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Region Flandern: Beschäftigungsgarantie für Jugendliche
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Region Flandern: Beschäftigungsgarantie für Jugendliche


Im Anschluß an die flämische Konferenz über Beschäftigung beschloß die flämische Regierung für den Zeitraum 1993-1995 den Beschäftigungsgarantieplan für Jugendliche. Dieser Plan richtet sich an junge Langzeitarbeitslose, d. h. an Arbeitslose unter 25 Jahren, die zum Zeitpunkt ihrer Einstellung mindestens zwei Jahre lang arbeitslos waren.

Durch den Plan wird diesen Jugendlichen, die für die Dauer eines Jahres als ,subventionierte Vertragsangestellte" beschäftigt werden (siehe BIB B-v.1 und B-v.2), eine Arbeitserfahrung vermittelt. Arbeitgeber haben dabei Anspruch auf einen Zuschuß und auf die Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Die Verordnungen der flämischen Regierung vom 27. Oktober 19931 sehen vor, daß innerhalb der Grenzen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel Arbeitgeber, die jugendliche Langzeitarbeitslose im Rahmen eines Beschäftigungsprojekts einstellen, einen Sonderzuschuß in Höhe des garantierten mittleren Mindestmonatslohns erhalten. Er liegt damit deutlich über dem im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit subventionierten Vertragsangestellten gewährten Regelzuschusses. Der Arbeitgeber erhält diesen erhöhten Zuschuß nur unter der Bedingung, daß er für eine intensive Betreuung der Jugendlichen sorgt. Diese bildet die Hauptachse des Beschäftigungsgarantieplanes, durch den es Jugendlichen ermöglicht werden soll, durch Arbeitserfahrung die Widerstände zu überwinden, die ihrer definitiven Eingliederung oder Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt entgegenstehen.

Der Beschäftigungsgarantieplan für Jugendliche wird durch Vereinbarungen zwischen dem flämischen Minister für Arbeit und Soziales und den Trägern von Arbeitserfahrungsprojekten umgesetzt. Hierbei wird zwischen institutionellen Projekten und Einzelprojekten unterschieden.

Alle Minister der flämischen Regierung haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mindestens ein institutionelles Projekt begonnen. Bei der Projektplanung wurde auf die gleichmäßige Verteilung über das gesamte Gebiet der Region Flandern geachtet. Die neuen Arbeitsplätze sind in erster Linie für wenig qualifizierte jugendliche Arbeitssuchende bestimmt.

Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine können im Rahmen des Beschäftigungsgarantieplanes individuelle Projekte entwickeln. Unter diesen privaten Trägern werden Organisationen und Vereine, die bereits Erfahrung mit der Betreuung jugendlicher Langzeitarbeitsloser gesammelt haben, bevorzugt behandelt.

Anfang September 1994 hatte der flämische Minister für Arbeit und Soziales im Rahmen des Beschäftigungsgarantieplanes bereits 22 institutionelle Projekte genehmigt. Insgesamt werden dadurch 2 235 neue befristete Stellen (in Vollzeitäquivalenten) geschaffen. Mehrere institutionelle Projekte werden noch geprüft. Es wird erwartet, daß das von der flämischen Regierung gesetzte Ziel, vor Ende 1995 4 000 jugendlichen Langzeitarbeitslosen eine Arbeitserfahrung zu verschaffen, erreicht werden wird.


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