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Der Fortschrittsvertrag
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Der Fortschrittsvertrag


Ein sogenannter ,Fortschrittsvertrag" wurde am 5. Juli 1994 zwischen dem Staat und der ANPE für den Zeitraum von 1994 bis 1998 abgeschlossen.

Diese Vereinbarung dient der Umsetzung neuer strategischer Orientierungen, die darauf zielen, die ANPE zu einem zentralen Akteur des Arbeitsmarktes zu machen, nämlich zum einzigen Ansprechpartner für alle staatlichen Arbeitsfördermaßnahmen. Damit soll die staatliche Beschäftigungspolitik für Arbeitslose durchsichtiger gemacht werden.

Vier Leitsätze sollen die ANPE zu einer modernen staatlichen Arbeitsverwaltung machen.

3.3.1.1.1. Sammlung von Stellenangeboten

Gegenüber den Arbeitgebern wird

die Rolle der ANPE als staatlicher Träger der die Vermittlung unterstützenden Beschäftigungsmaßnahmen bekräftigt. Für 1994 verpflichtet sich die

ANPE, 1,5 Mio. Stellenangebote zu sammeln, und für 1995 wird ein Ziel von 2 Mio. Angeboten angestrebt. Außerdem verpflichtet sich die ANPE, bis 1998 ihren Marktanteil (Verhältnis der von der Behörde gesammelten Stellenangebote zur Gesamtzahl aller Einstellungen) auf 40 % zu steigern.

3.3.1.1.2. Verbesserung der Dienstleistungen für Arbeitgeber

Die ANPE verpflichtet sich zu einer tiefgreifenden Erneuerung ihrer Arbeitsweise und ihrer Mittel gegenüber den Unternehmen. Diesen wird eine neue Palette von Dienstleistungen angeboten, die folgende Kriterien erfüllen sollen:

  • - Schnelligkeit ist eines der Mittel, um die Zahl der gemeldeten Stellen zu erhöhen: Den Unternehmen wird ein Sofort-Service angeboten. Die ANPE wird Fachteams zusammenstellen, um auf allen regionalen Arbeitsmärkten den Unternehmen in deren jeweiligem Fachsektor zuzuarbeiten.
  • - Qualität, damit die am besten den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechenden Bewerber ausgewählt werden. Die Vorauswahl unter den Bewerbern soll zu einer allen Unternehmen angebotenen Basisleistung werden. Zur Begründung ihrer Auswahl wird die ANPE Evaluierungswerkzeuge (Kompetenzniveau, Eignung am Arbeitsplatz) benutzen. Ferner werden Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsqualität durchgeführt.
  • - Schaffung neuer vertraglicher Beziehungen mit jenen Unternehmen, die der ANPE im Hinblick auf Einstellungen völlige oder teilweise Exklusivität einräumen und ihr besondere Dienste wie die Bearbeitung von Bewerbungen übertragen. Die ANPE leistet auch Hilfe bei der Umsetzung von Beschäftigten im Falle von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen. Die Technischen Wiedereingliederungsteams (ETR) werden diesen Dienst organisieren und sich hinsichtlich ihrer Tätigkeit mit den örtlichen Arbeitsämtern abstimmen (vgl. Artikel auf S. 17 dieser Ausgabe).
  • - Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Nachbarschaftsarbeit und bei den Dienstleistungen sowie von Arbeitsplätzen in Tätigkeitsbereichen, die den Merkmalen des Arbeitssuchenden entsprechen - dies insbesondere in den Bereichen und mit den Partnern, die schwervermittelbare Arbeitslose beschäftigen. Versuchsweise soll in ca. 20 regionalen Arbeitsmärkten (bassins d'emploi) jeweils eine Fachkraft eingesetzt werden. Dieser Versuch soll Ende 1995 evaluiert und gegebenenfalls 1996 in eine allgemeine Dauerregelung überführt werden.

    Folgende Indikatoren werden zur

    Resultatsbewertung herangezogen:

    3.3.1.1.3. Indikatoren: (1)

    Quantitative Ergebnisse: Anzahl der bei der ANPE angezeigten freien Stellen, Marktanteil der ANPE

    Qualität der Angebotsbearbeitung: Zahl der besetzten Stellen, Verhältniszahl besetzter Stellen an allen gemeldeten offen Stellen, nach Qualifikation gegliederte Vermittlungszeiten

    Zufriedenheit der Unternehmen: Bei den Arbeitgebern werden Umfragen zur Ermittlung der Zufriedenheit hinsichtlich der Skala der Dienstleistungen, der Schnelligkeit und insbesondere der Qualität der Bearbeitung durchgeführt

    3.3.1.2. Verbesserte Hilfe für Arbeitslose bei der Stellensuche

    Die ANPE muß sich auf die Vielfalt der Stellensuchenden einstellen, um individuell angepaßte Dienste anbieten zu können. Zwei Schwerpunkte sind geplant:

    3.3.1.2.1. Verbesserung der Effizienz der Stellensuche durch stärkere Verlagerung der Verantwortung auf die Arbeitssuchenden durch
  • - weitreichenden Einsatz der elektronischen Informationsverarbeitung: Die Erstellung eines Telematik-Zielschemas durch allgemeine Einführung von ,Telematik"-Werkzeugen (Minitel, EDV-Server, Sprach-Mailboxen, interaktive Terminals usw.) soll dem Arbeitssuchenden die Durchsicht von Stellenangeboten, den Zugang zu Ferndiensten, Hilfe bei der Abfassung des Lebenslaufes oder auch die Erledigung einfacher amtlicher Formalitäten ermöglichen.
  • - Modernisierung und Ausbau der ANPE-Maßnahmen: Die Behörde wird die individuellen oder kollektiven Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung ausbauen und den Arbeitslosen über die Arbeitsämter folgende Dienstleistungen zugänglich machen: Erstellung von Kompetenzbilanzen, Schnelltests, Vermittlung von Techniken der Stellensuche, Stellensuchkreise, Job-Clubs, Berufsberatungen, Hilfen zur Firmengründung, Umschulungen zur sofortigen Wiedereingliederung usw.
    3.3.1.2.2. Den Ausschluß vom Arbeitsmarkt verhindern:
  • - Langzeitarbeitslose: Die ANPE verstärkt ihre Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen (1993 sank der Anteil der seit mehr als zwei Jahren arbeitslos Gemeldeten um 12 %, und für 1994-1998 wird ein ähnlicher Rückgang angestrebt).
  • - Maßnahmen zugunsten Jugendlicher: Gemeinsam mit dem staatlichen Erziehungswesen und den ,Espaces jeunes" wird die ANPE Jugendliche über den Arbeitsmarkt informieren und Arbeitssuchtechniken vermitteln. Jugendliche Absolventen von Ausbildungsgängen sollen aufgefordert werden, einem ,Job-Club" beizutreten.
  • - Sondermaßnahmen zugunsten von Führungskräften werden in Zusammenarbeit mit der Vereinigung für die Vermittlung von Führungskräften, Ingenieuren und Technikern (APEC) und den Stellenvermittlungsdiensten der Vereinigungen ehemaliger Studenten der Universitäten und Grandes Ecoles ausgebaut, um die Effizienz der ANPE im Hinblick auf die Vermittlung von Führungskräften zu steigern.

    Die Behörde wird im Rahmen von Partnerschaften Maßnahmen für besondere Kategorien von Arbeitnehmern, vor allem Behinderte, entwickeln.

    3.3.1.2.3. Indikatoren: (2)

    Verbesserung der ANPE-Maßnahmen

    Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen

    Eingliederung Jugendlicher

    Wiedereingliederung von Führungskräften

    Verbesserung der Dienstleistungen der Behörde zugunsten Arbeitssuchender (Messung durch Befragungen)

    3.3.1.3. Ausbau eines Netzwerkes von Partnern

    Die ANPE muß als Mittelpunkt eines Netzes konstituiert werden, das sämtliche Akteure des Arbeitsmarktes verknüpft. Das Ziel der Partnerschaft ist die Verbesserung sowohl der den Unternehmen als auch der den Arbeitssuchenden geleisteten Dienste:

  • - quantitative Reduzierung bei qualitativer Verbesserung der Eingriffe durch die Behörde;
  • - Mobilisierung von externem Fachwissen und Fremdressourcen;
  • - Sicherstellung einer Dienstleistung hoher Qualität für die Nutzer.
    3.3.1.3.1. Ausarbeitung einer ANPE-Partnerschafts-Charta

    Die Zusammenarbeit zwischen der Behörde und ihren Partnern wird in einer Charta definiert, die als Grundlage für die Einzelvereinbarungen zwischen der ANPE und ihren einzelnen Partnern dient.

    Die Charta wird vorsehen, daß die ANPE ihren Partnern Fachpersonal, Fachwissen und den Erfahrungsschatz hinsichtlich der Wiedereingliederung sowie die Informationen über Stellenangebote und geeignete Beschäftigungssuchende zur Verfügung stellt. Der jeweilige Partner kann die ANPE durch Abstellung von Personal oder Gewährung finanzieller Mittel unterstützen.

  • - Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen: Im Rahmen dieser Charta wird die ANPE folgenden Organisationen Personal zur Verfügung stellen: den örtlichen Arbeitsämtern, den ständigen Informations- und Beratungsdiensten (PAIO), den ,Espaces jeunes" u. ä.
  • - Partnerschaft mit Gemeinden: Die ANPE wird in ländlichen Regionen und problematischen Wohngebieten und hinsichtlich aller Maßnahmen zugunsten Jugendlicher enge Beziehungen zu den Gemeindeverwaltungen knüpfen: Partnerschaft mit den die Arbeitslosenversicherung (ASSEDIC) verwaltenden Sozialpartnern zwecks gegenseitiger Abstimmung der Maßnahmen beider Organisationen (Austausch ständiger Vertreter, Aktualisierung der Arbeitslosenkartei, gemeinsamer Entwicklungsplan usw.); Partnerschaft mit der Vereinigung für Erwachsenenberufsbildung (AFPA).

    3.3.1.4. Modernisierung der ANPE

    Die Modernisierung von Leitung und Organisation soll durch eine verstärkte Verlagerung von Verantwortlichkeiten auf die einzelnen Ebenen der Behörde eine verbesserte Dienstleistung ermöglichen. Hierzu werden folgende Mittel eingesetzt:

  • - Dekonzentration der Entscheidungen und der Verwaltung: Sämtliche Entscheidungen und Tätigkeiten, die das örtliche Arbeitsamt treffen bzw. ausüben kann, werden in dessen Zuständigkeit verwiesen: Personalwesen, Arbeitsorganisation im Amt, Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern, Aufbau von Partnerschaften, Verwaltung der Haushaltsmittel, Evaluierung der Ergebnisse von Maßnahmen usw.
  • - Territoriale Organisation: Die territoriale Organisation muß durch Homogenisierung der Strukturgröße und stärkere Berücksichtigung der regionalen Arbeitsmärkte (bassins d'emploi) verbessert werden.
  • - Modernisierung der Verwaltungstechniken: Im Rahmen eines neuen Entwicklungsplanes, der den Ausbau der Telematik und Büroautomation vorsieht, werden die EDV-Ressourcen vermehrt.
  • - Dekonzentration der Haushaltsmittel: 1995 wird jedes lokale Arbeitsamt über einen globalen Betriebshaushalt verfügen, den es frei verwalten wird. Jedes Arbeitsamt entscheidet dann selbst über die Gewährung von Leistungen oder Beschäftigungshilfen.
  • - Modernisierung der Personalführung: Die Behörde wird durch Steigerung der Verantwortung und Motivation ihrer Mitarbeiter und durch Weiterbildung die Qualität der geleisteten Dienste verbessern. Die Einführung eines Evaluierungssystems wird dazu beitragen, daß das Verantwortungsbewußtsein der Mitarbeiter steigt.

    Indikator:

    Einsatzfähigkeitsrate und Aufschlüsselung der Gründe für mangelnde Einsatzfähigkeit

    Ermutigende Anfänge für den Fortschrittsvertrag: Relativ zum gleichen Zeitraum 1993 stiegen in den ersten fünf Monaten 1994 die Anzahl der in allen Kategorien gesammelten Stellenangebote um 41 % und die Zahl der erfolgreichen Vermittlungen um 37 %.


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