | 2,0 | 2,2 | 4,5 | 6,6 | 3,9 | 38,1 | 17,9 |
| 1992 | 1.420 | 2,2 | - | - | 4,4 | 6,7 | 3,8 | 35,0 | 15,3 |
| (1993)1 | (2,9) | - | - | - | - | - | - | - |
Quellen: Japan Institute of Labor (1993); OECD (1993a)
1) Dezember
Die Beiträge zur staatlich verwalteten Arbeitslosenversicherung betragen insgesamt nur 1,25 % des Bruttoverdienstes (ohne Bonus und Überstunden). (In Branchen mit hohem Arbeitslosigkeitsrisiko und hohem Anteil an Saisonarbeitern - Baugewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - beträgt der Beitrag 1,45 bis 1,55 %.) 0,9 % bzw. 1,0 oder 1,1 % der Abgabe werden zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Weitere 0,35 % (0,45 % im Baugewerbe) werden allein vom Arbeitgeber in einen Beschäftigungsstabilisierungsfonds eingezahlt. Aus diesem Fonds erhalten Betriebe bei konjunkturellen Krisen oder bei Produktionsumstellungen vor allem Lohnsubventionen in Höhe von 50 % (Kleinbetriebe 66,6 %). Diese Subventionen sollen es den Betrieben ermöglichen, ihre Arbeitnehmer nicht zu entlassen, sondern entweder befristet kurzarbeiten zu lassen, innerbetrieblich weiterzubilden oder in andere Unternehmen zu transferieren. Neben diesen beschäftigungserhaltenden Lohnsubventionen bzw. Umschulungsbeihilfen gibt es noch Wiedereingliederungsbeihilfen für aus konjunkturellen oder strukturellen Gründen Entlassene und Subventionen bei Einstellung älterer Arbeitnehmer (vgl. auch Text)
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Sowohl das "Grünbuch" als auch das "Weißbuch" heben hervor, daß in Japan (wie auch in den USA) die Erwerbsquoten um ca. 10 % über denen der Europäischen Union liegen. Die Erwerbsquote wird normalerweise als Anteil der Erwerbsbevölkerung (Beschäftigte und Arbeitslose) an der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren gemessen.
Bei japanischen Quellen fällt auf, daß die veröffentlichten Erwerbsquoten um ca. 10 % niedriger sind als die im internationalen Vergleich (z.B. OECD oder Europäische Kommission) zitierten. Dies erklärt sich daraus, daß die erwerbsfähige Bevölkerung in Ja-
pan als Bevölkerung von mehr als 15 Jahren verstanden wird, ohne Obergrenze ab 65 Jahren. Dies wiederum geht darauf zurück, daß die Erwerbsbeteiligung der älteren Japaner und auch Japanerinnen wesentlich höher ist als in Europa. So liegt 1990 bei einer Erwerbsbeteiligung von insgesamt 62,4 % (Frauen: 41,3 %) die der 65- bis 69jährigen Männer bei 54,1 % (Frauen: 27,6 %) und die der 70- bis 74jährigen bei 37,4 % (Frauen: 17,5 %). Selbst 18,5 % (Frauen: 6,5 %) der über 75jährigen sind noch am Erwerbsleben beteiligt. In Großbritannien beträgt der Prozentsatz bei den 65- bis 69jährigen Männern 8 % (Frauen: 2,8 %), in der (alten) Bundesrepublik 6,9 % (Frauen: 3,0 %), in Frankreich 6,5 % (Frauen: 4,3 %). Bei den über 70jährigen liegen die Erwerbsquoten in den EU-Ländern zwischen 4 und 2 %.
Dagegen sind die Erwerbsquoten der Kernaltersgruppen durchaus vergleich-
bar, und die Erwerbsquoten der Jugendlichen liegen aufgrund der Unterschiede in den Schulsystemen in Europa höher als in Japan. Dabei muß aber die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa berücksichtigt werden, die die Beschäftigungsquoten senkt, die aussagekräftiger als die normalen Erwerbsquoten sind, da sie den Anteil der Beschäftigten an der erwerbsfähigen Bevölkerung messen. Auch hier ergibt sich, je nach Konzept, ein Unterschied von bis zu 10 Prozentpunkten.
Daraus folgt als Konsequenz: Wenn Europa mit Japan vergleichbare Erwerbsquoten erhalten will, müßte die Erwerbsbeteiligung der Älteren erhöht werden - ein Ziel, das sozialpolitisch umstritten sein dürfte. Will es höhere Beschäftigungsquoten, so muß zusätzlich (und vorrangig) die Beschäftigung der Jugendlichen gefördert werden.
Schlüsselindikatoren des Arbeitsmarktes Japan und Europa (EUR 12) (in Mio., wenn nicht anders angegeben)
| Veränderung | ||||||||||||||
| 1975 | 1991 | 1975/91 in % | ||||||||||||
| EU | Japan | EU | Japan | EU | Japan | |||||||||
| 1 Gesamtbevölkerung | 312,4 | 111,8 | 328 | 124 | 5 | 11 | ||||||||
| 2 Bevölkerung im erwerbs- | ||||||||||||||
| fähigen Alter (15-64) | 197,9 | 78,00 | 221,2 | 89,6 | 12 | 15 | ||||||||
| 3 15 und älter 1) | - | (84,7) | - | (102,3) | - | 21 | ||||||||
| 4 Gesamtbeschäftigte | 124,3 | 52,4 | 135,2 | 63,6 | 8,8 | 21,3 | ||||||||
| 5 Arbeitslose | 5,3 | 1,0 | 12,8 | 1,4 | 142 | 40 | ||||||||
| 6 Erwerbsquoten in % 2) | M+F | M | F | M+F | M | F | M+F | M | F | M+F | M | F | - | - |
| A. 4+5/2 | 65,4 | - | - | 68,5 | - | - | 67,0 | - | - | 72,5 | - | - | - | - |
| B. 4/2 | 62,8 | - | - | 67,2 | - | - | 61,1 | 75 | 49 | 71,0 | - | - | - | - |
| C. 4/3 | - | - | - | 61,9 | - | - | - | - | - | 62,2 | - | - | - | - |
| D. OECD (Konzept A.) | - | - | - | 71,7 | 90,1 | 54,0 3) | - | - | - | 75,2 | 88,9 | 61,5 | - | - |
| 7 Arbeitslosenquoten 4) in % | 4,1 | 1,9 | 8,7 | 2,1 | ||||||||||
| 8 Verteilung der Beschäftigten | ||||||||||||||
| nach Wirtschaftssektoren | ||||||||||||||
| Landwirtschaft | 11,2 | 10,3 | 6,2 | 7,2 | ||||||||||
| Industrie | 38,8 | 35,2 | 31,3 | 33,9 | ||||||||||
| Dienstleistungen | 50,0 | 54,5 | 62,3 | 58,9 |
1) japanische Definition, siehe oben
2) siehe oben; die OECD verwendet im Prinzip Konzept A, d. h. die Erwerbsbevölkerung wird auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 15-64 bezogen
3) 1973
4) siehe auch Kasten auf S. 25
Quelle: Europäische Kommission (1993b); Japan Institute of Labor (1993); Japan Productivity Center (1993)
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