Die Technischen Wiedereingliederungsteams (ETR - Equipes Techniques de Reclassement)
Die Technischen Wiedereingliederungsteams (ETR - Equipes Techniques de Reclassement)
Die 1987 von den Sozialpartnern und der Regierung eingeführte Umschulungsvereinbarung dient der Verhinderung von Dauerarbeitslosigkeit. Der Hauptträger der Maßnahme, die eine Begleitmaßnahme für aus wirtschaftlichen Gründen Entlassene darstellt, ist die ANPE. Sie ermöglicht Berechtigten (Beschäftigte unter 55 Jahren mit mindestens zweijähriger Betriebszugehörigkeit) die Teilnahme an maximal sechs Monate dauernden Sondermaßnahmen zur Verbesserung ihrer Wiedereingliederungsaussichten und gewährt ihnen ein besonderes Umschulungsgeld in Höhe von anfangs 83,4 % und später 70,4 % ihrer früheren Bezüge. Aufgrund einer rasanten Steigerung von 70 000 Teilnehmern im Jahre 1991 auf 184 000 im Jahre 1993 treten gegenwärtig einige Probleme auf.
Es gibt immer mehr aus wirtschaftlichen Gründen Entlassene, die an dieser Maßnahme teilnehmen. Sie ist insgesamt attraktiver als der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wofür mehrere Gründe anzuführen sind: die Höhe der Lohnersatzleistung, die durch die Weiterbildung eröffneten Möglichkeiten, das Angebot einer Chancenverbesserung während sechs Monaten und die bessere Vorbereitung auf eine erfolgreiche Arbeitsplatzsuche.
Infolge dieser quantitativen Explosion, der größeren Bandbreite sowohl der Teilnehmer als auch ihrer Motive sowie der Verschlechterung der Arbeitsmarktlage ist der Anteil wiedereingegliederter Teilnehmer rückläufig. Derzeit beträgt er bei Auslauf der Vereinbarung (d. h. am Ende der sechsmonatigen Dauer der Maßnahme) höchstens 20 % und zwei Monate danach höchstens 35 %, während er 1988 noch bei 50 % lag (siehe iMi 46).
Zwar wurden Technische Wiedereingliederungsteams (ETR) für jeweils einen ASSEDIC-Bezirk eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, die Betreuung und Wiedereingliederung der Teilnehmer an der Umschulungsvereinbarung sicherzustellen. Die wachsende Teilnehmerzahl trägt jedoch dazu bei, daß das Belastungsniveau der Teams ständig sehr hoch ist. Das vorgesehene Verhältnis von 100 sechs Monate lang zu betreuenden Teilnehmern je Bearbeiter wird weit überschritten, kamen doch 1992 auf jeden Bearbeiter 168 Teilnehmer. Durch Personalaufstockung wurde dieses Verhältnis zum 30. Januar 1994 auf 119:1 gesenkt. Das Netz der 52 ETR wurde von 250 Bearbeitern im Jahre 1991 auf heute 790 Bearbeiter erweitert.
Die EDV-Systeme, die baulichen Voraussetzungen der Umschulungsstätten und die Organisationsform der ETR entsprechen längst nicht mehr der Bedeutung der Maßnahme, und die Frage der Verknüpfung mit den örtlichen Arbeitsämtern gewinnt entscheidende Bedeutung.
Die Sozialpartner haben die Maßnahme am 22. Dezember 1993 um drei Jahre verlängert, aber das Abkommen zwischen Regierung und AGCC (Vereinigung für die Durchführung der Umschulungsvereinbarung) wird geändert werden müssen.
3.3.2.1. Modernisierungsziele
Die ETR müssen sich in einem Modernisierungsplan, der diesen Namen wirklich verdient, auf ein zentrales Ziel verpflichten: die Steigerung der Wiedereingliederungsquote (50 % ab 1995). Dieses Ziel soll durch Herstellung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Teilnehmer und dem zuständigen Bearbeiter erreicht werden, das die Erstellung und anschließende Umsetzung eines Wiedereingliederungsprojekts zum Gegenstand hat. Dieser Plan hat bedeutende Konsequenzen hinsichtlich der erforderlichen Modernisierung. Er sieht im einzelnen vor:
1. die Verbesserung der Dienstleistungen zugunsten von Teilnehmern und Firmen;
2. die Neuorganisation des Netzes der ETR;
3. die Ausarbeitung eines Dienstleistungsprojekts in jedem Team;
4. die Entwicklung einer Partnerschaftspolitik für den Umgang mit den Umschulungszellen, den beteiligten Firmen, den Wiedereingliederungszellen und den externen Vermittlungsbüros;
5. die Bereitstellung von Personal und der erforderlichen technischen Mittel: Implementierung
eines EDV-Systems zur Verwaltung der Daten beteiligter Firmen und der ANPE-Stellenangebote (SAGE 2) sowie Entwicklung einer gemeinsamen EDV-Anwendung mit der Arbeitslosenversicherungskasse ASSEDIC.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com