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Dienstleistungsschecks
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Dienstleistungsschecks


Mit § 5 des Gesetzes Nr. 93-1313 vom 20. Dezember 1993 (fünfjähriges Gesetz über Arbeit, Beschäftigung und Berufsbildung) wurde der Dienstleistungsscheck eingeführt. Hiermit können Privatpersonen, wenn sie jemanden einstellen, der in ihrer Wohnung eine berufsfremde Arbeit ausführt, das Entgelt und die gesamten darauf entfallenden Sozialbeiträge bezahlen. Darunter fallen alle Beschäftigungen im Haus und in der Familie, wie Hausarbeit, Gartenarbeit, Kinderbetreuung, Altenhilfe und Nachhilfeunterricht für Schüler. Die Ausführungsbestimmungen dieses Gesetzes werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem Dekret und einem Runderlaß präzisiert.

Ziel des Dienstleistungsschecks ist die erhebliche Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei gelegentlichen Beschäftigungsverhältnissen: Es müssen keine Arbeitsverträge abgeschlossen, keine Gehaltsabrechnungen erstellt und keine Sozialversicherungsbeiträge errechnet werden.

6.1.1.1. Bezahlte Tätigkeiten, deren Entgelt und Sozialabgaben über den Dienstleistungsscheck beglichen werden können

Der Dienstleistungsscheck dient zur Begleichung von Arbeiten,

  • - deren wöchentliche Beschäftigungszeit acht Stunden nicht übersteigt oder die im Rahmen eines befristeten Vertrages, der einen Monat nicht übersteigt, geleistet werden;
  • - die unter die Bestimmungen der Steuerermäßigung fallen, wie sie in § 17 des Steuergesetzes vom 30.12.1991 vorgesehen sind, d. h. Tätigkeiten im Haushalt und/oder der Familie sowie Gartenarbeit.

    Anwendungszeitraum: Es handelt sich um einen Versuch, der zwischen dem 1.12.1994 und dem 31.12.1995 in ganz Frankreich stattfindet.

    Danach wird der Gesetzgeber die Resultate evaluieren und über die Zukunft dieser Maßnahme entscheiden.

    6.1.1.2. Dienstleistungsschecksystem

    Der Dienstleistungsscheck kann an natürliche Personen (den Arbeitgeber) wie andere Schecks ausgegeben werden. Sie müssen damit einverstanden sein, daß die Sozialversicherungsbeiträge durch das nationale Dienstleistungsscheckamt direkt von ihrem Konto abgebucht werden.

    Antragsformulare zur Teilnahme am Dienstleistungsschecksystem erhält man bei seiner kontoführenden Bank oder seinem Postamt. Eine Privatperson mit mehreren Konten kann ein Scheckheft für jedes Konto erhalten.

    Versuchsweise wird Privatpersonen, die älter als 70 Jahre sind, eine Befreiung vom Arbeitgeberanteil

    der Sozialversicherungsbeitr,ge gew,hrt. Dieser Personenkreis füllt ein Formular aus und schickt es jedes Mal zusammen mit dem Sozialversicherungsteil des Scheckheftes an das nationale Dienstleistungsscheckamt.

    Das Antragsformular zur Teilnahme am Dienstleistungsschecksystem wird ausgefüllt dem Geldinstitut übergeben, das dann die Formalitäten zur Ausstellung der Scheckhefte erledigt.

    Der Arbeitgeber händigt den Scheckteil des Dienstleistungsschecks dem Arbeitnehmer aus. Er füllt den Sozialversicherungsteil aus und schickt ihn innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung des Schecks an das Dienstleistungsscheckamt.

    Beschäftigungen im Bereich der Haushaltshilfe begründen zur Zeit auch einen Anspruch auf Steuerermäßigung von 50 % der verauslagten Kosten bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 25 000 FF. Dieser Sockelbetrag dürfte 1995 angehoben werden.

    Das am Sitz des Sozialversicherungs- und Familienhilfeamtes

    (union de recouvrement des cotisations de s,curit, sociale et d'allocations familiales) in Saint-Etienne eingerichtete nationale Dienstleistungsscheckamt berechnet die Sozialversicherungsbeiträge, sorgt für deren Einziehung und bearbeitet die Sozialversicherungsanteile der Dienstleistungsschecks für ganz Frankreich. Das Amt erteilt dem Arbeitnehmer auch eine Arbeitsbescheinigung, damit er seine Rechte gegenüber der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Zusatzrentenversicherung geltend machen kann; es stellt auch die Steuerbescheinigung aus, die dem Arbeitgeber seinen Anspruch auf Steuerermäßigung sichert.

    6.1.1.3. Aufbau des Dienstleistungsscheckheftes

    Der Dienstleistungsscheck setzt sich zusammen aus:

  • - einem auf eine Bank oder Postbank bezogenen Scheck und aus
  • - einem Sozialversicherungsteil, auf dem der Arbeitgeber die Eintragungen vornimmt, die zur Berechnung der geschuldeten Sozialbeiträge und zur Sicherstellung der Ansprüche des Arbeitnehmers notwendig sind.

    Im einzelnen enthält das Dienstleistungsscheckheft:

  • - 20 Schecks eines Geldinstituts,
  • - 20 Sozialversicherungsvordrucke,
  • - einen Antrag auf Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen (für über 70-jährige).

    Alles in allem handelt es sich um eine neue einfache, innovative und praktische Maßnahme. Für eine Versuchsperiode von 13 Monaten vorgesehen dürfte sie zu einem beträchtlichen Anstieg der Beschäftigung in einem Bereich mit großem Beschäftigungspotential - den Haushalten - führen.


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