Neue Regelung für die Weiterbildung von Arbeitslosen in den Wirtschaftsbranchen
Neue Regelung für die Weiterbildung von Arbeitslosen in den Wirtschaftsbranchen
Von 1995 an wird eine neue Maßnahme für die branchenspezifische Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen eingeführt: Mit der Rahmenregelung ,Branchenspezifische Weiterbildung" (KBS - Kaderregeling Bedrijftaksgewijze Scholing) will die zentrale Arbeitsverwaltung die nationale und regionale Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Branchen stimulieren. Sowohl die duale Erstausbildung als auch die Weiterbildung in den einzelnen Wirtschaftsbranchen sollen gefördert werden und zur Lösung und Vorbeugung von branchenspezifischen Arbeitsmarktproblemen beitragen.
2.1.1.1. Neue Regelung
In der neuen Regelung werden die drei bereits existierenden branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen integriert: die Zuschüsse für die sektorale Schulung Arbeitsloser (BBS), für die Erstausbildung Jugendlicher (BVL) und für die Ausbildung Erwerbstätiger in der Wirtschaft (SSWB). Mit Einführung der Neuregelung zum 1.1.1995 werden diese Maßnahmen außer Kraft gesetzt.
2.1.1.2. Subventionen
Eine Subventionierung im Rahmen der neuen Regelung kann nur durch ,Kooperationsgemeinschaften" der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowohl aus dem regulären Privatsektor als auch den gemeinnützigen Sektoren beantragt werden. Pro Branche kann nur eine einzige Kooperationsgemeinschaft einen Antrag stellen.
Seit der tripartiten und dezentralen Reorganisation der Arbeitsverwaltung in den Niederlanden im
Jahre 1990 wird eine gesetzliche Vereinfachung arbeitsmarktpolitischer Maánahmen angestrebt. Ziel ist es, die zahlreichen Subventionsmaánahmen mit Hilfe allgemeiner Rahmenregelungen zu integrieren. Die Rahmenregelungen k"nnen von den Regionalen Arbeitsverwaltungen dann je nach Notwendigkeit flexibel eingesetzt werden.
Neben der KBS wurden bereits eingeführt:
- die Rahmenregelung für Bildungsmaßnahmen (KRS): eine Maßnahme für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitssuchenden;
- die Rahmenregelung Integration ins Arbeitsleben (KRA): eine Lohnkostensubvention für Langzeitarbeitslose;
- die Rahmenregelung Zeitarbeitsvermittlung (KRU): eine Regelung, bei der Zeitarbeitsunternehmen bei der Arbeitssuche eingeschaltet werden.
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