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Haushaltsentwurf 1995
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Haushaltsentwurf 1995


Der Entwurf für den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) weist für 1995 ein Volumen von 131,6 Mrd. DM auf, gegenüber 130,4 Mrd. DM in 1994. Damit ist er auch im Jahr 1995 mit einem Anteil von über 27 % wieder der mit Abstand größte Einzelplan des Bundeshaushalts. Aufgrund der derzeitigen ökonomischen Annahmen werden 1995 insgesamt 177,6 Mrd. DM aus dem Bundeshaushalt für Soziales ausgegeben. Damit fließt jede dritte Mark des Bundesetats in den Sozialbereich.

Trotz der Sparzwänge hat es keinen Stillstand bei neuen sozialpolitischen Anstrengungen gegeben. Nach zwanzigjähriger Diskussion wird die Soziale Pflegeversicherung endlich als fünfte Säule des Sozialversicherungssystems eingeführt. Dies war der entscheidende Testfall für den notwendigen Umbau und die Reformfähigkeit des Sozialstaates.

Die größten Ausgabenblöcke im BMA-Haushalt sind die Mittel für die Sozialversicherung einschließlich der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung mit 76,3 Mrd. DM, die Arbeitsmarktpolitik mit 40,3 Mrd. DM sowie der Kriegsopferhaushalt mit 13,5 Mrd. DM.

Der vorgelegte Haushaltsentwurf für Arbeit und Soziales festigt das Fundament auf dem Weg zum einigen Sozialstaat Deutschland. Unter Berücksichtigung des Bundeszuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) belaufen sich die einigungsbedingten Ausgaben auf 46,5 Mrd. DM. Der tiefgreifende Umstrukturierungsprozeß in den neuen Bundesländern wird damit weiterhin sozialverträglich abgesichert und die aktive Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau fortgeführt.

1.1.1.1. Sozialversicherung

Die Rentenversicherung ist solide und sicher. Der Beitragssatz wird von 19,2 % in 1994 auf 18,6 % in 1995 sinken, obwohl ein West-Ost-Transfer von 14 Mrd. DM in der Rentenversicherung stattfindet. Die Entwicklung des Beitragssatzes nimmt sich somit günstiger aus, als es der Gesetzgeber 1989 vor der Deutschen Einheit bei Verabschiedung des Rentenreformgesetzes angenommen hatte. Damals wurde für 1995 ein Satz von 19,0 % ermittelt.

Ursache für die erfreuliche Situation ist die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung, die sich bereits 1994 in steigenden Beitragseinnahmen niederschlägt. Die Schwankungsreserve wird Ende 1994 33,9 Mrd. DM aufweisen und damit um 12,1 Mrd. DM über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve von einer Monatsausgabe liegen.

Während die Bundeszuschüsse 1994 wegen der Beitragssatzsteigerung von 17,5 % auf 19,2 % um 9,1 Mrd. auf 72,4 Mrd. DM anstiegen, ist für 1995 wegen der Beitragssatzentwicklung kein Zuwachs zu verzeichnen. Von den 72,4 Mrd. DM entfallen 59,3 Mrd. auf die Rentenversicherung in den alten und 13,1 Mrd. DM auf die neuen Bundesländer.

Mit der jüngsten Rentenanpassung um effektiv 3,17 % zum 1. Juli 1994 in den neuen Bundesländern (alte Bundesländer: 3,39 %) liegen die Ostrenten bei rd. 75 % des Westniveaus. Damit wächst die verfügbare Eckrente bei 45 Versicherungsjahren mit durchschnittlichem Verdienst auf 1 451,17 DM (alte Bundesländer: 1 931,31 DM). Nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli 1995 wird die Standardrente voraussichtlich auf 1 593 DM ansteigen.

1.1.1.2. Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik leistet weiterhin einen entscheidenden Beitrag zum historischen Umwandlungsprozeß in den neuen Bundesländern. Sie garantiert die sozialverträgliche Gestaltung des raschen Umstrukturierungsprozesses und fördert Wachstum und Beschäftigung in ganz Deutschland.

Der Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit wird auf der Basis der gegenwärtigen ökonomischen Annahmen für 1995 und unter Fortschreibung der derzeitigen Haushaltssätze mit 14,8 Mrd. DM veranschlagt.

Auf dieser Basis wird die aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem hohen Niveau des Vorjahres fortgeführt werden können. Die Mittel für berufliche Bildung sowie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden ungefähr auf dem Niveau von 1994 liegen. Dies ermöglicht in etwa so viele Teilnehmer wie im Jahr 1994.1

Das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994, mit dem wesentliche Teile des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung umgesetzt werden und das zum 1. August 1994 in Kraft trat, wird seine positiven Impulse im Jahr 1995 voll entfalten können.

Neue Beschäftigungschancen auf den Feldern der sozialen Dienste, der Umweltverbesserung und der Jugendhilfe schafft in den alten Bundesländern der neue § 242 s AFG. Wie bei dem bewährten § 249 h AFG für die neuen Bundesländer erhält die Bundesanstalt für Arbeit auch hier die Möglichkeit, die Beschäftigung von sonst Arbeitslosen durch einen pauschalierten Zuschuß zu den Lohnkosten in Höhe des ersparten Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe zu fördern. Die § 242-s-Maßnahmen dauern jeweils zwei Jahre, laufen Ende 1997 aus und sind beschränkt auf schwer vermittelbare Arbeitslose. Beide Instrumente zusammen lassen eine Zahl von deutlich mehr als 100 000 Teilnehmern erwarten. Es gibt jedoch keine haushaltsmäßige Begrenzung der Teilnehmerzahlen. Entscheidend ist, daß die entsprechenden Komplementärmittel von dritter Seite bereitgestellt werden.

6,4 Mrd. DM stehen im Bundeshaushalt für das Altersübergangsgeld bereit, dazu kommen weitere 2,3 Mrd. DM aus dem Haushalt der BA. Insgesamt beziehen rd. 290 000 Empfänger diese Leistung, die weiter als wichtige Brücke zwischen Arbeitslosigkeit und Rente dient. Erstmals erhalten ab 1995 die Bezieher von Altersübergangsgeld, denen eine Rente wegen Alters zuerkannt wird, ab diesem Zeitpunkt der Rentenzuerkennung einen Ausgleichsbetrag. Der Ausgleichsbetrag wird für die restliche Dauer des Altersübergangsgeldes, maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt. Für rd. 140 000 Empfänger sind hierfür 1995 430 Mio. DM eingeplant. Für die Zahlung von Vorruhestandsgeld sind weitere 0,8 Mrd. DM vorgesehen.

1.1.1.3. 15,7 Mrd. DM für die Arbeitslosenhilfe

Die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe schlagen mit 15,7 Mrd. DM zu Buche. Bei der vorgesehenen Begrenzung der Bezugsdauer wird nach Möglichkeiten einer sozialverträglichen Ausgestaltung gesucht, die den Interessen älterer Arbeitsloser und den in Sozialplänen gefundenen Regelungen Rechnung trägt. An Eingliederungsleistungen für Spätaussiedler sind im Haushalt für 60 000 Empfänger insgesamt 1,5 Mrd. DM vorgesehen.

Die immensen Anstrengungen der aktiven Arbeitmarktpolitik in den neuen Bundesländern schlagen sich in eindrucksvollen Bilanzzahlen nieder: Rd. 150 Mrd. DM wurden von 1991 bis 1994 unter anderem für den engagierten und forcierten Einsatz von Fortbildung und Umschulung, ABM und Vorruhestand sowie für Kurzarbeitergeld aufgewandt. Ende 1995 wird diese Summe voraussichtlich die Marke von 180 Mrd. DM erreicht haben. Mit den Mitteln konnten in den Jahren 1991 und 1992 jeweils rd. 2 Mio. Menschen vor der Arbeitslosigkeit bewahrt werden. 1993 waren es 1,6 Mio. Menschen, 1994 werden es voraussichtlich 1,3 Mio. Menschen sein. Diese Arbeitsmarktentlastung wird auch 1995 erreicht werden.

Die arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen und Erfolge halfen nicht nur vielfache Sorgen und Nöte der betroffenen Menschen zu vermeiden, sondern schufen in den neuen Bundesländern zugleich die humanen und sozialverträglichen Grundlagen für den Wirtschaftswandel und damit für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Sie haben soziale Verwerfungen vermieden und damit gesellschaftlichen Sprengstoff entschärft. Ein Viertel der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik flossen von 1991 bis 1994 in die berufliche Bildung. Dies sind Investitionen in die Zukunft, die den Menschen die Möglichkeit geben, sich den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes im vereinten Deutschland zu stellen.

1.1.1.4. Versorgung Pfegebedürftiger

1,65 Mio. Menschen sind in der Bundesrepublik auf Pfegehilfe angewiesen. 1,2 Mio. werden zu Hause versorgt. Die ambulanten Pflegedienste waren bislang nicht flächendeckend und nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Es gibt kaum teilstationäre Angebote, so gut wie keine Tagespflegeplätze.

Hier wird die zum 1. Januar 1995 in Kraft tretende Pflegeversicherung Abhilfe schaffen. Die Leistungen der häuslichen Pflege werden ab 1. April 1995 in einer ersten und die der stationären Pflege ab 1. Juli 1996 in einer zweiten Stufe eingeführt. Die Leistungen in der häuslichen Pflege werden nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können getrennt oder auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse für vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Weitere Leistungen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zu pflegebedingten Umbauten in der Wohnung, unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche.

Ziel der Pflegeleistungen ist es, die Situation einerseits der Pflegebedürftigen und andererseits der pflegenden Angehörigen und Helfer zu verbessern. Die Abhängigkeit der Betroffenen von der Sozialhilfe wird wieder zur Ausnahme. Für unentgeltlich tätige häusliche Pflegekräfte übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung. Darüber hinaus werden die Pflegepersonen beitragsfrei in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.

Unverzichtbar und wichtig ist eine Anschubfinanzierung für die neuen Bundesländer. Hier muß der zum Teil völlig unzulängliche Zustand in den Pflegeheimen so schnell wie möglich beseitigt werden. Deshalb ist vorgesehen, den neuen Bundesländern für acht Jahre jeweils 800 Mio. DM für Investitionen in Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Diese Anschubfinanzierung von insgesamt 6,4 Mrd. DM, an der sich alle Bundesländer gemeinsam mit 200 Mio. DM jährlich beteiligen, ermöglicht die rasche und durchgreifende Veränderung der Infrastruktur.

Bereits seit 1991 fördert die Bundesregierung mit einem besonderen Modellprogramm Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen. Dafür stehen 1995 weitere 85 Mio. DM zur Verfügung.

Gefördert werden zur Verbesserung der pflegerischen Versorgungsstruktur ambulante Dienste, teilstationäre sowie in den neuen Bundesländern auch stationäre Einrichtungen. Der guten und reibungslosen Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen und Organisationen dienen die Erprobung von Versorgungsmodellen in Gemeinden und Landkreisen, die Vernetzung ambulanter Dienste sowie der Aufbau von Koordinations- und Leitstellen. Das Modellprogramm beinhaltet Beratung und Aus- und Weiterbildung von pflegenden Angehörigen, Nachbarn und anderen ehrenamtlichen Helfern sowie von Ärzten und Pflegepersonal. Dazu gehört auch die Förderung von Schulungseinrichtungen.

Weitere wesentliche Förderpunkte im Pflegemodellprogramm sind:

  • - die psychosoziale Betreuung von verwirrten alten Menschen in Einrichtungen;
  • - die Erprobung psychosozialer Hilfen für das Pflegepersonal;
  • - die Umstrukturierung von Krankenhäusern in moderne, zukunftsorientierte, wirtschaftlich selbständige Pflegeeinrichtungen (ambulant oder stationär);
  • - die Einrichtung und der Betrieb von Hospizen für die Pflege schwerstkranker und sterbender Menschen sowie von Pflegeeinrichtungen für Menschen mit schweren Kopf- und Gehirnverletzungen.

    1.1.1.5. Leistungen für Behinderte

    Rd. 180 Mio. DM sollen im Haushalt 1995 zur Förderung der Integration Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck fördert der Bund überregionale Einrichtungen und Modelle der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Prävention.

    1.1.1.6. Beratung mittel- und osteuropäischer Staaten

    Für die arbeits- und sozialpolitische Beratung der Staaten Mittel- und Osteuropas stehen im Haushalt 1995 rd. 14,4 Mio. DM zur Verfügung. Die Mittel sind für diese Staaten eine wichtige Hilfe beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwandlungsprozeß. Die Beratungshilfen durch Seminare und Modelleinrichtungen konzentrieren sich auf das Gebiet der Arbeits- und Beschäftigungspolitik, auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz, auf Fragen der Sozialpartnerschaft sowie auf den Aufbau von Renten- und Unfallversicherungen.

    1.1.1.7. Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer der Kohle- und Stahlindustrie

    Insgesamt rd. 273 Mio. DM stehen aus Bundesmitteln für die soziale Flankierung von Anpassungen im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie sowie des Eisenerzbergbaus. Weitere 146 Mio. DM werden aus der EU erwartet. Geleistet werden soziale Anpassungshilfen, z. B. Wartegelder, Umschulungsbeihilfen sowie für ältere Arbeitnehmer Abfindungs- und Übergangsbeihilfen.

    Durch das Sonderprogramm der EG-Kommission zur sozialen Abfederung der Restrukturierungsmaßnahmen in der europäischen Stahlindustrie konnten die ,Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie" verbessert werden.

    1.1.1.8. Integration ausländischer Arbeitnehmer

    Annähernd 88 Mio. DM stehen 1995 für die Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zur Verfügung. Diese Mittel des Bundesarbeitsministers fließen vornehmlich in Maßnahmen der beruflichen und sprachlichen Bildung sowie an die freien Wohlfahrtsverbände als Zuschüsse für die Betreuung ausländischer Arbeitnehmer. Bei der sprachlichen und beruflichen Bildung stehen die Maßnahmen für junge Ausländer sowie ausländische Frauen im Vordergrund der Förderung.

    1.1.1.9. Verschiedenes

    Zusätzlich zu diesen Leistungen stehen noch Entschädigungen für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten in Höhe von 13,5 Mrd. DM sowie 10 Mio. DM für die Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen bereit.

    1.1.1.10. Europäischer Sozialfonds

    Rd. 610 Mio. DM fließen aus dem Europäischen Sozialfonds in die Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Diese Gelder werden vom Bundesarbeitsministerium zusätzlich zu den im Haushalt 1995 vorgesehenen Finanzmitteln eingesetzt. Sie dienen vornehmlich der

  • - Förderung von Personen, die tendenziell langzeitarbeitslos werden können;
  • - Eingliederung von Jugendlichen in das Erwerbsleben;
  • - Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt;
  • - beruflichen Umschulung und Fortbildung von Beschäftigten, die im Zuge des technischen Fortschritts als Folge geänderter Produktionssysteme und industrieller Wandlungsprozesse von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

    Der Europäische Sozialfonds beteiligt sich in erheblichem Umfang an den Gemeinschaftsinitiativen 1993 und 1994 zur Förderung von insgesamt bis zu 22 000 außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen in den neuen Bundesländern.


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