Arbeitsverwaltung führt neue Form der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ein
Arbeitsverwaltung führt neue Form der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ein
Die Zentrale Arbeitsverwaltung (CBA) und die 28 Regionalen Arbeitsverwaltungen (RBA) erarbeiten zur Zeit neue Vermittlungskonzepte für Langzeitarbeitslose. Wichtige neue Überlegungen sind die kontinuierlichen Kontakte zu Arbeitgebern und die Einteilung der (Langzeit-)Arbeitslosen in vier Gruppen. Diese neuen Politikansätze werden ab 1996 national eingeführt.
3.5.1.1. Neue Vermittlungskonzepte
Die kontinuierlichen Kontakte und die neue Vermittlungsmethode akzentuieren die doppelte Aufgabe der Arbeitsverwaltung: einerseits Arbeitgebern zu Arbeitskräften zu verhelfen und andererseits Arbeitnehmer in Arbeit zu vermitteln. Die Arbeitsmarktpolitik der Arbeitsverwaltung soll Arbeitslosigkeit sowohl vorbeugen als auch bekämpfen.
Die Idee der kontinuierlichen Kontakte bezieht sich auf gute Kontakte zu einzelnen Arbeitgebern. Die praktischen Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, daß qualifizierte Arbeitslose ohne viel Berufserfahrung eine größere Chance haben, eine Arbeit zu finden, wenn die Arbeitsämter einem Arbeitgeber bereits vorher mehrmals erfolgreich Arbeitskräfte vermitteln konnten. Arbeitslose profitieren also von vorangegangenen erfolgreichen Vermittlungsbemühungen seitens der Arbeitsämter. Die vermittelten Arbeitslosen erfüllten dabei zumeist die Qualifikationsanforderungen der Arbeitgeber.
Bei der neuen Vermittlungsmethode werden die gemeldeten Arbeitslosen anhand deren ,Distanz" zum Arbeitsleben in vier Gruppen eingeteilt: In die erste Gruppen werden jene Arbeitssuchenden aufgenommen, die ohne zusätzliche Vermittlungsaktivitäten direkt vermittelbar sind. Arbeitssuchende, die eine kurze Umschulung oder Weiterbildung benötigen, kommen in die zweite Gruppe. In der dritten Gruppe befinden sich jene Arbeitssuchende, die eine längere und intensivere Umschulung oder Weiterbildung benötigen, um erneut vermittelbar zu sein. In der vierten Gruppe sind dann Arbeitslose mit einer sehr großen ,Distanz" zum Arbeitsmarkt, für die die arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien der Arbeitsverwaltung nicht mehr greifen. Die Arbeitsverwaltung schließt für diese Arbeitslosen Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen, den Trägern der Arbeitslosenversicherungen und anderen Instanzen. Diese Kooperationspartner der Arbeitsverwaltung sollen die sehr schlecht vermittelbaren Arbeitslosen wieder für die dritte Vermittlungskategorie qualifizieren.
3.5.1.2. Voraussetzungen und Implementierung des neuen Politikansatzes
Die Zentrale Arbeitsverwaltung knüpft einige Bedingungen an das neue Vermittlungskonzept. Die gemeldeten Arbeitssuchenden sollten nicht nur nach kontrollierbaren und objektiven Kriterien eingeteilt werden, sondern auch aufgrund von Gesprächen zwischen Arbeitslosen und Kooperationspartnern der Arbeitsverwaltung. Diese Eingruppierung sollte laut Arbeitsverwaltung zeitlich begrenzt und regelmäßig neu festgelegt werden. Die Arbeitslosen können gegen eine Eingruppierung Berufung einlegen.
Um die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherungen genau festlegen zu können, müssen die Regionalen Arbeitsverwaltungen konkrete Vereinbarungen über die Instrumente, die kontinuierliche Betreuung der Arbeitslosen, die Finanzierung und über die Bedingungen des Informationsaustausches festlegen.
Die Implementierung dieses neuen Vermittlungskonzeptes und die nationale Einführung im Jahre 1996 hängen von den Ergebnissen der Versuche ab, die nun in einigen Regionen durchgeführt werden.
Die Zentrale Arbeitsverwaltung hebt hervor, daß diese neue Form der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen nicht zum Ziel hat, den Meldebestand der Arbeitsämter durch das Aussortieren von schwervermittelbaren Arbeitslosen zu verringern. Die Zentrale Arbeitsverwaltung hat sich vielmehr das Ziel gesetzt, einen effektiveren und effizienteren Gebrauch von den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu machen. Die ,Distanz" der schwervermittelbaren Arbeitslosen zum Arbeitsleben sollte so verringert werden. Außerdem erwartet die Zentrale Arbeitsverwaltung, daß diese neue Form der Vermittlung die Politik der proportionalen Vermittlung von arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen erfolgreicher gestalten wird. Auch wird für die Arbeitssuchenden, die sowohl Klienten der Sozialversicherungsträger als auch der Arbeitsämter sind, die Transparenz des Vermittlungsprozesses erhöht.
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